Deutschland: Grundrechte in Nacht und Nebel Aktion weiter eingeschränkt

Bild: European Peoples Party; Flickr; Attribution 2.0 Generic (CC BY 2.0); https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/

Es hat schon fast totalitäre Züge. Der Deutsche Bundestag hat am gestrigen 24. Juni in einer Nacht und Nebel Aktion erneut weitreichende Änderungen am umstrittenen Infektionsschutzgesetz beschlossen – völlig vorbei an Medien und der Bevölkerung. Verordnungen sollen zukünftig auch abseits des Ausnahmezustands („epidemische Lage von nationaler Tragweite“) Fortbestand haben – und das laut Beschluss bis zu einem ganzen Jahr. Brisant: Der Änderungsantrag wurde von der Bundesregierung äußerst geschickt versteckt, kleingehalten und somit der öffentlichen Debatte entzogen.

Von Max Bergmann

Der Deutsche Bundestag hat am 24. Juni den Gesetzesentwurf zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts nach namentlicher Abstimmung angenommen. 626 Abgeordnete stimmten ab, 412 stimmten mit Ja, 212 mit Nein, es gab 2 Enthaltungen. Brisant: Es ging nicht etwa nur um die Änderungen im Stiftungsrecht, wie der Titel der Drucksache 19/30938 vermuten lässt. Vielmehr war auch eine erneute Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes Bestandteil der Beschlussempfehlung – mit unabsehbaren Folgen für die Bevölkerung.

Regierung ermächtigt sich zu weitreichenden Freiheitsberaubungen

Versteckt auf den letzten Seiten des Entwurfs, kurz angeschnitten und überlagert von mehreren Seiten über die Vereinheitlichung des Stiftungsrechts wird beantragt, §36 Absatz 12 des deutschen Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 wie folgt zu ändern:

„(12) Eine aufgrund des Absatzes 8 Satz 1 oder des Absatzes 10 Satz 1 erlassene Rechtsverordnung tritt spätestens ein Jahr nach der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 2 außer Kraft. Bis zu ihrem Außerkrafttreten kann eine aufgrund des Absatzes 8 Satz 1 oder des Absatzes 10 Satz 1 erlassene Rechtsverordnung auch nach Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite geändert werden.“

Weiter heißt es dort auf der letzten Seite der Beschlussempfehlung:

Einschränkung von Grundrechten

Durch Artikel 9 werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.

Der bisherige Artikel 9 wird Artikel 11 und Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Die Artikel 1, 2, 6, 7 Nummer 1, 2 und 4 sowie Artikel 8 treten am 1. Juli 2023 in Kraft.“

Im Klartext: Der Bundesregierung ist bewusst, dass die aktuellen Verordnungen zur Maskenpflicht, Tests und Impfungen, aber auch mögliche zukünftige Verordnungen wie Ausgangssperren und Berufsverbote vom Fortbestehen der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ abhängig sind. Der nationale Ausnahmezustand wurde vor kurzem um weitere 3 Monate bis in den September hinein verlängert (report24 berichtete).

Die Verhältnismäßigkeit der erneuten Verlängerung ist ausdrücklich in Frage gestellt, das Robert-Koch-Institut meldet seit Wochen konstant sinkende Fallzahlen, eine Inzidenz mittlerweile nahe der Null (deutschlandweite 7-Tage-Inzidenz am 25. Juni 2021 beträgt der Meldung des Robert-Koch-Instituts nach 6,2) – ganz davon abgesehen dass das saisonal auftretende Coronavirus SARS-CoV2 in den kalten Jahreszeiten vorherrscht und wir uns mit großen Schritten dem Sommer nähern. Durch das nun geschaffene Hintertürchen ist es der Regierung möglich, auch ohne Ausnahmezustand per Verordnung unter Einsatz gravierender Freiheitsberaubungen und Grundrechtseinschränkungen zu regieren, toleriert von einer Mehrheit des Deutschen Bundestages.

Ministerpräsident Kretschmann (B90/Grüne) will hartes „Regime“ und Grundgesetzänderung

In einem mittlerweile hinter der Bezahlschranke abgelegten Bericht der Stuttgarter Zeitung äußerte sich der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann weiterhin ablehnend gegenüber dem früheren Normalzustand: „Meine These lautet: Wenn wir frühzeitige Maßnahmen gegen die Pandemie ergreifen können, die sehr hart und womöglich zu diesem Zeitpunkt nicht verhältnismäßig gegenüber den Bürgern sind, dann könnten wir eine Pandemie schnell in die Knie zwingen.“ Kretschmann geht noch einen Schritt weiter. Die bisher veranlassten und fortbestehenden Einschränkungen der Grundrechte gehen ihm nicht weit genug, er stellt in diesem Statement Grundpfeiler der demokratischen Gesellschaft in Frage: „Wir sollten also einmal grundsätzlich erwägen, ob wir nicht das Regime ändern müssen, so dass harte Eingriffe in die Bürgerfreiheiten möglich werden, um die Pandemie schnell in den Griff zu bekommen.“

Sich seiner Sache sicher antwortet Kretschmann selbstbewusst auch auf die Frage, ob derartige Zwangsmaßnahmen mehrheitsfähig seien. „Ich glaube schon. Denn jeder muss sich die Frage stellen, was auf Dauer mehr Einschränkungen und Schäden verursacht: ein kurzer harter Einschnitt, der schnell wieder vorbei ist, oder ein immer wiederkehrender Lockdown.“ Er unterstrich seine Haltung mit der Forderung nach einer Änderung des Grundgesetzes, lies aber offen, in welcher Form. Eine Grundgesetzänderung ist in Deutschland nur nach Verabschiedung eines eigens für die Änderung geschaffenen Gesetzes möglich, dass den Wortlaut der betroffenen Passage in der Verfassung ausdrücklich ändert oder ergänzt. Des Weiteren ist eine Zweidrittelmehrheit des Bundestages und Bundesrates von Nöten.

Das Interview mit Winfried Kretschmann wurde unter anderem auch in der Süddeutschen Zeitung veröffentlicht und erschien zuerst in der Stuttgarter Zeitung.

Opposition und Medien schweigen – nur AfD bezieht Stellung

In Drucksache 19/31118 (Seite 7) wird einmal mehr die herausragende Rolle der AfD in der Opposition deutlich. Während die Regierungsparteien in seltener Einigkeit mit den übrigen Oppositionsparteien die Beschlussvorlage zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts (inklusive der versteckten Änderung des Infektionsschutzgesetzes) durchwegs begrüßten war es nur die AfD, die hier auf die Missstände hinwies und das Vorgehen der Regierung kritisierte. Es sei verfassungsrechtlich bedenklich, dass mit dem Änderungsantrag Vorschriften geändert würden, die mit dem Gegenstand des Gesetzes, auf das der Änderungsantrag sich grundsätzlich beziehe, nichts zu tun hätten. Den Gesetzentwurf zur Reform des Stiftungsrechts und den stiftungsrechtlichen Teil des Änderungsantrags begrüße man grundsätzlich, müsse ihn aber auf Grund der dargelegten Argumente in der Gänze ablehnen. Die AfD forderte zuvor vergeblich, über den Antrag in getrennter Form (über die Vereinheitlichung des Stiftungsrechts zum einen und über die Änderung des Infektionsschutzgesetzes zum anderen) abzustimmen.

Am Morgen nach der namentlichen Abstimmung schweigt die deutsche Presse. Die erneute Änderung des Infektionsschutzgesetztes, weitreichende Freiheitsberaubungen auf lange Sicht hin, Regieren per Verordnung auch ohne epidemische Lage nationaler Tragweite, das bewusste „Verstecken“ des Änderungsantrags in einer Beschlussempfehlung mit inhaltlich völlig konträrem Thema – das alles ist „Demokratie“ in Deutschland und den Medien offenbar keine Schlagzeile mehr Wert.

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