Impfpflicht im Gesundheitswesen gilt nicht für privatrechtliche Pfleger

Bild: freepik / rawpixel.com

Die am 15. März in Kraft tretende einrichtungsbezogene Covid-19-Impfpflicht im medizinischen Bereich gilt nicht für Pflegekräfte mit privatrechtlichen Verträgen. Bei diesen handelt es sich häufig um osteuropäische Frauen, die von den Pflegebedürftigen oder deren Familien über ausländische Firmen und über Vermittlerdienste in Deutschland eingestellt werden.

Diese Fachkräfte sind von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht betroffen; für die Impf-Lobby ist dies jedoch ein Unding – weshalb sich nun gleich von mehreren Seiten Kritik gegen die Aussparung dieser Arbeitnehmer regt: In Niedersachsen fordern unter anderem der Hausärzteverband und die Ärztekammer, diese „Gesetzeslücke“ zu schließen und die Spritzen-Erpressung auch auf diese Gruppe auszudehnen. Die Landespatientenschutzbeauftragte Nicole Sambruno Spannhoff erklärte: „Unter dem derzeitigen Rechtsrahmen sehe ich jedoch eine moralische Verpflichtung, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Jeder Mensch hat die moralische Pflicht, seine Mitmenschen vor Krankheit zu schützen und das Gemeinwohl zu unterstützen, insbesondere dann, wenn man sich beruflich um alte oder kranke Menschen kümmert.“

Auf bundespolitischer Ebene fordern der gesundheitspolitische Sprecher der CDU im Bundestag, Tino Sorge, und der pflegepolitische Sprecher der Linken, Ates Gürpinar ebenfalls, die Impfpflicht auf diesen Personenkreis auszuweiten.

Schätzungsweise 200.000 bis 600.000 nach Deutschland vermittelte osteuropäische Pflege- und Betreuungskräfte sollen in privaten Haushalten tätig sein. Ein Hauptproblem ist, dass eine Versicherung bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse Voraussetzung für einen Impfanspruch in Deutschland ist. Die meisten osteuropäischen Pflegekräfte erfüllen diesen Anspruch nicht, weil sie meistens in ihrem Heimatland versichert sind und mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) und einer A1-Bescheinigung nach Deutschland kommen. Andere haben eine private Versicherungspolice, die ihnen im Notfall die medizinische Versorgung ermöglicht.

Zudem ist mutmaßlich die überwältigende Mehrheit der privaten Pflegekräfte illegal in Deutschland tätig: Der Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (VHBP), der sogar von insgesamt 700.000 osteuropäischen Pflegekräften ausgeht, schätzt, dass dies auf 90 Prozent von ihnen zutrifft.

Somit dürfte eine gesetzliche Impfpflicht in diesem Bereich zum Scheitern verurteilt sein.

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