Die Sorgen und der Wille der Bürger spielen im besten Deutschland aller Zeiten keine Rolle. Das verdeutlichte zuletzt eine weitere Beantwortung einer kritischen AfD-Anfrage: Die Bundesregierung bekannte dort abermals, dass es ihr zentrales Ziel sei, die WHO zu stärken. Brisant: Dabei gibt man sich auch gegenüber Vorstößen der von Globalisten und der Pharma-Industrie unterwanderten Organisation, Abtreibungen vollständig zu entkriminalisieren und bis zur Geburt zu erlauben, auffällig unkritisch. Für die globalistische Agenda opfert man im Zweifelsfall also auch Menschenleben, so scheint es…
Ein Kommentar von Vanessa Renner
Mehrere AfD-Abgeordnete hakten im Rahmen einer Kleinen Anfrage bei der Bundesregierung nach, wie diese zu den Forderungen der Weltgesundheitsorganisation zum beliebigen Töten von ungeborenem Leben stehe. Die WHO will, dass Abtreibungen gänzlich entkriminalisiert werden und dass jedwede Einschränkungen von Abtreibungsrechten auf Basis des Gestationsalters abgeschafft werden. Das ermöglicht letztendlich willkürliche Abtreibungen bis zur Geburt: Nicht einmal gewisse Wartezeiten bis zum Eingriff oder Absprachen mit anderen Personen (etwa den Eltern im Falle von minderjährigen Mädchen) werden empfohlen. Der Wunsch nach einer Abtreibung soll nicht hinterfragt werden. Man beruft sich dabei auf die Menschenrechte der Schwangeren, leugnet aber gleichzeitig jeden Wert und jedes Recht des ungeborenen Lebens.
Es ist durch etliche Studien belegt, dass Schwangerschaftsabbrüche mit einem hohen Risiko für nachfolgende psychische Störungen bei den Frauen und Mädchen einhergehen. Es mutet daher sehr widersinnig an, dass eine angebliche Gesundheitsorganisation Abtreibungen offenkundig als Routinebehandlung gleich der Extraktion eines lockeren Zahns betrachtet.
Vor diesem Hintergrund ist die kritische Nachfrage der AfD durchaus brisant, zumal die Abgeordneten auch darauf hinweisen, dass das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 28. Mai 1993 feststellte, dass die „Menschenwürde […] schon dem ungeborenen menschlichen Leben“ zukomme. Dieses Urteil scheint in Deutschland nicht zu interessieren, denn so äußerte sich den Abgeordneten zufolge etwa der Instagram-Account saymyname_bpb von der dem Innenministerium unterstellten Bundeszentrale für Politische Bildung (bpb) in mehreren Postings auffällig abtreibungsbefürwortend. (Es sei an dieser Stelle daran erinnert, dass die bpb wegen fehlender Ausgewogenheit und ihrer offenkundigen Auffassung, die einzig wahre Geschichtsinterpretation festlegen zu dürfen, bereits vom Bundesverfassungsgericht zurechtgewiesen wurde.) Was hat also die Bundesregierung hierzu zu sagen?
Kommission soll Rechtsfragen klären
In der Anfragenbeantwortung gibt man sich hinsichtlich der Entkriminalisierung von Abtreibungen ausweichend und verweist darauf, dass im März 2023 eine Kommission eingerichtet worden sei, die unter anderem prüfe, „ob und gegebenenfalls wie der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden kann“. Man impliziert damit bereits, dass man einer Entkriminalisierung von Abtreibungen durchaus offen gegenüber steht – das Urteil des Bundesverfassungsgerichts findet keine Erwähnung. Bis Ende März 2024 soll die Kommission ihre sogenannte Arbeit abschließen und dem wolle die Bundesregierung „nicht vorgreifen“.
Vom besagten Instagram-Account distanziert man sich insofern, dass dort keine Äußerungen der Bundesregierung selbst zu finden seien. Die Kontroversen um Abtreibungen seien aber ausreichend dargestellt, befindet man unter Berufung auf die bpb – und bezieht sich dabei auf ein Kurzvideo, in dem direkt hervorgehoben wird, dass Pro-Life-Befürworter gemeinhin „rechts“ (oder mindestens „konservativ“) oder aber religiös seien und in dem die Abtreibung ganz klar als Recht jeder Schwangeren („Menschen mit Uterus“ genannt) dargestellt wird. Gewohnt „ausgewogen“ also.
Zentrales Ziel: Stärkung der WHO
Dass die deutsche Bundesregierung sich auch in der Abtreibungsfrage mit hoher Wahrscheinlichkeit rückgratlos der WHO-Linie beugen dürfte, geht aus der Beantwortung der folgenden Fragen hervor. Die AfD-Abgeordneten wollten nämlich wissen, warum die Bundesregierung mit Organisationen zusammenarbeitet, „die die Tötung von Ungeborenen ohne jede Zeitbeschränkung straflos stellen wollen, was nach eindeutiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvF 1–6/74; 2 BvF 2/90) mit der in Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes niedergeschriebenen ‚Würde des Menschen‘ […] kollidiert. Die Antwort der Bundesregierung ist eindeutig: Eine Beendigung der Zusammenarbeit kommt nicht infrage. Man bekennt sich:
Angesichts der gestiegenen globalen Rolle der World Health Organization
Anfragenbeantwortung; Hervorhebung durch R24
(WHO – Weltgesundheitsorganisation) als leitende und koordinierende Instanz der globalen Gesundheit hat die Bundesregierung ein besonderes Interesse, die WHO im Rahmen der Umsetzung ihres Mandats zu unterstützen. Deutschland ist Mitglied der WHO. Die Stärkung der WHO bleibt ein zentrales Ziel der Bundesregierung im Bereich der globalen Gesundheit. Dabei stimmt sich die Bundesregierung eng mit ihren Partnern ab.
Abschließend wollten die AfD-Abgeordneten noch wissen, ob die Bundesregierung weitere Personen oder Personenmehrheiten finanziert und „stärkt“, die sich für die Straflosstellung bei Tötung von Ungeborenen einsetzen. Das weiß die Bundesregierung nicht – und es interessiert sie offenkundig auch nicht. Für Kritik an Schwangerschaftsabbrüchen bis zur Geburt hat man hier offensichtlich keinerlei Verständnis. Steuergelder fließen ohnehin überall dorthin, wo sie laut Agenda gerade gefordert werden – das wurde schon aus vorangegangenen Anfragenbeantwortungen deutlich.
Abtreibung ist in Deutschland bereits straffrei möglich
In Deutschland bleiben laut Abtreibungsrecht alle am Schwangerschaftsabbruch Beteiligten straffrei, wenn die Schwangere sich drei Tage vor ihrem Termin in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten ließ und der Eingriff von einem Arzt, der nicht an der Beratung teilgenommen hat, innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis vorgenommen wird. Außerdem existieren noch weitere Ausnahmen:
Straflos bleibt der Schwangerschaftsabbruch auch, wenn bestimmte rechtfertigende Gründe (Indikationen) vorliegen:
- Eine medizinische Indikation liegt vor, wenn für die Schwangere Lebensgefahr oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes besteht.
- Eine kriminologische Indikation ist gegeben, wenn die Schwangerschaft auf einem Sexualdelikt, also zum Beispiel einer Vergewaltigung, beruht (Indikationen nach § 218a Absatz 2 und 3 StGB).
Die Schwangere bleibt zudem straflos, wenn der Schwangerschaftsabbruch nach einer Beratung durch eine anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle von einer Ärztin oder einem Arzt vorgenommen wird und seit der Empfängnis nicht mehr als 22 Wochen verstrichen sind. In diesem Fall bleibt die Schwangere straflos, andere Beteiligte können sich dagegen strafbar machen (Straflosigkeit der Schwangeren nach § 218a Absatz 4 Satz 1 StGB).
BMFSFJ
Abtreibungen sind in Deutschland also unter bestimmten Bedingungen bereits straffrei möglich und werden unter gewissen Voraussetzungen sogar von der Krankenkasse, also den Beitragszahlern, bezahlt. Die Forderungen der WHO, vor der Deutschland so gerne buckelt, obwohl es einer ihrer größten Geldgeber ist, sehen eine vollständige Auflösung dieser Regularien vor: Abtreibungen bis zur Geburt drohen demnach früher oder später zur Routine zu werden. Anstatt anzuerkennen, dass die WHO-Forderungen mit den eigenen Gesetzen und Beurteilungen des Bundesverfassungsgerichts kollidieren, signalisiert man in Deutschland bereits Hörigkeit – obwohl Studien belegen, dass die Tötung ungeborenen Lebens auch für die betroffenen Frauen ein ernstes Risiko für die psychische Gesundheit darstellt. Wann ging es der WHO eigentlich jemals um Gesundheit?