Unfassbar: Dem Familienrichter, der während der Corona-Zeit die Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen gekippt hatte, droht eine Gefängnisstrafe. Laut Staatsanwaltschaft sei er für die Aufhebung der Maskenpflicht nicht zuständig gewesen. Die Staatsanwältin forderte drei Jahre Haft wegen Rechtsbeugung, die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Der Mann wollte Kinder vor den schädlichen Maßnahmen schützen – das wird ihm nun zum Vorwurf gemacht.
Am vergangenen Freitag ging vor dem Erfurter Landgericht der Prozess gegen jenen Familienrichter zu Ende, der im April 2021 die Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen aufgehoben hatte, was dem damals geltendem Hygienekonzept des Thüringer Bildungsministeriums widersprach. Damit hatte er einer Mutter recht gegeben, die gegen die Maskenpflicht für zwei ihrer Kinder geklagt hatte. Seine Entscheidung wurde durch Folgeinstanzen wieder aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, er habe mit seinem Beschluss ein Zeichen gegen die staatlichen Corona-Regeln setzen wollen. „Er wollte ein Fanal gegen die seinerzeit bestehenden staatlichen Maßnahmen setzen“, argumentierte die Staatsanwältin. Dabei habe er „den Rechtsstaat mit Füßen getreten“.
Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass durch den Prozess bewiesen wurde, dass der Angeklagte in verschiedenen Netzwerken gezielt nach Kindern gesucht habe, für deren Namen er zuständig sei. Schließlich habe er die zwei Kinder gefunden, deren Eltern ihm die Einleitung eines Kinderschutzverfahrens ermöglichten. Diese seien aber nur Mittel zum Zweck gewesen, um gegen die Corona-Schutzmaßnahmen vorzugehen. „Die Kinder waren nur Marionetten, Namensgeber für dieses Verfahren“, so die Staatsanwältin. Dass die Gutachter, auf die er seinen Beschluss gestützt hatte, von ihm niemals den Auftrag erhalten hätten, die beiden Kinder zu begutachten, würde dies auch zeigen. Der Richter habe schon bewusst gegen geltendes Recht verstoßen, indem er seinen Beschluss für alle Schüler der beiden Weimarer Schulen erließ. Nach dem Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts sei er gar nicht für alle Kinder der beiden Schulen zuständig gewesen. Unfassbar: Die Staatsanwaltschaft forderte wegen Rechtsbeugung eine Freiheitsstrafe von drei Jahren.
Er kämpfte für das Wohl der Kinder
Die Verteidiger verlangten einen Freispruch mit der Begründung, dem Familienrichter sei es nur um das Wohl der Kinder gegangen. Es sei legitim und nachvollziehbar, dass sich der Familienrichter angesichts der massiven Coronabeschränkungen damals schon vor dem Verfahren Gedanken darüber gemacht habe, ob damit das Wohl von Kindern gefährdet werde, erklärte einer der Anwälte. Ohnehin seien die staatlichen Coronaschutzmaßnahmen insbesondere gegenüber Kindern völlig überzogen gewesen.
Der Angeklagte versicherte, er habe bei seiner Entscheidung nur an die Kinder gedacht und würde sie jederzeit wieder so treffen. Der 60-Jährige wurde bereits suspendiert, er muss um seine Existenz fürchten. In dieser Woche soll das Urteil verkündet werden.
Im Hinblick auf das Skandal-Urteil gegen den Arzt Dr. Heinrich Habig, der auf Wunsch von Patienten Impfbescheinigungen ausgestellt hatte, ohne zu impfen und dafür eine Haftstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten zu verbüßen hat, ist wohl auch bei dem Familienrichter eine Gefängnisstrafe nicht ausgeschlossen. In derartigen Fällen wird gerne ein Exempel statuiert, frei nach dem Zitat, das Mao Zedong zugeschrieben wird: Bestrafe einen, erziehe hundert. Regierungskritiker leben gefährlich im besten Deutschland aller Zeiten. Jene Menschen, die mutig gegen das Corona-Unrechts-Regime aufgestanden sind, um ihre Mitbürger zu beschützen, werden bis heute verfolgt.