Der Fall Loretta: Polizeieinsatz in Schule wegen Social-Media-Posts war rechtswidrig!

Symbolbild: KI / R24

Ihr Fall ging um die Welt: Eine damals 16-jährige Schülerin, Loretta B., wurde Anfang 2024 wegen Social-Media-Posts in ihrer Schule in Ribnitz-Damgarten (Mecklenburg-Vorpommern) aus dem Unterricht geholt. Polizeibeamte führten sie durchs Schuldgebäude, um sie einer Gefährderansprache zu unterziehen. Am 1. Juli 2025 ist nun endlich das Urteil gefallen: Das Verwaltungsgericht Greifswald entschied, dass dieser Polizeieinsatz rechtswidrig war.

Dieser Fall hatte in ganz Deutschland und darüber hinaus für Wirbel gesorgt, sogar Elon Musk hatte auf X seine Verwunderung zum Ausdruck gebracht: Am 27. Februar 2024 wurde Loretta B. während des Unterrichts am Richard-Wossidlo-Gymnasium aus dem Klassenzimmer geholt, von drei Polizisten durch die gesamte Schule zum Lehrerzimmer geleitet und dort einer „Gefährderansprache“ unterzogen. Der Anlass waren angeblich “rechtsextreme” Social-Media-Posts auf TikTok, unter anderem ging es um ein Schlumpf-Video und ein Bekenntnis zu Deutschland als Heimat (Report24 berichtete). Das führte zu großem Unverständnis in der Bevölkerung. Der Mainstream in Form der “Welt” sprang den Verantwortlichen bei und erörterte unter anderem, die Schülerin habe gar Helly Hansen-Kleidung getragen, bzw. Pullover mit dem Aufdruck “HH” (Report24 berichtete).

Die Polizei betonte, dass die Posts der 16-Jährigen nicht strafrechtlich relevant waren, dennoch wurde die Maßnahme durchgeführt, nachdem der Schulleiter die Behörden informiert hatte.

Die Familie der Jugendlichen hatte daraufhin eine Feststellungsklage gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern und das Innenministerium eingereicht, um die Rechtswidrigkeit der Maßnahme festzustellen. Lorettas Mutter, Annett B., betonte, dass sie mit der Klage die Rehabilitation ihrer Tochter erreichen wollte, da diese nichts Strafbares getan habe. Sie kritisierte, dass weder das Innen- noch das Bildungsministerium das Vorgehen von Polizei und Schulleitung je hinterfragt hätten.

Die AfD-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern unterstützte die Familie und brachte den Fall in die politische Debatte ein. Die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch hat Anzeige gegen den Schuldirektor wegen “Verdacht auf falsche Verdächtigung und Nötigung” gestellt (Report24 berichtete). Die Schülerin erhielt viel Unterstützung, identitäre Aktivisten bekundeten ihre Solidarität sogar mit einem Banner, das sie an der Schule anbrachten. Darauf war Papa Schlumpf und der Schriftzug “Heimatliebe ist kein Verbrechen” zu sehen (Report24 berichtete).

Gericht: Einsatz war rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Greifswald erklärte den Polizeieinsatz nun für rechtswidrig.

„Die Art und Weise der Durchführung der Maßnahme ist nicht verhältnismäßig gewesen. Das Gespräch der Polizisten mit Loretta hätte auch zu Hause oder auf der Polizeiwache stattfinden können. Es ist nicht notwendig gewesen, sie vor aller Augen aus dem Unterricht zu holen und damit eine Stigmatisierungswirkung hervorzurufen“, heißt es in der Urteilsbegründung.

Die öffentlichen Polizeimaßnahmen könnten als Einschüchterungs- oder gar Erziehungsversuch angesehen werden. Das Urteil bringt immerhin etwas Gerechtigkeit für Loretta, da es die Unverhältnismäßigkeit des Polizeieinsatzes anerkennt und die Verletzung ihrer Rechte bestätigt. Das Gericht betonte, dass das öffentliche Abholen aus dem Unterricht vor Mitschülern eine unnötige Stigmatisierung darstellte. Die Gefährderansprache an sich kritisierte man aber bezeichnenderweise nicht.

Dennoch kann das Urteil als Warnung an Verantwortliche in der Exekutive verstanden werden, sich mit Erziehungsmaßnahmen und Bloßstellungsversuchen zurückzuhalten.

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