Ein Vater soll seine erst dreijährige Tochter für 2,5 Millionen Rupien einem rund 60 Jahre alten Mann zur Ehe versprochen haben. Ihre ältere Schwester war bereits mit 13 Jahren gegen Geld verheiratet worden – und wurde später mutmaßlich von ihrem Ehemann erschlagen. Während Belutschistan solche Ehen inzwischen verbietet, zieht die islamistische JUI-F gegen feste Altersgrenzen vor Gericht. Dabei beruft sie sich ausdrücklich auf Koran, Sunna und klassisches islamisches Recht.
Die Braut ist erst drei Jahre alt. Der Bräutigam rund 60. Der vereinbarte Preis liegt bei 2,5 Millionen pakistanischen Rupien – etwas mehr als 7.900 Euro. Im pakistanischen Belutschistan soll Abdul Baqi seine kleine Tochter Babbo im Rahmen des sogenannten Walwar Salah Uddin zur Ehe versprochen haben. Bei diesem Brauch zahlt der Bräutigam beziehungsweise dessen Familie Geld an die Familie der Braut. Die Polizei nahm Baqi fest, Babbo und ihre Mutter kamen unter Polizeischutz. Salah Uddin war zuletzt noch flüchtig. Nach Angaben der Polizei bestand die vereinbarte Ehe beim Einschreiten der Behörden erst auf dem Papier, die Walwar-Summe war noch nicht vollständig bezahlt.
Die Vorgeschichte macht den Fall noch brutaler. Baqi hatte Shukria Bibi bereits mit 13 Jahren für 1,5 Millionen Rupien an Kamran verheiratet, den Sohn Salah Uddins. Shukria ist inzwischen tot. Kamran wurde unter Mordverdacht festgenommen. Die Polizei wirft ihm vor, seine junge Frau mit einer Eisenstange erschlagen zu haben, nachdem er wütend geworden war, weil sie durch eine Tür nach draußen gesehen hatte. Die Ermittler prüfen zugleich, ob der Streit zwischen den beiden Familien um eine weitere geplante Kinderehe mit dem Tod des Mädchens zusammenhing. Mädchen wurden in dieser Familie offenbar zur Verhandlungsmasse. 1,5 Millionen Rupien für die erste Minderjährige, 2,5 Millionen für die Dreijährige. Nach Polizeiangaben verlangte Salah Uddin später sogar, Baqi solle ihm stattdessen seine achtjährige Tochter geben. Daraufhin soll der Streit zwischen den Familien eskaliert sein.
Islamisten kämpfen gegen das Kinderehen-Verbot
Belutschistan verbietet solche Ehen inzwischen ausdrücklich. Der Balochistan Child Marriages Restraint Act 2025 setzt die Volljährigkeitsgrenze für beide Geschlechter bei 18 Jahren an und hält ausdrücklich fest, dass der Eintritt der Pubertät daran nichts ändert. Ein erwachsener Mann, der ein Kind heiratet, ebenso wie Personen, die eine solche Verbindung organisieren oder ermöglichen, macht sich strafbar. Das Gesetz trat am 18. November 2025 in Kraft. Gegen diese Altersgrenze kämpft die Jamiat Ulema-e-Islam-Fazl, kurz JUI-F. Als das Parlament von Belutschistan das Gesetz im November 2025 verabschiedete, erklärte JUI-F-Oppositionsführer Younis Zehri die Regelung für unvereinbar mit den Lehren von Koran und Sunna. Oppositionsabgeordnete zerrissen während der Sitzung Kopien des Gesetzesentwurfs und kündigten eine gerichtliche Anfechtung an. Diese Islamisten wollen weiterhin minderjährige Mädchen heiraten dürfen.
Die JUI-F zog dann vor das Federal Shariat Court. In ihrer 2026 eingereichten Klage gegen das entsprechende Gesetz für Islamabad argumentiert die Partei, die pauschale Einstufung aller Menschen unter 18 Jahren als Kinder widerspreche dem islamischen Konzept der Pubertät als Grenze der Heiratsfähigkeit. Bei fehlenden körperlichen Anzeichen führt die Petition entsprechend der hanafitischen Rechtsschule 15 Jahre an. Außerdem fordert die JUI-F eine Möglichkeit, Ehen unter 18 Jahren mit richterlicher Genehmigung zuzulassen. Selbst gegen jene Regelung, die das Zusammenleben eines Erwachsenen mit einem minderjährigen Ehepartner als Kindesmissbrauch behandelt, geht die Partei vor. Die JUI-F schreibt das selbst in ihre Petition an das Scharia-Gericht.
Sure 65, Vers 4 des Korans liefert einen zentralen Bezugspunkt der klassischen islamischen Rechtslehre. Dort wird die Wartefrist nach einer Scheidung auch für Frauen geregelt, die noch nicht menstruieren. Ibn Kathir deutet die Passage ausdrücklich auf junge Mädchen, die das Menstruationsalter noch nicht erreicht haben. Die klassische islamische Jurisprudenz kannte damit Eheschließungen bereits vor der Pubertät. Auch die Überlieferung über Mohammed und Aischa spielt in dieser Debatte seit Jahrhunderten eine Rolle. In Sahih al-Bukhari 5134 wird Aischa mit der Aussage überliefert, Mohammed habe sie mit sechs Jahren geheiratet und die Ehe vollzogen (sie also vergewaltigt), als sie neun Jahre alt war. Die klassische sunnitische Überlieferung nennt diese Altersangaben ausdrücklich.
Selbst Moslem-Richter stellen sich gegen die Kinderehe
Pakistans eigenes Federal Shariat Court stellte sich 2023 gegen die Auffassung, der Staat dürfe keine feste Altersgrenze setzen. Das Gericht bestätigte das Gesetz von Sindh und entschied, dass ein Mindestheiratsalter von 18 Jahren nicht gegen islamische Vorschriften verstoße. Die Richter verwiesen dabei unter anderem auf Bildung und geistige Reife sowie auf die staatliche Pflicht, Menschen vor Schaden zu schützen. Das Problem betrifft Millionen. UNICEF beziffert die Zahl der Mädchen und Frauen in Pakistan, die vor ihrem 18. Geburtstag verheiratet wurden, auf rund 19 Millionen. Armut, gesellschaftlicher Druck, traditionelle Machtverhältnisse und religiöse Autoritäten gehören zu den Faktoren, die Kinderehen bis heute am Leben halten.
Im Fall der kleinen Babbo griff die Polizei ein. Doch während die Behörden nach einem rund 60 Jahre alten Mann suchen, der für umgerechnet knapp 8.000 Euro eine Dreijährige zur Frau bekommen sollte, streitet die islamistische JUI-F vor dem Scharia-Gericht darüber, ob der Staat Minderjährige überhaupt bis zu ihrem 18. Geburtstag von solchen Ehen ausschließen darf. Die JUI-F setzt auf die Pubertät als entscheidende Grenze. Das Gesetz setzt sie bei 18 Jahren. Babbo ist drei.
