Gesetzesentwurf fix: Ampel-Parteien verlängern Zwangsmaßnahmen bis März 2022

Bild: Flickr, Fred PO, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/

Die sogenannten Ampel-Koalitionsparteien waren bislang noch nicht in der Lage, eine stabile Regierung zu bilden. Dennoch maßen sie sich die Alleinherrschaft über die Bevölkerung bereits an. Wie am Montagabend bekannt wurde, einigte man sich auf bundeseinheitliche Zwangsmaßnahmen bis mindestens März 2022 – und das ohne Notlage. Besonders einschneidend für deutsche Arbeitnehmer: Der 3G-Zwang am Arbeitsplatz kommt.

Von Max Bergmann

Die Fraktionen aus SPD, Grüne und FDP einigten sich am Montagabend darauf, Abstandszwang, Maskenzwang sowie G-Regeln für den öffentlichen Raum bis mindestens in den März 2022 hinein weiter zu verlängern. Besonders pikant: Die epidemische Lage von nationaler Tragweite, die eigentlich die rechtliche Grundlage für derartige Grundrechtseingriffe bildet, soll dem Willen der Mehrheit des Bundestages nach bereits Ende November auslaufen und nicht erneut verlängert werden. Faktisch wurden also heute Maßnahmen zur Bekämpfung einer Notlage beschlossen, ohne dass eine Notlage besteht oder eine solche vom Bundestag festgestellt wurde. Im Entwurf heißt es:

„Die bisherige Regelung, die den Ländern ermöglichte, sämtliche Schutzmaßnahmen bei einer konkreten Gefahr einer epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-19 in dem jeweiligen Land nach einer Feststellung des jeweiligen Landesparlaments vorzusehen, wird ersetzt. Stattdessen wird ein neuer bundesweit einheitlicher Maßnahmenkatalog geschaffen, der unabhängig von der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite bis zum 19. März 2022 zur Anwendung kommen kann.“

„Maßnahmen sinnvoll und angemessen“

Die Maßnahmen und der zugrunde liegende Katalog soll dem Willen der Ampel-Parteien nach mindestens bis zum 19. März 2022 zur Anwendung kommen, eine weitere Verlängerung ist nach aktuellem Stand höchstwahrscheinlich. „Er ist auf Maßnahmen beschränkt, die in der gegenwärtigen Phase der Pandemiebekämpfung sinnvoll und angemessen sein können. Die je nach der regionalen Situation in den Bundesländern differenzierte Anwendung bleibt gewährleistet“, heißt es in dem Gesetzesentwurf, der hier eingesehen werden kann.

Notstandsmaßnahmen ohne jegliche Notlage

So soll weiterhin der geltende Zwangsabstand zueinander Anwendung finden. Auch der Zwang, eine medizinische Maske zu tragen, wird über die Beendigung der Notlage hinaus ins Gesetz festgeschrieben, fortgeführt und bei Nicht-Einhaltung unter Strafe gestellt. G-Regelungen für öffentliche Räume, die wahlweise 3G oder 2G-Regeln beinhalten können, gehören genauso zum Katalog der Zwangsmaßnahmen wie die Verpflichtung zur Erstellung von Hygienekonzepten und die Sammlung und Verarbeitung der Personendaten von Gästen.

Schulschließungen und Ausgangssperren gehören bislang nicht zu den aufgeführten Optionen. Derartige Instrumente werden vermutlich noch ergänzt, davon ist jedenfalls der Erfahrung der letzten Zeit nach auszugehen. Die rechtliche Grundlage für all diese Maßnahmen, die Feststellung einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ durch den Bundestag, wird indes demnächst nicht erneut verlängert. Um denselben Maßnahmen aber weiterhin vermeintliche Rechtsgrundlagen zu liefern wurde der nun vorliegende Gesetzesentwurf zur Fortführung der Zwangsmaßnahmen heute verabschiedet.

Massive Strafen für Impfpass-Fälscher und „nicht legitime negative Testergebnisse“

Dem Entwurf nach soll es auch Menschen, die sich nicht mit einem der umstrittenen Vakzine impfen lassen wollen und sich anderweitig Impfnachweise organisierten, an den Kragen gehen. Die Herstellung und der Handel mit gefälschten Impfpässen wird demnach mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft, ähnliche Strafen sollen auch für den Gebrauch von gefälschten Impfnachweisen gelten. In der vorgeschlagenen Änderung des Strafgesetzbuches heißt es dem Entwurf nach:

„Wer die Herstellung eines unrichtigen Impfausweises vorbereitet, indem er in einem Blankett-Impfausweis eine nicht durchgeführte Schutzimpfung dokumentiert oder einen auf derartige Weise ergänzten Blankett-Impfausweis sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt, einem anderen überlässt oder einzuführen oder auszuführen unternimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Auch das nicht durch die Regierung legitimierte Ausstellen von negativen Testergebnissen, Gesundheitszeugnissen und der Gebrauch ebendieser soll unter Freiheits- und Geldstrafen gestellt werden.

3G-Zwang auch für alle Arbeitnehmer in Präsenz

Ein weiterer Skandal findet bislang kaum Beachtung in den Mainstream-Medien. So ist auch die bundesweite Einführung einer 3G-Regel für alle Arbeitnehmer in Präsenz, die nicht im Homeoffice arbeiten können, Teil des neuen Maßnahmenkatalogs. „Dabei geht es um die Rechtssicherheit für eine Testpflicht in bestimmten sensiblen Einrichtungen der Altenpflege und um ein Monitoring auch für die Boosterimpfungen. Gleichzeitig sollen zielgerichtete Zuschläge für Krankenhäuser, die Covid-Patientinnen und -Patienten versorgen, ermöglicht werden. Auch werden die Einführung von 3G am Arbeitsplatz und die Rückkehr zu kostenlosen Testmöglichkeiten auf den Weg gebracht, um möglichst viele Menschen insbesondere in den Herbst- und Wintermonaten zu schützen“, sagte SPD-Fraktions-Vize Dirk Wiese am Montagabend, wie die BILD berichtete.

Arbeitgeber darf nicht nach dem Impfstatus fragen

Für den in Präsenz arbeitenden Teil der Bevölkerung bedeutet dies: Wer nicht geimpft oder genesen ist wird zukünftig regelmäßig seinen Gesundheitszustand per Zwangstest beweisen müssen, um seine eigene Existenz überhaupt noch sichern zu dürfen. Was Arbeitnehmer unbedingt wissen müssen: Der Arbeitgeber darf abseits bestimmter im Infektionsschutzgesetz genannter Berufsgruppen (hauptsächlich medizinischer Bereich) grundsätzlich keinen Mitarbeiter nach seinem Impfstatus befragen. Arbeitnehmer müssen also auf eine derartige Frage nicht antworten. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck sagte: „Für mich deutet nichts darauf hin, dass Arbeitgeber abseits der ausdrücklich genannten Bereiche Gesundheitsvorsorge, Kitas, Schulen und Pflegeheime ein Fragerecht nach dem Impfstatus ihrer Mitarbeiter zustehen könnte“. Die nun geforderte 3G-Regel am Arbeitsplatz steht also bislang auf rechtlich unsicheren Beinen, es ist aber davon auszugehen, dass die Regierung weitere Verschärfungen zeitnah ergänzen wird, um ein umfangreiches Auskunftsrecht über den Impfstatus der Arbeitnehmer zu ermöglichen.

Wenn Sie mit dafür sorgen möchten, dass unser unabhängiger Journalismus weiterhin eine Gegenstimme zu regierungstreuen und staatlich geförderten Medien bildet, unterstützen Sie uns bitte mit einer Spende!

Informationen abseits des Mainstreams werden online mehr denn je bekämpft. Um schnell und zensursicher informiert zu bleiben, folgen Sie uns auf Telegram oder abonnieren Sie unseren Newsletter! Wenn Sie mit dafür sorgen möchten, dass unser unabhängiger Journalismus weiterhin eine Gegenstimme zu regierungstreuen und staatlich geförderten Medien bildet, freuen wir uns außerdem sehr über Ihre Unterstützung.

Unterstützen Sie Report24 via Paypal: