Umstrittene FFP2-Maskenpflicht gibt es weltweit nur in Deutschland und Österreich

Symbolbild: freepik / @sergio_pulp

Vielen Menschen ist gar nicht bewusst, dass es so etwas wie eine FFP2-Maskenpflicht nur in Deutschland und Österreich gibt. Eine solche hat nämlich medizinisch keinen gesteigerten Sinn, das sagen auch die WHO und die EU, während Kritiker den Sinn der Masken ohnehin komplett in Frage stellen. In den genannten Ländern dürfte der Hintergrund der Maßnahme eher in organisierter Korruption liegen. Dass vor allem Kinder und Jugendliche darunter leiden, nehmen die Verantwortlichen billigend in Kauf.

Ein Kommentar von Willi Huber

In der aktuellsten „4.COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung“ ist in Österreich geregelt, wann und wo man eine FFP2-Schutzmaske tragen muss. Dass dies mit hoher Sicherheit rechts- und verfassungswidrig ist, wie auch die Rechtsanwälte für Grundrechte immer wieder mit Engelsgeduld erklären, interessiert die Regierung nicht.

Dies bedeutet e contrario, dass ein stundenlanges Tragen der FFP2-Masken ohne Pausen gesundheitsschädlich ist. Überall, wo entgegen dieser – von der österreichischen Bundesregierung selbst zitierten – arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse ein pausenloses Tragen der FFP2-Maske gefordert wird, sollte aus unserer Sicht rechtlich dagegen vorgegangen werden.

Rechtsanwälte für Grundrechte

Sobald eine Verordnung als rechtswidrig aufgehoben wurde, erlässt man eine ähnlich lautende mit demselben Zweck. All dies hat keine Konsequenzen, der Bundespräsident – als letzte Instanz – gedenkt nicht im Traum daran einzuschreiten.

Öffentliche Orte

§ 1.

(1) Beim Betreten öffentlicher Orte im Freien ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten.

(2) Beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten und eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard zu tragen.

Rechtsvorschrift für 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, Fassung vom 24.04.2021

Nachdem sich die Verordnungen alle paar Tage ändern, weiß kein Mensch, welche zur Zeit gilt. Nicht die Bürger, nicht die Exekutive, nicht die Behörden. Auch das scheint egal zu sein. Hin und wieder wird jemand medienwirksam angezeigt, hin und wieder, selten, gelingt durch einen schlechten Anwalt oder sonstige Fehler sogar eine Verurteilung, die ebenso medienwirksam ausgeschlachtet wird. So hält man den Widerstand klein und bricht den Willen der Menschen.

Was wir dabei vergessen haben ist der Umstand, dass FFP2 Masken eine Besonderheit der offenbar besonders korruptionsanfälligen Staaten Deutschland und Österreich ist. Dabei hat die EU-Gesundheitsbehörde ECDC im Februar festgehalten, dass diese Art von Masken nur einen geringen Mehrwert habe. Der linke Blog des ehemaligen Grünen Peter Pilz, zackzack.at, hielt fest: Nur in Deutschland und Österreich gibt es eine FFP2-Maskenpflicht. Wer gerne schmunzelt, erfreut sich an der Überschrift eines besonders regierungstreuen Blattes, der Kleinen Zeitung: Trotz FFP2-Vorschrift | WHO hält an Stoffmasken gegen Coronaviren fest. Ist ja auch allerhand, da erlässt der glücklose Grüne Anschober eine Tragepflicht und die Weltgesundheitsorganisation interessiert sich nicht dafür.

Arbeitsrechtliche Vorgaben zum Tragen von FFP-Masken

Zu den Masken muss man wissen, dass sie seit Jahrzehnten genormt sind und es arbeitsrechtliche Vorgaben gibt. Um vor der Regierung besonders eifrig im Staub zu rutschen werden viele Hinweise auf diese Vorgaben inzwischen gelöscht, so beispielsweise bei der Arbeiterkammer Oberösterreich, welche die Seite „Schutzmasken_im_Arbeitnehmerschutz.html“ vom Netz genommen hat. Freundlicherweise finden sich die Vorschriften immer noch auf der Seite der Österreichischen Gesellschaft für Hygiene, Mikrobiologie und Präventivmedizin ÖGHMP.

Die Angaben des österreichischen zentralen Arbeitsinspektorates zur Tragedauer von FFP-Masken [1] sagen in ihren Ausführungen, die vor allem auf zum Teil körperlich belastende Tätigkeiten in Fertigungsbetrieben
abzielen, u. a. folgendes:
• Die Tragezeit von filtrierenden Halbmasken ohne Atemschutzventil ist auf 75
Minuten begrenzt.
• Die Erholungsdauer beträgt 30 Minuten.
• Es sind jedoch auch davon abweichende Pausenregime potenziell ebenfalls geeignet,
wenn sie zum gleichen Ergebnis hinsichtlich Entlastung bzw. Erholung führen, z.B.
mehrere kurze Pausen, die routinemäßig benötigt werden (Essen, Trinken, WC).

Zumutbarkeit im Sinne des Arbeitsschutzes, nach ÖGHMP

In Deutschland ist das Tragen von FFP2 und FFP3 Masken ebenso arbeitsrechtlich geregelt. Vollständige Informationen finden sich im Büchlein „Benutzung von Atemschutzgeräten | DGUV Regel 112-190 | BGR | GUV-R 190„.

Die maximale Tragezeit beträgt grundsätzlich längstens 2 Stunden mit anschließender Mindestserholungsdauer von 30 Minuten. Bei einer FFP-Maske ohne Ausatemventil beträgt die maximale Tragezeit längstens 75 Minuten mit anschließender Mindesterholungsdauer von 30 Minuten.

Gesetzliche Regelung zum Tragen von FFP-Masken ohne Ausatemventil, Deutschland

Arbeitsmedizinische Untersuchung angeraten

Bevor mit Politikern befreundete Unternehmer auf die Idee kamen, dass man mit FFP2-Masken richtig schnell gutes Geld machen kann, interessierte man sich behördlich noch für die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben. Diese sehen laut BGW – Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege – vor, bei Atemschutz der Gruppe 1 eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten, wenn die Tragedauer 30 Minuten am Tag überschreitet. FFP Masken fallen in diese Gruppe. In Österreich und Deutschland werden inzwischen aber Ärzte behördlich verfolgt, wenn sie Atteste zur Befreiung von Masken-Tragepflichten ausstellen, sich also gemäß ihres Berufseides und der Gesetze und Vorschriften verhalten.

Qualitätsmängel bei FFP2-Masken

Sowohl in Deutschland als auch in Österreich wurden bei FFP2-Masken zahlreiche Qualitätsmängel festgestellt. Zitat „stadtpolitik.wien“:  Bei einem Test in Deutschland fielen 98 von 150 FFP2-Produkten durch. In Deutschland wie Österreich werden die meisten im Umlauf befindlichen Masken nicht getestet. Das Schnellwarnsystem für gefährliche Non-Food-Produkte der Europäischen Kommission beinhaltet immer noch zahlreiche Warnungen und Rückrufe für FFP2-Masken. Im März waren dies nicht weniger als 166. Die deutsche Zeitung Zeit hielt am 15. Jänner fest, dass bei einem Test 65 Prozent der FFP2-Masken durchfielen und zurückgezogen werden mussten.

In Österreich wurden beispielsweise im Sommer 2020 über eine halbe Million FFP2 Masken in der Steiermark zurückgerufen, in Salzburg über eine halbe Million wegen einem fünftel der vorgeschriebenen Filterleistung, 30 Mio. Masken des roten Kreuzes waren mangelhaft – und das sind nur einige wenige Beispiele.

Gift in FFP2-Masken

Neben der generell überwiegend lächerlichen Qualität der Masken, welche zumeist nicht einmal die genormten Anforderungen erfüllen, befinden sich in zahlreichen Produkten gefährliche Schad- und Giftstoffe. Dazu wurde anderorts schon einiges publiziert, hier einige Links: Giftstoff Anilin in Schutzmasken (Deutscher Allergie- und Asthmabund), hochgiftige und lebensgefährdende Inhaltsstoffe in FFP2-Masken bei Müller – und der wichtige Artikel Maskenpflicht: Gift im Gesicht von heise.de. Auch empfehlenswert: Merkur.de – FFP2-Fiasko in Deutschland? Millionen Masken wohl nie auf Aerosol-Partikel getestet.

Hinzu kommt, dass die Masken anders als ihr Aussehen vermuten lässt vollständig aus Plastik bestehen. Nicht ein Teil einer handelsüblichen FFP2-Maske ist verrottbar. Weggeworfene Masken verpesten die Natur und töten Wasserlebewesen.

Die von George Soros cofinanzierte Zensurplattform „Correctiv“ ist hinsichtlich der Gesundheitsgefahren die von Schutzmasken ausgehen anderer Meinung. Auch die Zensurplattform AFP beschwichtigt und kommt zum Schluss, dass giftige Masken „sehr selten“ wären.

Korruption im Zusammenhang mit Maksen

In Österreich und Deutschland kam es zu mehreren mutmaßlichen Korruptionsfällen und mutmaßlichen Kriminalfällen im Zusammenhang mit FFP2-Masken. Bereits Mitte 2020 deckte die Rechercheplattform Dossier auf, dass eine Tochterfirma der Ärztekammer nicht zugelassene Atemschutzmasken verkaufte. Der Präsident der Ärztekammer, Thomas Szekeres, fällt wiederholt als besonderer Maßnahmen-Scharfmacher und Masken-Befürworter auf. Die Rechercheplattform Addendum hielt im Juli 2020 fest, dass mit „billig herzustellender Schutzausrüstung“ viel Geld zu verdienen ist. Dort findet sich eine interessante Liste jener, die sich an Schutzmasken bereichert haben.

In Östererich ist der Fall der Hygiene Austria am bekanntesten, wo ein heimisches Unternehmen angeblich im großen Stil Masken aus China importierte und in den Verkehr brachte – auch in großen Stückzahlen der öffentlichen Hand verkaufte. Die Büroleiterin von Kanzler Sebastian Kurz ist mit einem der Geschäftsführer verheiratet. Das Unternehmen selbst wurde pünktlich zur Ausrufung der Pandemie gegründet. In Deutschland gab es entsprechende Vorwürfe gegen die Frau des Politikers Söder, die bis heute energisch dementiert werden. Insgesamt ist das Umfeld der CDU/CSU auch als „Maskensumpf“ bekannt, entsprechende Vorwürfe gibt es gegen den ehemaligen bayerischen Justizminister Sauter, sowie den Abgeordneten Georg Nüßlein. Es werden aber bis heute weitere Profiteure bekannt, wie die Tagesschau jüngst bekanntgab. Insgesamt sollen sich die Nutznießer fast 20 Millionen Euro als Provisionen in die Taschen gesteckt haben. Im Jahr 2020 wurden übrigens Masken im Wert von sechs Milliarden Euro nach Deutschland importiert, hauptsächlicher Nutznießer war China. Weitere Namen mutmaßlich korrupter CDU/CSU Politiker lieferte die TAZ nach.

Kaum bekannt ist der riesige Maskenskandal, der die ganze EU betrifft und in Spanien und Italien aufgedeckt wurde. Hier haben korrupte Vermittler einen Milliardendeal vermittelt. Dabei könnten 70 Millionen Euro oder mehr an korrupten Provisionen geflossen sein.

FFP2 gegen Viren ungeeignet

FFP2-Masken sind dabei gegen Viren völlig ungeeignet. Ihre Poren sind viel größer als der Durchmesser der Corona-Viren. Deshalb ist es generell als Täuschung der Menschen anzusehen, dass eine solche Maske einen Schutz vor Ansteckung bietet – weder für den Träger, noch für andere Personen. Es ist also im Prinzip belanglos, ob FFP2 Masken auf Einhaltung der Norm getestet werden, da die Norm keinen Schutz vor Viren vorsieht.

Auf jedem Beipackzettel von FFP2 Masken ist nachzulesen, dass kein Schutz vor Viren besteht, meistens ist auch angemerkt dass medizinische Nutzung nicht vorgesehen ist. Ein Beispiel für so einen Beipackzettel findet sich hier, eine Schutzwirkung vor Viren wird erst ab FFP3 behauptet. Recht unterhaltsam ist der neue Beipackzettel von 3M der zwar keinen Schutz vor Viren behauptet, nun aber die FFP2 Maske als „Pandemievorsorge“ listet. Kann man machen, wenn man eine witzige Marketingabteilung hat. Der Hersteller Bartels-Rieger verbiegt sich in seiner aktuellen Produktbeschreibung etwas, bleibt aber bei der Wahrheit – was im Falle von Schadenersatzansprüchen auch ziemlich klug ist:

Auch vor Krankheitserregern wie Viren und Bakterien kann eine FFP-Maske schützen, jedoch kommt es auch hier auf die genauen Umstände an. Während eine einfache Maske der Klasse 1 vor Tröpfcheninfektionen (z.B. durch hustende Personen in Ihrer Umgebung) schützen kann, muss in extremen Fällen sogar isolierender Atemschutz oder eine Vollmaske getragen werden.

Wer sucht, findet im März 2020 einen inhaltlich korrekten Artikel im „Standard“, welcher ganz klar die Wahrheit widergibt – dass FFP2 Masken vor Stäuben und erst FFP3 Masken vor Viren schützen. Das war natürlich vor der Extra-Presseförderung durch die Bundesregierung, das Löschen aller alten Berichte hat man vielleicht vergessen.

Die hauptsächliche Schutzwirkung der FFP2-Maske ist jene vor einer Strafe durch die Polizei. Der größte Nutzen entsteht als finanzieller Gewinn für Hersteller, Importeure und Händler.

Redaktion Report24

Die von George Soros cofinanzierte Zensurplattform Correctiv ist in diesem Fall anderer Meinung, ebenso die Zensurabteilung der DPA: factchecking. Wahrscheinlich haben alle Normierungsinstitute und Hersteller bis Mitte des Jahres 2020 gelogen, aber zum Glück durch Druck der Regierungen und Faktenchecker nun endlich zur einzigen Wahrheit gefunden.

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