Bei einem Symposium zum Thema „Haftungsdilemma der Covid-Impfung“, das von der MFG Niederösterreich in Krems an der Donau organisiert wurde, durfte sich Report24 mit Dr. Mag. Georg Prchlik zum Thema Arzthaftung unterhalten. Nach derzeitigem Erkenntnisstand rät der Medizinrechtsexperte den Ärzten dringend davon ab, zu impfen.
Ein Interview von Edith Brötzner
Dr. Mag. Georg Prchlik beschreibt seinen Schwerpunkt unter anderem im Bereich des Medizinrechtes, Arztrechtes und Schadensersatzrechtes in medizinischen Angelegenheiten, unter anderem bei Kunstfehlern.
Report24: Wenn man sich die Corona-Impfung ansieht, die nur bedingt zugelassen ist und vielfach noch überhaupt nicht, ist das wirklich ein lukratives Geschäft für die Ärzte oder zahlen Impfärzte am Ende doch drauf?
Dr. Mag. Georg Prchlik: Wenn Ärzte nicht gehörig beraten und keine ordentliche Aufklärung geben, dann haften sie selbstverständlich für etwaige Impfschäden persönlich. Eine Kollegin von mir hat einmal, anhand der Einkommen der Impfärzte, wie sie kolportiert worden sind, und der Arbeitszeiten ausgerechnet, dass ein Impfarzt einer Impfstraße etwa im Schnitt drei bis fünf Minuten maximal für einen Patienten verwenden könne. Das beginnt mit dem Betreten der Impfkabine bis zum Verlassen. Da ist keine Möglichkeit einer Anamnese, einer gehörigen Befundaufnahme oder einer gehörigen Belehrung gegeben. Wenn ich in dieser Situation tatsächlich impfe und beispielsweise – wie mir einmal eine Bekannte erklärt hat – sage: „Da ist das Formular. Unterschreiben Sie es. Haben Sie noch Fragen? Nein? Dann rollen sie den Ärmel auf!“, dann hafte ich selbstverständlich persönlich für daraus resultierende Schäden. Ich möchte jetzt noch einmal ausdrücklich betonen: Das Impfschadengesetz sieht in seinem Paragrafen §5 ausdrücklich vor, dass im, über die Haftung des Staates hinausgehenden Haftungsgesetz, die Verschuldenshaftung des Arztes voll aufrecht bleibt.
Das heißt, dass derjenige, der einen Impfling nicht gehörig berät, nicht einmal fragt, welche genauen Vorerkrankungen er hatte und nicht prüft, ob bei diesen Konditionen, die diese Person hat, die Impfung zulässig oder ratsam ist, sondern nur sagt: „Guten Tag, rollen Sie den Ärmel auf. Links oder rechts? Das können Sie entscheiden“, haftet selbstverständlich für jeden Schaden, den er dadurch anrichtet, voll. Und ich füge noch etwas hinzu: In der Regel haben Haftpflichtversicherungen Ausschlussbedingungen in ihren Verträgen. Das heißt, wenn ein bestimmtes Verhalten eines Arztes einen Schaden herbeiführt, dann ist zwar die Haftpflichtversicherung verpflichtet, dem Patienten den Schaden zu ersetzen. Sie kann sich aber vom Arzt das Geld zurückholen. Und einer dieser Fälle wäre etwa (in vielen Bedingungen so vorgesehen) der, der vorsätzlichen Schadenszufügung. Und davon muss man wohl sprechen, wenn keine gehörige Aufklärung erfolgt und der Arzt daher sieht, dass die Einwilligung in den Impfvertrag – und das ist rechtlich das Unterschreiben des Impfpapiers – nicht auf einer echten freien Willensbildung beruht. Dass der Impfling gar nicht wissen kann, was passiert und ich ihn als Arzt trotzdem impfe. Dann kann das dazu führen, dass, wenn dieser Impfling einen Schaden hat, dieser Schaden von meiner Haftpflichtversicherung liquidiert wird und die Haftpflichtversicherung aber von mir das Geld, das sie an den geschädigten Impfling bezahlt hat, zurückverlangen kann. Das heißt, Ärzte gehen hier durchaus ein vermögenstechnisches Risiko ein, wenn sie ohne gehöriges Vorgehen impfen.
„Ich würde daher derzeit – wäre ich ein Arzt – nicht impfen.“
Report24: Das heißt, es wäre spätestens jetzt vor dem vierten Stich höchste Zeit, die Impfnadel niederzulegen?
Dr. Mag. Georg Prchlik: Ich würde sagen, wenn ich eine Person vor mir habe (wie ich es leider schon erlebt habe in Fällen), bei der der zweite Stich zu Schmerzen, der dritte Stich zu echten Komplikationen geführt hat… Wenn diese Person zu mir gebracht wird für einen vierten Stich und ich mich nicht eingehend mit der Person, mit der Anamnese und ihren Problemen beschäftige, sondern einfach sage „Rollen Sie den Ärmel auf, ich impfe Sie“… Dann ist das selbstverständlich untragbar verantwortungslos und kann für den Arzt zum finanziellen Ruin führen. Wenn der Arzt am Tag vier Leuten einen fünften Stich meinetwegen gibt und von diesen vier Leuten zwei daraufhin dauerhafte Schäden haben oder dauerhaft arbeitsunfähig werden, dann ist der Arzt ruiniert. Weil er unter Umständen der Versicherung den entsprechenden Schadenersatz, den diese an den Impfling leistet, ersetzen muss. Ich würde daher derzeit – wäre ich ein Arzt – nicht impfen. Ich würde nicht von der Impfung abraten, sondern ich würde die Impfung nicht als Dienstleistung anbieten. Das wäre mir zu gefährlich. Ich biete ja auch nicht als Leistung an, dass ich ein Seil über die Mariahilfer Straße spanne und darauf seiltanze… Nur um zu zeigen: Ein Risiko extremer Höhe ist vorhanden. Und ein Arzt, der dieses Risiko nicht eingehen möchte, sollte sagen: „Ich impfe nicht“
Report24: Das heißt, es ist höchste Zeit nachzudenken? Vielen Dank!
Dr. Mag. Georg Prchlik: Danke schön
Rechtsanwalt Dr. Mag. Georg Prchlik betreibt seine Kanzlei in Wien und unterstützt Impfgeschädigte dabei, zu ihrem Recht zu kommen. Impfgeschädigte und betroffene Angehörige können sich außerdem in einer eigens eingerichteten Telegram-Selbsthilfegruppe austauschen und vernetzen. Sie sind persönlich betroffen und möchten mit Ihrer Geschichte an die Öffentlichkeit zu gehen, um andere zu warnen? Schicken Sie uns eine Mail an [email protected] und besuchen Sie uns zu einem Interview im Linzer Studio.