Gefährliche Impfempfehlungen: Strafanzeige gegen Mückstein und Impfgremium gestellt

Bild: Mueckstein - Die Grünen from Vienna, Austria - Portrait Mückstein, CC0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=103630551; Hintergrund: Freepik @rost9, @freepik und @wirestock (Hände)

Der Verein „Wir-EMUs“ hat Strafanzeige gegen Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein und das Nationale Impfgremium gestellt. Ihnen wird vorgeworfen, Beweismittel gefälscht und die körperliche Sicherheit der Bürger gefährdet zu haben. Denn: Obwohl die EMA seit nunmehr zwei Monaten vor einem „erhöhten Risiko“ einer Myokarditis infolge der Covid-mRNA-Vakzine warne, habe man in Österreich die Warnhinweise zu den Impfungen nicht aktualisiert. Die Gefahr einer Herzmuskelentzündung könnte in der Bevölkerung daher unterschätzt werden.

Die Plattform „EMUs“ hat rund 900 Mitglieder – bestehend aus Unternehmern, Ärzten und Anwälten. Der Verein kritisiert, dass in den Anwendungsempfehlungen für die Covid-Impfungen des Nationalen Impfgremiums keine Anpassung an den aktuellen Daten- und Wissensstand stattfand. Darin sei noch immer zu lesen: “Fälle von Myokarditis und Perikarditis (Herzmuskelentzündung) wurden in sehr seltenen Fällen hauptsächlich innerhalb von 14 Tagen nach der Impfung mit den COVID-19-mRNA-Impfstoffen Comirnaty und Spikevax beobachtet und zwar häufiger nach der zweiten Impfung und bei jüngeren Männern.” Die EMA dagegen spreche seit zwei Monaten von einem „erhöhten Risiko“ und empfehle, bei Symptomen wie „Kurzatmigkeit oder Herzklopfen nach der Impfung“ einen Arzt aufzusuchen. Auch das deutsche Paul Ehrlich-Institut gehe von höheren Wahrscheinlichkeiten einer Herzmuskelentzündung aus.

“Diese aktuellen Warnungen finden sich aber in den Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums nicht wieder, womit das Gremium auch gegen die eigenen Vorgaben der laufenden Weiterentwicklung der Impfempfehlungen für Österreich verstößt”, so Bernhard Costa, Sprecher der Plattform EMUs. Daher zeige man Bundesgesundheitsminister Mückstein und das gesamte Nationale Impfgremium bei der WKStA u.a. wegen Beweismittelfälschung an: Der Inhalt der Impfempfehlungsbroschüre suggeriere, dass nur in sehr seltenen Fällen Myokarditis und Perikarditis auftreten. Dies könne die Bevölkerung dazu veranlassen, das Risiko von Herzmuskel- und Herzbeutelschäden falsch einzuschätzen.

Wolfgang Schmidauer, Rechtsanwalt der Gruppe, sagte: “Derartige Urkunden sind die Basis für die Impfempfehlungen des Ministeriums bzw. der Regierung, sowie die Basis für die monatelange, millionenschwere Werbekampagne für die Impfung und sind letztlich Ursache für den Tod und die schwere körperliche Schädigung von Probanden.“ Geprüft werden solle daher auch, ob den Verdächtigen nicht sogar Straftaten gegen Leib und Leben anzulasten sind (z.B. § 89 StGB, Gefährdung der körperlichen Gesundheit). Denn der Minister und das Impfgremium haben nach Ansicht des Vereins lebensbedrohliche, durch die Covid-Impfung verursachte Herzschäden bagatellisiert. Impflinge könnten dadurch schwer verletzt oder gar zu Tode gekommen sein.

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