Für die Mitarbeiter des Fußballklubs VfL Osnabrück wird nun etwas Realität, was im Namen der Klimareligion bald schon (trotz arbeitsrechtlicher Problematik) immer mehr Nachahmer finden könnte: Gehaltsabzüge für „Klima-unfreundliches Verhalten“. Basis dafür ist eine „Gemeinwohlklausel“ in den Arbeitsverträgen.
Stellen Sie sich vor, Sie müssen täglich eine längere Strecke mit dem Auto zur Arbeit pendeln, weil es keine passablen Verbindungen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gibt und dann werden Sie dafür von Ihrem Arbeitgeber mit einem Abzug beim Gehalt bestraft. Für die Mitarbeiter des niedersächsischen Fußballvereins VfL Osnabrück ist dies bereits Realität, so ein Bericht. Denn im Zuge einer „enkeltauglichen Ausrichtung des Klubs“, die seit 2021 mit einer „Gemeinwohlklausel“ in den Arbeitsverträgen festgeschrieben ist, sollen die Mitarbeiter des Vereins berufliche CO2-Emissionen „kompensieren“.
Anders ausgedrückt kostet entsprechendes „Fehlverhalten“ wie zum Beispiel die Länge des Arbeitsweges selbst und die Art, wie dieser zurückgelegt wird sowie die Ernährungsweise (Veganer und Vegetarier profitieren) entsprechend Geld. Dies wird vom Verein als ein „direkter Anreiz zur Verhaltensänderung“ bezeichnet. Dazu wird seitens des Vereines ein individueller „CO2-Fußabdruck“ berechnet, dem entsprechende Abzüge zugeordnet werden.
Dies dürfte allerdings arbeitsrechtlich problematisch sein. Anders wäre es, wenn der Verein entsprechende Boni für das gewünschte Verhalten verteilen würde – das heißt, ein Schema, das belohnt und nicht bestraft. Dennoch könnten solche Modelle Schule machen und sich ausbreiten. Alles im Namen der neuen Klimareligion, in der der wichtige Pflanzennährstoff Kohlendioxid zu Unrecht verteufelt wird.