Hessen: Gefeierter „Vorzeige-Flüchtling“ vergewaltigte eigene Mutter – Haftstrafe

Bild: Loucaski / freepik

Unfassbare Tat: Im August vergangenen Jahres hatte Moise L. seine eigene Mutter in der gemeinsamen Wohnung misshandelt und vergewaltigt. Nun wurde er vom Landgericht Wiesbaden zu neun Jahren Haft verurteilt. Der Fall habe ihn verstört und er habe sich die Frage gestellt: „Wie kann so etwas sein?“, erklärte der Richter bei der Urteilsbegründung. Das fragen sich Millionen Deutsche schon seit vielen Jahren, nur um dafür in die rechte Ecke geschoben zu werden.

Im Alter von acht Jahren kam der heute 30-jährige Moise L., der aus dem Kongo stammt, nach Deutschland. Seine Mutter wurde zu der Zeit wegen eines Nierenleidens in Deutschland behandelt. Da sie sich nicht um den Jungen, der schon damals als verhaltensauffällig galt und andere Kinder verprügelte, kümmern konnte, kam er in eine Pflegeeinrichtung. Dort machte er eine Bäckerlehre. Zudem interessierte er sich für den Boxsport, boxte in einem örtlichen Verein und strebte dann eine Karriere als Profiboxer an.

Ende 2017 brachte die Deutsche Handwerkszeitung einen Artikel über den „boxenden Bäcker“, sang ein regelrechtes Loblied auf ihn. „Wenn man Moise [L.] beim Milchkaffee gegenübersitzt, erlebt man einen charmanten, freundlichen jungen Mann, der mit Begeisterung Bilder seiner Bullterrierhündin Betty auf dem Handy zeigt und ausführlich erläutert, wie viel Konditionstraining er macht“, hieß es einleitend. Seine Straftaten während der Pubertät wurden zu „Jugendsünden“, schließlich gebe es ja „Höhen und Tiefen“ im Leben. Der Sport und die Ausbildung im Bäckerhandwerk hätten ihn „stabilisiert“. Der Kongolese habe sich „buchstäblich selbst durchgeboxt“, hob die Zeitung lobend hervor.

Zum Zeitpunkt der Tat lebte der Mann zusammen mit seiner Mutter in einer Wohnung in Wiesbaden, er war erst wenige Monate zuvor aus der Haft entlassen worden. Wegen Gewalt- und Drogendelikten ist er mehrfach vorbestraft.

Am 25. August 2023 passierte dann das Unvorstellbare: Nach Angaben des Gerichts kam L. nach Hause, verschloss Türen und Fenster, ließ die Jalousien herunter und erklärte seiner nur zwölf Jahre älteren Mutter, heute sei der Tag gekommen, an dem sie Sex mit ihm haben müsse. Damit er sie verschone, bot die Mutter ihm Geld für eine Prostituierte an. Doch er schlug auf sie ein, bedrohte sie mit einem Messer und vergewaltigte sie. Nach der Tat entschuldigte er sich bei ihr. Dann machte er die Wohnung sauber, beseitigte die Blutspuren. Schließlich rief er selbst den Rettungswagen und floh dann.

Die Mutter des Täters erlitt schwere Verletzungen durch die Faustschläge und musste wegen einer Hirnblutung im Krankenhaus behandelt werden. Zudem hatte sie auch mit den psychischen Folgen der Vergewaltigung zu kämpfen. Sie befürchtete, von ihrem Sohn schwanger zu sein.

Das Gericht verurteilte den 30-Jährigen nun zu einer Haftstrafe von neun Jahren. Die Verteidigung hatte den Drogen- und Alkoholkonsum ihres Mandanten als Ursache für die Tat angeführt. Das Gericht verwies bei der Urteilsbegründung auf ein Gutachten, das die Schuldfähigkeit des Angeklagten belegte. Damit entfielen die Voraussetzungen für die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik.

Der Richter erklärte, das Lesen der Akten zu dem Fall habe ihn verstört. Er habe sich die Frage gestellt: „Wie kann so etwas sein?“ Zuerst habe er gedacht, sich verlesen zu haben. Der Täter selbst sagte während des Prozesses lediglich: „Ich weiß nicht, wie das passieren konnte.“

Die so grausame wie abartige Tat des so einstmals gefeierten „Vorzeige-Flüchtlings“ macht sprachlos. Die Frage, wie so etwas passieren kann, dürfte wohl kein geistig gesunder Mensch beantworten können. Bedenkt man, dass manch ein anderer Richter jedoch auch Vergewaltiger als Beispiel für „gelungene“ Integration anführt, so muss man wohl dankbar sein, dass der Kongolese eine Haftstrafe verbüßen muss, statt direkt wieder auf die Gesellschaft losgelassen zu werden.

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