EU plant Verlängerung des digitalen COVID-Passes: Welche Art von Europa wollen wir?

Bild: freepik / kostikova

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass EU-Mitgliedsstaaten von Bürgern, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen, auch weiterhin den Nachweis einer Impfung, eines Tests und der Genesung im Zusammenhang mit Covid-19 verlangen. Daher gilt es zu verhindern, dass Unionsbürgern nach dem 30. Juni 2022 die Option genommen wird, von ihren digitalen COVID-Zertifikaten Gebrauch zu machen. Für die EU ist dies eine gute Begründung für die Verlängerung des „Grünen Passes“. Tatsächlich?

„Welche Art von Europa wollen wir?“, fragte Cristian Terhes in der Pressekonferenz vom 24. November 2021. „Ein tyrannisches, in dem die Grundrechte von einer nicht gewählten Bürokratie wie Privilegien vergeben werden?“ Er hielt fest: Das Digitale Covid Zertifikat ist nur der erste von bereits mehreren diskutierten Schritten – Stichworte European Digital Identity Wallet und European Social Security Pass – die geeignet sind, ein System zu schaffen, um die Rechte aller Bürger unter dem Deckmantel der „Erleichterung“ zu überwachen, zu kontrollieren und zu konditionieren. Report24.news berichtete.

Verlängerung des Covid-Zertifikats: Rückmeldungen bis 8. April 2022 möglich

Das Thema erstreckt sich über die Bereiche Verbraucherschutz, Beschäftigung, Soziales sowie auch Justiz und Grundrechte. Die EU-Kommission möge den Vorschlag für eine

„Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/953 über einen Rahmen für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler Zertifikate zur Bescheinigung von COVID-19-Impfungen und -Tests sowie der Genesung von einer COVID-19-Infektion (digitales COVID-Zertifikat der EU) mit der Zielsetzung der Erleichterung der Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie“

(Extension of EU Digital COVID Certificate Regulation)

annehmen. Nachzulesen auf der Webseite oder hier:

Dazu möchte die EU-Kommission die Meinung der Bürger einholen und informiert wie folgt:

„Rückmeldungen zu diesem angenommenen Rechtsakt sind mindestens 8 Wochen lang möglich. Alle eingegangenen Rückmeldungen werden von der Europäischen Kommission zusammengefasst und dem Europäischen Rat vorgelegt, um in die Gesetzgebungsdebatte einfließen zu können. Die eingegangenen Rückmeldungen werden auf dieser Webseite veröffentlicht. Sie müssen daher den für Feedback geltenden Regeln entsprechen.“

Stellungnahmen können unter folgendem Link abgegeben werden: Extension of EU Digital COVID Certificate Regulation

Lesen Sie auch: Bürger wehren sich: EU-Kommission wird mit Kritik wegen Grünem Pass überschüttet

Frist für Rückmeldungen: 3. Februar 2022 – 8. April 2022 (Mitternacht Brüsseler Zeit).

Im Folgenden wird der Text / der Verordnungsvorschlag auszugsweise wiedergegeben (Hervorhebungen durch Redaktion) – bilden Sie sich selbst ein Urteil:

1. Kontext des Vorschlags

Das in Artikel 21 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankerte Recht der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, sich innerhalb der Europäischen Union frei zu bewegen und aufzuhalten, ist eine der wertvollsten Errungenschaften der Union und eine wichtige Antriebskraft für ihre Wirtschaft. Gleichzeitig stellt die anhaltende Pandemie der Coronavirus-Krankheit2019 („COVID-19“) nach wie vor eine außerordentliche Bedrohung für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Union dar. Dies hat die Mitgliedstaaten dazu veranlasst, Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zum Schutz der Gesundheit des Einzelnen und der Kapazitäten ihrer Gesundheitssysteme zu ergreifen, die unter anderem Reisen zwischen den Mitgliedstaaten betreffen.

Um die sichere Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie zu erleichtern, erließen das Europäische Parlament und der Rat am 14. Juni 2021 die Verordnung (EU) 2021/9531 über einen Rahmen für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler Zertifikate zur Bescheinigung von COVID-19-Impfungen und -Tests sowie der Genesung von einer COVID-19-Infektion. Mit der Verordnung (EU) 2021/953 soll die Freizügigkeit erleichtert werden, indem den Bürgerinnen und Bürgern interoperable und gegenseitig anerkannte COVID-19-Impf-, -Test- und -Genesungszertifikate zur Verfügung gestellt werden, die sie auf Reisen verwenden können. Wenn Mitgliedstaaten bei Inhabern eines Impf-, Test- oder Genesungsnachweises auf bestimmte Freizügigkeitsbeschränkungen verzichten, können die Bürgerinnen und Bürger auf das digitale COVID-Zertifikat der EU zurückgreifen, um von diesen Ausnahmen Gebrauch zu machen. (…)

Um den Rahmen für das digitale COVID-Zertifikat der EU bestmöglich zu nutzen, hat der Rat mehrere Empfehlungen für ein koordiniertes Vorgehen zur Erleichterung der sicheren Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie angenommen. Der jüngsten Aktualisierung zufolge (Empfehlung (EU) 2022/107 des Rates vom 25.Januar 2022) sollten Inhaber digitaler COVID-Zertifikate der EU, die bestimmte Anforderungen erfüllen, bei der Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit in nahezu allen Fällen keine zusätzlichen Anforderungen erfüllen müssen. Dieser „personenbezogene Ansatz“ erfordert daher die kontinuierliche Verfügbarkeit digitaler COVID-Zertifikate der EU. (…)

Angesichts dieser Feststellungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Mitgliedstaaten von Unionsbürgern, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen, auch nach dem 30. Juni 2022, d. h. dem Datum, an dem die Verordnung (EU) 2021/953 derzeit auslaufen soll, einen Nachweis einer Impfung, eines Tests und der Genesung im Zusammenhang mit COVID-19 verlangen. Es gilt zu verhindern, dass Unionsbürgerinnen und -bürgern und ihren Familienangehörigen die Möglichkeit genommen wird, von ihren digitalen COVID- Zertifikaten der EU Gebrauch zu machen, die ein wirksames, sicheres und die Privatsphäre wahrendes Mittel zum Nachweis des COVID-19-Status darstellen, falls nach dem 30. Juni 2022 weiterhin bestimmte Beschränkungen der Freizügigkeit im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit bestehen sollten.

Da alle Beschränkungen des freien Personenverkehrs innerhalb der Union, die zur Eindämmung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 eingeführt wurden, einschließlich der Anforderung, digitale COVID-Zertifikate der EU vorzulegen, aufgehoben werden sollten, sobald die epidemiologische Lage dies zulässt, schlägt die Kommission gleichzeitig vor, die Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung auf zwölf Monate zu begrenzen. Darüber hinaus sollte eine solche Verlängerung nicht so verstanden werden, dass die Mitgliedstaaten, insbesondere diejenigen, die inländische Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit aufheben, Beschränkungen des freien Verkehrs aufrechterhalten oder einführen müssen.

Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

Dieser Vorschlag ist Teil des Maßnahmenpakets der Union zur Reaktion auf die COVID-19- Pandemie. Er stützt sich insbesondere auf Arbeiten des Gesundheitssicherheitsausschusses, des Netzwerks für elektronische Gesundheitsdienste und des Ausschusses für das digitale COVID-Zertifikat der EU.

Dieser Vorschlag wird durch den Vorschlag COM(2022) 55 final ergänzt, mit dem die Geltungsdauer der Verordnung (EU) 2021/954 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2021 über einen Rahmen für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler Zertifikate zur Bescheinigung von COVID-19-Impfungen und -Tests sowie der Genesung von einer COVID-19-Infektion (digitales COVID-Zertifikat der EU) für Drittstaatsangehörige mit rechtmäßigem Aufenthalt oder Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten während der COVID-19-Pandemie verlängert werden soll.

In ihrem Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Änderung der Empfehlung (EU) 2020/912 zur vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU und möglichen Aufhebung dieser Beschränkung empfahl die Kommission, eine klare Verbindung zwischen der Empfehlung (EU) 2020/912 und dem digitalen COVID- Zertifikat der EU herzustellen, um so die Behörden der Mitgliedstaaten bei der Überprüfung der Echtheit, Gültigkeit und Integrität der von Drittländern ausgestellten Zertifikate zu unterstützen.

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Subsidiarität

Die Ziele dieses Vorschlags, nämlich die Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung (EU) 2021/953 und die Änderung einiger Bestimmungen dieser Verordnung, können von den Mitgliedstaaten nicht verwirklicht werden, wenn sie unabhängig voneinander handeln. Eine Maßnahme auf Unionsebene ist daher notwendig.

Ohne ein Tätigwerden auf Unionsebene würde die Geltungsdauer der Verordnung (EU) 2021/953 und damit auch die Rechtsgrundlage für den Betrieb des Vertrauensrahmens für das digitale COVID-Zertifikat der EU enden. Darüber hinaus hätten Unionsbürgerinnen und -bürger und ihre Familienangehörigen kein Recht mehr auf interoperable Zertifikate zur Bescheinigung von COVID-19-Impfungen und -Tests sowie der Genesung von einer COVID- 19-Infektion. Schließlich wären die Mitgliedstaaten nicht mehr verpflichtet, digitale COVID- Zertifikate der EU anzuerkennen, wenn sie auf Beschränkungen für Personen verzichten, die einen bestimmten COVID-19-Status nachweisen können.

Verhältnismäßigkeit

Maßnahmen der Union können einen erheblichen Mehrwert bei der Bewältigung der oben genannten Herausforderungen erbringen und sind die einzige Möglichkeit, einen einheitlichen, straffen und allseits akzeptierten Rahmen für das COVID-19-Zertifikat aufrechtzuerhalten.

Die Annahme einseitiger oder nicht abgestimmter Maßnahmen in Bezug auf COVID-19- Zertifikate über Impfungen, Tests oder die Genesung führt wahrscheinlich zu uneinheitlichen und fragmentierten Beschränkungen der Freizügigkeit, was für Unionsbürgerinnen und -bürger mit Unsicherheiten bei der Ausübung ihrer Rechte verbunden wäre.

Mit dem Vorschlag werden die bestehenden Bestimmungen der Verordnung (EU) 2021/953 über die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht geändert.
Die Geltungsdauer der geänderten Verordnung wäre wiederum begrenzt, um sicherzustellen, dass alle Beschränkungen des freien Personenverkehrs innerhalb der Union, die zur Eindämmung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 eingeführt wurden, einschließlich der Anforderung, digitale COVID-Zertifikate der EU vorzulegen, aufgehoben werden, sobald die epidemiologische Lage dies zulässt.

Wenn Sie mit dafür sorgen möchten, dass unser unabhängiger Journalismus weiterhin eine Gegenstimme zu regierungstreuen und staatlich geförderten Medien bildet, unterstützen Sie uns bitte mit einer Spende!

Informationen abseits des Mainstreams werden online mehr denn je bekämpft. Um schnell und zensursicher informiert zu bleiben, folgen Sie uns auf Telegram oder abonnieren Sie unseren Newsletter! Wenn Sie mit dafür sorgen möchten, dass unser unabhängiger Journalismus weiterhin eine Gegenstimme zu regierungstreuen und staatlich geförderten Medien bildet, freuen wir uns außerdem sehr über Ihre Unterstützung.

Unterstützen Sie Report24 via Paypal: