EU-Abgeordneter attackiert Von der Leyen: Digital Services Act zerschlägt Grundrechte!

Bild: Mueller/ MSC, CC BY 3.0 DE , via Wikimedia Commons

„Wir bringen unsere Europäischen Werte in die digitale Welt“, fabulierte Ursula von der Leyen am 25. August anlässlich des Inkrafttretens des umstrittenen Digital Services Act – ein tiefschwarzer Tag für Meinungs- und Pressefreiheit und in der Folge für die Demokratie. Der EU-Abgeordnete Martin Sonneborn (Die Partei) zerlegte Von der Leyens Desinformation in einem gepfefferten Statement auf X und stellte klar: Hier wird niemand geschützt – hier werden Grundrechte zerschlagen.

Die regenbogenbunte EU, die Kinder bereitwillig der von Pädophilen unterwanderten Trans-Agenda opfert, fabuliert wieder von Kinderschutz: Dieses Argument wird immer dann hervorgekramt, wenn die Rechte der Bürger eingeschränkt werden sollen. So auch am 25. August, als die in den sozialen Netzen als „Zensursula“ verspottete EU-Kommissionspräsidentin das neue EU-Zensurvehikel, den Digital Services Act, auf X (vormals Twitter) lobte.

Martin Sonneborn konterte den Tweet Von der Leyens mit einem hitzigen Kommentar, in dem er darlegte, dass der DSA in Wahrheit echten europäischen Werten widerspricht – denn er dient einzig der Aushebelung von Grundrechten. Sein Statement lesen Sie im Folgenden:

In ihrem heutigen Post stellt Frau vonderLeyen die Behauptung auf, die Kommission bringe mit dem gerade in Kraft getretenen Digital Services Act „europäische Werte“ in die „digitale Welt“.

Nach dem gerade in Kraft getretenen Digital Services Act melden wir diesen Fake-Inhalt hiermit den zuständigen Regulierungs- und Kontrollbehörden der EU, denn die inkriminierte Behauptung enthält eine den Leser bewusst irreführende „Desinformation“, die seinen Hass auf die EU in massgeblicher Weise schürt und damit geeignet ist, den asozialen Frieden in Europa zu gefährden.

Bei Durchsicht aller 54 Artikel der Grundrechte der Europäischen Union, niedergelegt in der gleichnamigen Charta, ist uns kaum ein Artikel begegnet, der von der Kommission vonderLeyen noch nicht verletzt worden wäre.

Nach einer vierjährigen Feldstudie ihres Amtsgebarens kommen dem Betrachter Dinge in den Sinn, die in stinknormaler Auslegung der EU-Charta als eindeutige Grundrechtsverstöße zu werten sind – insbesondere im Hinblick auf Artikel 41 „Recht auf eine gute Verwaltung“ (Lol!) sowie Artikel 42 „Recht auf Zugang zu Dokumenten“ – und zwar „unabhängig von der Form der für diese Dokumente verwendeten Träger“, was den intimen Kurznachrichtenverkehr mit Pharmabossen per SMS natürlich ausdrücklich einschließt.

Mit der von der Kommission vonderLeyen betriebenen Einführung des DSA stehen nun darüber hinaus neben einer Reihe sekundär in Mitleidenschaft gezogener Grundrechte vor allem die folgenden in Frage:

  • Art. 11 (1): Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.
  • Art. 11 (2): Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.
  • Art. 10 (1): Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
  • Art. 6: Jeder Mensch hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit.
  • Art. 7: Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation.
  • Art. 8 (1): Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.

Wir weisen darauf hin, dass mit dem DSA diese verbrieften „europäischen Werte“ im Internet nicht ein-, sondern ausziehen, denn sie sind – vom Recht auf Gedanken- und Gewissensfreiheit über das Recht auf freie Meinungsäußerung bis hin zur Freiheit und Pluralität der Medien, in der anlasslosen Massenkriminalisierung der Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nicht nur ebensowenig enthalten wie in der (geplanten) anlasslosen Massenüberwachung (durch Chatkontrolle), sondern werden hier im Gegenteil sogar mit der allerfiesesten Zielgerichtetheit zerschlagen.

Wir verbitten es uns daher, dass ausgerechnet Frau vonderLeyen, die von ihr selbst im Amt bis zur Unkenntlichkeit entstellten „europäischen Werte“ überhaupt in den Mund nimmt, sei es auch nur als inhaltsentleerte Propaganda-Floskel. Und erst recht verbitten wir uns deren Verkettung mit einer unter offensichtlicher Verletzung von Grundrechten erfolgten EU-Regulierung, die nachweislich nicht im Geringsten „europäischen Werten“ entspricht.

Europäischen Werten entspräche es stattdessen, wenn Frau vonderLeyen nicht nur endlich einmal für die Verletzung von Art. 41 & 42 (s.o.), sondern schließlich auch dafür zur Rechenschaft gezogen würde, dass ihr Amtshandeln (sowohl exemplarisch im DSA als auch summarisch) den Tatbestand des Artikel 54 der EU-Charta „Verbot des Missbrauchs der Rechte“ erfüllt, in dem es heißt: „Keine Bestimmung dieser Charta ist so auszulegen, als begründe sie das Recht, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, die darauf abzielt, die in der Charta anerkannten Rechte und Freiheiten abzuschaffen oder sie stärker einzuschränken, als dies in der Charta vorgesehen ist.“

Die Löschung der o.g. Behauptung vonderLeyens dürfte ja wohl das Mindeste sein, was wir zum Schutz der EU-Bürger durch von inhaltlich irreführenden Fakes zu „europäischen Werten“ ausgelöstem & daher anhaltend gerechtem Hass auf EU-Institutionen im Sinne des DSA erwarten dürfen.

Martin Sonneborn

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