Erinnern Sie sich an die Beantwortung einer Anfrage von Report24 hinsichtlich der brisanten Aussage von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP), sie würde höheren Zielen dienen? Das Bundesministerium hat die damalige Antwort nochmals präzisiert. Das höhere Ziel wurde relativiert – allerdings müsse man auf die Frage, ob die Agenda 2030 oder die Grundrechte der österreichischen Bürger ein höheres Rechtsgut sind, keine Antwort geben.
Die erste Antwort aus dem Ministerium erfolgte im Februar und erstaunte. Denn daraus ließ sich ableiten, dass Frau Bundesministerin Edtstadler (ÖVP) ihr Wirken voll und ganz der Agenda 2030 der Vereinten Nationen verschrieben hat. Lesen Sie: Bundeskanzleramt bestätigt schriftlich: Ministerin Edtstadler dient Agenda 2030
Nachdem wir von der damaligen Antwort nicht vollständig überzeugt waren, fragten wir nochmals nach:
Herzlichen Dank für Ihr Dokument, mit dem die SDGs und deren Umsetzung in Österreich beschrieben werden.
Ich finde darin aber keine konkrete Antwort auf meine in sechs Unterpunkte aufgeteilte Fragestellung. Ich hätte mir deutlich leichter getan, wenn die Antworten auf diese Punkte erfolgt werden, so bin ich gezwungen zu interpretieren und zu raten, was zu Fehlinterpretationen führen könnte.
Können Sie bitte konkret beantworten, ob Frau Bundesministerin Edtstadler mit dem „höheren Ziel, dem sie diene“ die Umsetzung der Agenda 2030 meinte?
Möchten Sie mir damit dann dementsprechend mitteilen, dass die Erfüllung der Agenda 2030 ein höheres Rechtsgut darstellt als das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit?
Darauf traf nun eine Antwort ein. Die erste Antwort (siehe obenstehender Link) wurde etwas relativiert. Frau Verfassungsministerin Edtstadler habe bei dem „höheren Ziel“, dem sie diene, „in abstrakter Form den Zweck gemeint, dem etwa eine Infrastrukturmaßnahme dient (z.B. Schaffen einer nachhaltigen Energiequelle).“ Sie habe sich „in diesem Zusammenhang generell auf die Herausforderung bezogen, wonach bei politischen Entscheidungen immer eine Abwägung zwischen verschiedenen Rechtspositionen, allen voran den Grundrechten, vorgenommen werden müsse.“
Dabei muss daran erinnert werden, dass Edtstadler bei ihrer damaligen Aussage klarmachte, dass man Grundrechte für dieses vermeintliche höhere Ziel hintan stellen müsse.
Hinsichtlich meiner Frage, ob die Erfüllung der Agenda 2030 oder das Grundrecht auf Versammlungsrecht höher zu bewerten sei, antwortete das Ministerium:
Eine rechtliche Abwägung, ob nun die Erfüllung der Agenda 2030 als höheres Rechtsgut als das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu beurteilen ist, ist daher nicht von der Auskunftspflicht erfasst.
Völlig unstrittig ist und bleibt also, dass Österreich die Inhalte der Agenda 2030 erfüllt – also einer Liste aus Befehlen aus dem Ausland – ohne dass das österreichische Volk jemals befragt wurde, ob es das so möchte.
Zur Erinnerung, es ging um diese beiden Zitate der Frau Ministerin Karoline Edtstadler anlässlich des 2. SDG Dialogforum Österreich am 6. und 7. Oktober 2022.
Und da komme ich auch aufs Recht zu demonstrieren. Jeder hat natürlich dieses Recht und wir erleben das auch. Aber das sind dann diejenigen, die wahrscheinlich auch auf die Barrikaden steigen werden. Auf der einen Seite verständlicherweise, aber wir tun es, weil wir einem höheren Ziel hier dienen wollen.
Und ich sage noch einmal als Juristin, wir schneiden ja nicht irgendwie Rechtsmittel ab, weil wir irgendwie gemein sind oder die Gerichte entlasten wollen, sondern wir machen es, weil wir einfach einem höheren Ziel dienen müssen, Unabhängigkeit bei Energie auch zu erreichen.
Report24 hat bei der Anfrage beim Ministerium darauf verwiesen, dass die österreichische Bundesverfassung keine „höheren Ziele“ kennt.