Am kommenden Dienstag wird die von der Staatsanwaltschaft eingereichte Berufung gegen den Freispruch in erster Instanz am Oberlandesgericht Linz verhandelt. Wegen der Aussage, Präsident Van der Bellen habe die Verfassung mit Füßen getreten und die Spaltung der Gesellschaft zugelassen, drohen Machl mehrere Jahre Haft. Es ist ein Majestätsbeleidigung-Prozess zur Unterdrückung und Einschüchterung freier Medien, wie es die Grünen seit Eva Glawischnig zur neuen Normalität gemacht haben.
Ein Kommentar von Florian Machl
Es ist so weit. Meine juristische Auseinandersetzung gegen den “überaus ehrenwerten” Grünen Bundespräsidenten Van der Bellen geht in die nächste Runde. Im vergangenen Jahr hat ja bereits ein Gericht zu meinen Gunsten entschieden. Doch wenn man über das Geld des Steuerzahlers verfügt und eine Grüne Ministerin die Weisungsgewalt über die Staatsanwaltschaft ausübt, kann man selbstverständlich in die Instanz ziehen.
Worum geht es? Ich habe im vergangenen Jahr in einem Artikel die Meinung geäußert, dass Herr Bundespräsident Van der Bellen im Zuge seiner Amtszeit, konkret während der Corona-Zeit, die Verfassung mit Füßen getreten hat und die Spaltung der Gesellschaft zulässt, wie kein anderer vor ihm.
Österreich hat eine Justizministerin, die gut im Weltwirtschaftsforum vernetzt ist. Sie hat es zwar nicht zu den Young Global Leaders geschafft, aber immerhin zu den Global Shapers. Das sind Menschen, welche die Welt im Sinne von Herrn Klaus Schwab und seinen Globalistenfreunden gestalten sollen. Diese ebenso “überaus ehrenwerte” Dame kann den Staatsanwaltschaften Weisungen erteilen. Ein Schelm, wer Böses denkt.
Ich bin davon überzeugt, dass an meiner Aussage nichts, aber auch gar nichts dran ist, was mein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung übersteigt. An meiner Aussage war keine Beleidigung, kein Schimpfwort, kein gar nichts – außer die mit vielen Argumenten zu begründende Feststellung, dass der Herr Bundespräsident sich während der Corona-Zeit durchaus mehr hätte anstrengen können, um die Verfassung zu wahren. Im Gegenteil, die damalige Regierung Kurz hat öffentlich gesagt, dass sie sich bei ihren Corona-Gesetzen nicht an die Verfassung zu halten gedenkt – das wären juristische Spitzfindigkeiten – und der grüne Herr Bundespräsident hat diese Gesetze dennoch abgenickt.
Die Staatsanwaltschaft begründet ihre Berufung dahingehend, dass der Herr Bundespräsident eine ganz besondere Person wäre und nicht nur ein gewöhnlicher Parteipolitiker. Ja, er würde unparteiisch agieren und keine Partei vertreten. Ganz ehrlich, dieses Land hatte noch nie einen Präsidenten, der weniger parteiisch agiert hat, als der geschätzte Herr Bundespräsident. Dies begann nicht erst mit seiner spannenden Rolle beim Ibiza-Putsch gegen eine gewählte Bundesregierung. Bei jeder seiner Reden sind die zutiefst grünen Positionen gut herauszuhören – und Kritik gibt es nur an allen anderen Parteien. (Anm.: Das zeigt sich jetzt auch bei seinen Brandreden für den Privatverein DÖW, der laut einem Gerichtsurteil aufgrund ausreichendem Tatsachensubstrats auch als “Privat-Stasi” und “Kommunistischer Tarnorganisation” bezeichnet werden darf.)
Ich entgegne der Staatsanwaltschaft Folgendes. Zahlreiche Gerichte dieser Republik haben festgestellt, dass sich die ach so besonderen Spitzenpolitiker dieses Landes eben um einiges mehr gefallen lassen müssen, wenn es um so genannte Ehrenbeleidigung geht. Die Staatsanwälte sollten sich einmal in eines der Wirtshäuser begeben, welches noch nicht aufgrund der Politik der Grünen zusperren musste, und gut zuhören, wie die Bevölkerung über diesen Präsidenten denkt. Dann können Sie auch lernen, zwischen Meinungsäußerungen und echten Beleidigungen zu differenzieren.
Zweitens, ich bin kein Untertan, Herr Van der Bellen ist nicht mein Kaiser oder König und er ist auch nicht der Papst. Sein Wort ist in dieser Demokratie weder Gesetz noch ist es unfehlbar. Im Übrigen predigt eben dieser Bundespräsident Van der Bellen ständig, man müsse mehr aufeinander zugehen, sich gegenseitig zuhören. Meinungs- und Pressefreiheit wären ihm ach so wichtig. Dann soll er sich an seine eigenen Worte halten – und nicht mit maximaler Staatsgewalt auf freie Journalisten losgehen.
Eine Anfrage der FPÖ hat es aufgezeigt – kein Präsident vor ihm hat jemals so viele Menschen verklagen lassen. Und es geht hier nicht um Schmerzensgeld für die von ihm erlittenen Qualen, sondern es geht um die Androhung einer mehrjährigen Haftstrafe. Es geht hier, in unserem schönen Österreich, um Majestätsbeleidigung, wie in Diktaturen, auf die wir zumeist arrogant hinabschauen.
Der Prozess findet am kommenden Dienstag, dem 16. Jänner 2024 um 10:00 Uhr am Oberlandesgericht Linz statt. Ich würde mich freuen, wenn einige von Ihnen Zeit haben, um diesem Schauspiel beizuwohnen. Wenn sich einige Prozessbeobachter aus der Zivilgesellschaft einfinden, zeigt das auch diesmal dem Gericht: Wer „im Namen des Volkes“ Recht spricht, muss sich dabei auch sehr genau zusehen lassen.
Wenn Sie meinen Kampf unterstützen wollen – einen Kampf gegen die Ungerechtigkeit dieses Systems, gegen den erneuten Versuch der Präsidentschaftskanzlei, freie Medien und freie Journalisten mundtot zu machen – ein kleiner Beitrag würde mir sehr weiterhelfen. Lassen wir uns von diesen Grünen nicht auch noch den letzten Rest Meinungsfreiheit wegnehmen. Vielen Dank.