Es ist an der Zeit, die Fakten im Fall des seit 69 Tagen in philippinischer Haft sitzenden Oliver Janich nochmals auszubreiten: Die Inhaftierung erfolgte auf Basis von politisch motivierten Falschaussagen. Außenamt und Botschaft, die sich um deutsche Staatsbürger im Ausland kümmern sollten, halten sich nobel zurück, als ob sie das alles nichts anginge.
Was ist im Vorfeld der Inhaftierung passiert? (Report24 berichtete: Droht Abschiebung? Kritischer Journalist Oliver Janich verhaftet und Jetzt spricht Oliver Janichs Rechtsanwalt: Haftbefehl gehört umgehend aufgehoben!) Ein deutscher Staatsanwalt erklärte wahrheitswidrig gegenüber einem deutschen Richter, dass Oliver Janich auf der Flucht wäre, obwohl seine Wohnadresse auf den Philippinen stets offen im Internet stand. Stein des Anstoßes war ein zynischer Telegram-Kommentar, der in einem klar nachvollziehbaren Kontext entstand. Auch diesen Kontext verschwieg der Staatsanwalt und erweckte dadurch den Eindruck, Oliver hätte eine gefährliche Drohung geäußert.
Haftgrund ist angebliche Flucht, die es nie gab
Die deutsche Botschaft, die eigentlich dem Wohl des deutschen Staatsbürgers Janich so wie allen anderen deutschen Staatsbürgern im Ausland verpflichtet sein sollte, spielt ebenso eine merkwürdige Rolle. Auch sie würde gegenüber philippinischen Behörden äußern, dass er auf der Flucht sei, obwohl er ordentlich in den Philippinen gemeldet ist. Obwohl die deutsche Botschaft der Münchner Staatsanwaltschaft am 19.8. geschrieben hat, dass sie den Pass nicht einziehen kann, wenn Oliver nicht von dem Haftbefehl wusste, weigert sie sich bis heute, den philippinischen Behörden offiziell mitzuteilen, dass kein Passvergehen und damit kein Haftgrund vorliegt.
Nur eine kurze Bestätigung wäre für Enthaftung nötig
Die philippinische Einwanderungsbehörde teilte Olivers philippinischer Anwältin mit, dass sie nur auf eine kurze offizielle Nachricht von der Botschaft wartet, dass Oliver freizulassen ist, weil er kein Passvergehen begangen hat und nicht auf der Flucht ist.
Vielleicht möchten Unterstützer der Sache ja FREUNDLICH, mit AUSGESUCHTER HÖFLICHKEIT bei der deutschen Botschaft oder dem auswärtigem Amt nachfragen, wann sie gedenken, ihrer Schutzpflicht gegenüber Oliver Janich nachzukommen.
Die Telefonnummer der Deutschen Botschaft in Manila (Philippinen) lautet:
📞 +63 2 8702 3000 (Webseite, E-Mail Kontaktformular)
Das Auswärtige Amt ist telefonisch von Montag bis Freitag (8:00 – 18:00) zu erreichen unter:
📞 +49 30 5000 0 (Webseite, E-Mail Kontaktformular)
Bitte bedenken Sie, dass es um das Leben und die Freiheit von Oliver Janich geht – Beschimpfungen, Drohungen oder sonstige negative Äußerungen sind sicherlich nicht sachdienlich. Hilfreich könnte der Umstand sein, wenn die zuständigen Stellen merken, dass Oliver nicht alleine ist, dass sich viele Menschen um sein Wohlergehen sorgen und eine menschenwürdige Behandlung an oberster Stelle stehen muss. Monatelange Haft für ein Online-Posting, das dem deutschen Regime inhaltlich nicht zusagt, ist sicherlich nicht „tatangemessen“.
Fragwürdige Rolle deutscher Justiz
Ein Treppenwitz am Rande, über den sicher auch Oliver herzlich lachen könnte, würde er nicht Haftbedingungen ausgesetzt sein, die man in Deutschland sonst dreifach (!) anrechnet: Deutsche Staatsanwälte dürfen seit 2019 keine EU-Haftbefehle mehr ausstellen. Das ist keine reichsbürgerische Verschwörungstheorie, sondern wird in einem Bericht des Spiegel vom 27.5.2019 dargelegt. Der EUGH hatte damals festgelegt, dass es keine ausreichende Garantie für die Unabhängigkeit deutscher Gerichte gäbe (Rechtssachen C-508/18, C-82/19, C-509/18).