Gericht hat geurteilt: „Wir haben mitgemacht“ ist keine Feindesliste! Corona-Kritiker freigesprochen

Bild: BillionPhotos / freepik

Der Hashtag #Wirhabenmitgemacht ging viral: Im Sommer 2022 hatte Michael Z. auf X (früher Twitter) unter dem Pseudonym MicLiberal die verbalen Entgleisungen von Politikern, Künstlern, Journalisten und Ärzten gegen Ungeimpfte gesammelt und gepostet, damit sie nicht in Vergessenheit geraten. Die Staatsanwaltschaft sah in der Zitatesammlung eine „Feindesliste“ und erhob Anklage. Gestern fand die Verhandlung vor dem Amtsgericht Köln statt und endete mit einem Freispruch: ein Sieg nicht nur für MicLiberal, sondern auch für die Meinungsfreiheit!

Während der Corona-Zeit wurden Menschen, die sich nicht mit den Covid-Gentherapeutika impfen ließen, öffentlich diffamiert und ausgegrenzt – Prominente, Politiker, Mediziner und Journalisten überboten sich mit Hass-Aussagen wie „Lasst uns Impfverweigerer mit dem Blasrohr jagen, Waidmanns Heil!“ (Journalist Christian Ortner), „Wir erleben eine Tyrannei der Ungeimpften“ (Frank Ulrich Montgomery), „Impfgegner sind Bekloppte“ (Altbundespräsident Joachim Gauck) regelrecht gegenseitig.

Am 26. Juli 2022 postete MicLiberal eine Sammlung dieser öffentlich getätigten Beleidigungen, diese sollten seiner Ansicht nach nicht in Vergessenheit geraten. Als Einleitung schrieb er: „Wir haben mitgemacht! Wir haben ausgegrenzt, diffamiert, diskreditiert, beleidigt und Menschen gecancelt. Im Dienste der Wissenschaft!“

Ein Sieg für die Aufarbeitung: Diese Zitate bleiben unvergessen.

Dieser Thread sorgte nicht nur für viel Aufmerksamkeit, MicLiberal geriet damit auch in den Fokus der Ermittlungsbehörden. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage, weil er mit den Zitaten angeblich eine „Feindesliste“ erstellt und damit die Sicherheit der Verfasser gefährdet habe – ein Verstoß nach § 126a Strafgesetzbuch (Report24 berichtete).

Gestern wurde MicLiberal vom Vorwurf des gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten freigesprochen, das Gericht folgte damit der Argumentation seiner Verteidigerin Jessica Hamed. „Heute ist nicht nur ein guter Tag für meinen Mandanten, sondern auch für die Meinungsfreiheit. Das Gericht hat den Freispruch im Wesentlichen mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit begründet und folgte im Ergebnis unserer rechtlichen Würdigung“, sagte sie der Berliner Zeitung.

Vor Gericht hatte sie argumentiert:

Mein Mandant ist ein glühender Verteidiger der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, er setzt sich für sie uneingeschränkt ein. Mein Mandant hat mit seinem Tweet eine Debatte ausgelöst, die die Gesellschaft dringend gebraucht hat.

Es ist nicht nur legitim, sondern sogar ethisch geboten, derartige grenzüberschreitenden Äußerungen von Menschen, die eine herausgehobene gesellschaftliche Stellung einnehmen (z. B. als Politikerin oder Arzt), scharf zu widersprechen. Denn diese Äußerungen waren diskriminierend und bedrohten den sozialen Frieden.

Es soll rechtens sein, sich öffentlich mit den – auch von meinem Mandanten zitierten – Worten: „Wenn die hirntoten Risikopiloten durch die Aerosole zischen, wird es ganz viele noch erwischen!“ (Udo Lindenberg) zu äußern, aber Kritik daran soll nicht erlaubt sein? Auch der Altbundespräsident Gauck darf sagen: „Impfgegner sind Bekloppte“, aber mein Mandant darf nicht sagen, dass durch diese Äußerungen andere Menschen beleidigt, diffamiert und ausgegrenzt wurden? Das grenzt an Täter-Opfer-Umkehr und würde den Gesetzeszweck ins Gegenteil verkehren.

Die Corona-Zeit war eine gesellschaftlich herausfordernde, polarisierende Zeit. Von diesen Spaltungen darf sich die Justiz aber nicht vereinnahmen lassen. Sie muss dem Anschein, manche Menschen intensiver im Blick zu behalten als andere, entschieden entgegentreten.

Regelmäßig erfolgt das spätestens, wenn man bei Gericht zusammenkommt und nüchtern die Sach- und Rechtslage diskutiert. Ich bin zuversichtlich, dass das auch heute gelingt.

Jessica Hamed (Hervorhebungen durch Redaktion)

MicLiberal freute sich auf X über das Urteil, kündigt aber zugleich an, weiter kämpfen zu wollen, sollte die Staatsanwaltschaft in Berufung gehen.

Das Urteil zeigt, dass der Rechtsstaat in Deutschland (zumindest gelegentlich) doch noch funktioniert. Dass es überhaupt zu einer Anklage gekommen ist, zeigt allerdings auch, wie gefährlich es in der heutigen Zeit ist, öffentlich Kritik zu äußern. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, das es zu verteidigen gilt – eine Gesinnungspolizei hat in einem Rechtsstaat nichts verloren. Das Urteil ist nicht nur ein Sieg für den kritischen X-User MicLiberal und jeden diffamierten Ungeimpften, sondern auch für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, für die es sich stets zu kämpfen lohnt.

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