Die Widersprüche des Karl Lauterbach: Panikmache fürs Volk, Entwarnung für Mediziner

Bild: Lauterbach via Screenshot / BPK, Hintergrund via freepik

Karl Lauterbach hält an seinen apokalyptischen Prophezeiungen fest – nach außen zumindest. Immerhin soll damit die Impfpflicht durchgedrückt werden. Intern werden jedoch kurioserweise ganz andere Töne angeschlagen.

„Die Lage ist viel schlechter als die Stimmung“, mahnte der umstrittene deutsche Bundesgesundheitsminister am Freitag. Dass Omikron milder sei als Delta, „stimmt nur begrenzt“. Auch Impflinge können schwer an Omikron erkranken. „Die Situation ist nicht gut, wir müssen da reagieren.“

Ebenfalls am Freitag veröffentlichte die BILD-Zeitung einen Artikel (leider hinter der Paywall), in dem aus einem von Lauterbach unterzeichneten Brief an die Kassenärztliche Bundesvereinigung vom 3. März zitiert wird. Darin führt er mehrere Gründe auf, warum die Corona-Lage sich deutlich verbessert habe. Hintergrund des Schreibens ist, dass Lauterbach die Corona-Sonderregelungen für Kassenärzte streichen möchte – Sonderzahlungen für beispielsweise Schutzausrüstung oder die Corona-Hotline sollen demnächst entfallen.

„Unter Berücksichtigung der stabilen Situation auf den Intensivstationen, ist aktuell eine Überlastung des Gesundheitssystems nicht mehr zu erwarten“, zitiert die BILD. Er bezieht sich in seiner Argumentation kurioserweise auch auf die deutlich milderen Krankheitsverläufe bei der Omikron-Variante – die er am Freitag dann negierte.

Lauterbach erhält für die „Pandemiebekämpfung“ im laufenden Jahr übrigens stolze 7,7 Milliarden Euro Steuergelder zusätzlich: Vier Milliarden davon entfallen auf die Finanzierung von Coronatests – also genau den Posten, der die „Pandemie“ überhaupt statistisch am Laufen hält. Außerdem soll noch mehr Geld für die Impfungen benötigt werden: Man geht hier von Ausgaben in Höhe von 1,5 Milliarden Euro aus. 1,8 Milliarden sind zudem für den Versorgungsaufschlag für Krankenhäuser mit „Covid-Patienten“ reserviert – hier unterscheidet man bis heute nicht zwischen zufällig positiv getesteten Patienten und tatsächlich an Covid-19 erkrankten. Bei mit beispielsweise MRSA, 3MRGN oder 4MRGN infizierten und somit isolierten Patienten muss das Personal ebenfalls Hygienevorschriften erfüllen – dass die Versorgung eines Covid-positiv getesteten Patienten einen besonderen Mehraufwand bedeuten und somit großzügige Finanzspritzen rechtfertigen würde, darf entsprechend hinterfragt werden.

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