Dass Covid-Impfnebenwirkungen in viel zu vielen Fällen eben nicht bloß in vorübergehenden Schmerzen an der Einstichstelle bestehen, ist mittlerweile auch im Mainstream angekommen. Das Bremer Nachrichtenmagazin „buten un binnen“ berichtete am 31. Mai über mehrere Impfopfer und ließ im Rahmen dessen auch den Vorstandsvorsitzenden des Hausärzteverbands Bremen zu Wort kommen. Der bestritt, dass Ärzte Impfschäden nicht ernst nehmen: Das liege an den Betroffenen selbst.
Ein Kommentar von Vanessa Renner
Der Hausarzt Hans-Michael Mühlenfeld bestritt, dass die Ärzteschaft Hemmungen habe, Impfnebenwirkungen an die Gesundheitsämter zu melden. „Je bedeutsamer die Nebenwirkungen, desto wahrscheinlicher, dass die Ärzte sie melden“, sagte er. Dabei besteht in Deutschland Meldepflicht – sobald der Verdacht auf eine Impfnebenwirkung besteht, die über das übliche Maß hinausgeht, muss dies gemeldet werden. Wer der gesetzlichen Meldepflicht nicht nachkommt, riskiert Geldstrafen in Höhe von bis zu 25.000 Euro. Dass die Ärzteschaft in weiten Teilen selbst entscheidet, wann sie sich zu einer Meldung herablässt, zeigt, dass es sich bei diesem Gesetz vornehmlich um einen Papiertiger handelt, über den man sich scheinbar erhaben fühlt. Dass die Meldungen viel Zeit in Anspruch nehmen, ist zwar Fakt, aber angeprangert wird das von den wenigsten Medizinern.
Impfnebenwirkungen sind nur „Wahrnehmung“ der Betroffenen
Der Vorstandsvorsitzende des Bremer Hausärzteverbands führt schwerwiegende Impfnebenwirkungen, die nicht gemeldet werden, kurzerhand auf die „Wahrnehmung“ der Betroffenen zurück: Die Beschwerden nach einer Impfung müssten ja nicht tatsächlich von der Impfung verursacht worden sein. Das ist zwar korrekt, aber die Liste nachgewiesener Nebenwirkungen der Vakzine ist lang und wenn ein Patient seit seiner Impfung an entsprechenden Symptomen leidet, drängt der Verdacht einer Impfnebenwirkung sich auf – und muss somit gemeldet werden. So konstatiert das Ärzteblatt:
Impfkomplikation ist jede nach einer Impfung aufgetretene Krankheitserscheinung, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit einer Impfung stehen „könnte“ und die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgeht. Impfschäden und Impfkomplikationen sind – auch schon im Verdachtsfall – meldepflichtig, auch dann, wenn sie in den Fach- und Gebrauchsinformationen der Impfstoffe bereits aufgeführt werden.
Quelle
Übliche Impfreaktionen sind etwa vorübergehende Schmerzen und Rötungen an der Einstichstelle, Kopf- und Gliederschmerzen oder Gefühle von Mattigkeit, die wenige Tage (höchstens ein bis zwei Wochen) nach der Impfung verfliegen.
Impfgeschädigte psychisch krank?
Der Bremer Hausarzt wehrt sich gegen den Vorwurf von Patienten, dass viele Ärzte aus Sorge um ihren „guten Ruf“ Covid-Impfnebenwirkungen nicht als solche benennen möchten. Derartige „pauschale“ Vorwürfe fände er „problematisch“. Das Magazin „buten un binnen“ zitiert ihn:
Ich kann Pech haben und auf einen wenig verständnisvollen Arzt treffen. Aber spätestens beim dritten sollte ich mich fragen, ob es auch an mir liegen kann.
Damit äußert er im Kern den sehr pauschalen Vorwurf, dass alle Impfopfer, die von Ärzten nicht ernst genommen werden, wahlweise Hypochonder sind oder unter dem Münchhausen-Syndrom leiden – also Symptome erfinden und Arztbesuche forcieren, um Aufmerksamkeit zu bekommen. Womit er den Vorwurf zahlreicher Impfgeschädigter bestätigt, dass viele Ärzte Opfer von Covid-Impfnebenwirkungen als psychisch gestört betrachten. Der Mediziner scheint sich damit bereitwillig zum Sinnbild all dessen machen zu wollen, was derzeitig falsch läuft.
Mühlenfeld gibt zwar zu, dass schwere Impfnebenwirkungen auftreten können, aber dies sei „sehr selten“. Seine Quelle dafür: Das Paul-Ehrlich-Institut, dessen „Arbeit“ in diesem Bereich überaus umstritten ist.