Demobesucher als Faschisten beschimpft: Trotz Videobeweis keine Ermittlung gegen Rauchs Ehefrau

Bild: Screenshot Video

Wie bereits berichtet, ging vor Kurzem im Netz ein Video von Neu-Gesundheitsminister Rauchs Ehefrau Dr. Gabriele Sprickler-Falschlunger, viral. Auf dem Video ist klar ersichtlich, wie diese die Demonstranten als „Faschisten“ beschimpft. Obwohl laut einer Anzeige wegen Wiederbetätigung von Zeugen auch die Worte „Heil Hitler“ gefallen sein sollen, ließ die Staatsanwaltschaft den Fall abblitzen. Begründung: „Fehlender Anfangsverdacht“.

Ein Bericht von Edith Brötzner

Gerade in sensiblen Zeiten wie diesen, in denen sich Anzeigen und Verurteilungen wegen „Verharmlosung“ oder „Wiederbetätigung“ nach dem Verbotsgesetz merklich häufen, sollte man meinen, dass auch die Beschimpfung „Faschisten“ rechtlich bedenklich ist. Nicht so im Fall von SPÖ-Politikerin Sprickler-Falschlunger. Besonders brisant: Uns wurde nun die Anzeige wegen Wiederbetätigung und die entsprechende Antwort der Staatsanwaltschaft Feldkirch zugespielt. Laut Anzeige soll die Ehefrau von Neu-Gesundheitsminister Rauch die Demonstranten nicht nur als „Faschisten“ beschimpft, sondern sie obendrein mit „Heil Hitler“ begrüßt haben. Es gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.

Im Rahmen der journalistischen Sorgfaltspflicht haben wir sowohl versucht, den zuständigen Staatsanwalt zu erreichen als auch bei Dr. Gabriele Sprickler-Falschlunger um eine Stellungnahme gebeten. Unsere Anfragen blieben bis dato unbeantwortet.

Anzeige wegen Wiederbetätigung

In der Anzeige von zwei Bregenzerinnen hieß es: 

„Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit möchten wir folgenden Vorfall zur Kenntnis bringen. Am 31.1.2022 um 16:00 Uhr fand eine Versammlung vor der Bezirkshauptmannschaft Bregenz statt. Wir beide waren anwesend und ins Gespräch vertieft. Plötzlich erschien in unserer unmittelbaren Nähe und ohne Maske Frau Dr. Gabriele Sprickler-Falschlunger aus Dornbirn. Sie war offenbar aus größerer Entfernung direkt auf uns beide zugesprungen und rief laut „Heil Hitler“. Wir waren zu erschüttert, um etwas zu entgegnen, aber Frau Sprickler-Falschlunger begann, uns zu beschimpfen mit „Faschisten“ und anderen Wörtern mit ähnlicher Bedeutung. Danach ging Frau Sprickler-Falschlunger zu einem Auto, holte dort eine Maske hervor und kam nochmals zurück, um die Demonstranten nochmals lauthals zu beschimpfen und zu beleidigen.

Dies würde ich als Wiederbetätigung einstufen. Beiliegend ein Link zu einem Zeitungsartikel, wo über eine Verurteilung wegen dieser Straftat berichtet wird. 
Von einem Teil der Beschimpfungen existiert ein Video, das mittlerweile auf vol.at öffentlich zu sehen ist. Der erste Auftritt fand ohne Abstand und Maske, aber mit Zeugen statt und verstößt jedenfalls gegen die derzeit in Geltung stehenden Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung. Der „Heil Hitler“-Ruf und die anschließenden Vergleiche der Demonstranten mit Faschisten der Zeit des Nationalsozialismus sind wohl unter „Wiederbetätigung“ einzustufen. Hierbei handelt es sich um Offizialdelikte.
Mit Freundlichen Grüßen,…“

Anzeige von zwei Bregenzer Zeuginnen

Beschimpfung als „Faschisten“ – rechtswidrig oder erlaubt?

Auf die Anzeige hin folgten keine Ermittlungen sondern nur die „Verständigung vom Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens“. Darin war in wenigen, knappen Zeilen zu lesen: 

„Betrifft: Gabriele Sprickler-Falschlunger“
Anzeige vom 1.2.2022
Betreffend Eingabe vom 31.1.2022 mit Dr. Gabriele Sprickler-Falschlunger wird von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß Par. 35c StAG abgesehen, da kein Anfangsverdacht (Par. 1 Abs. 3 StPO) besteht. Ein Antrag auf Fortführung gemäß Par. 195 StPO steht nicht zu.“

Verständigung von der Staatsanwaltschaft Feldkirch

Ob diese Vorgangsweise auch bei „normalsterblichen“ Bürgern der Fall wäre, bleibt zu bezweifeln.  Sollte eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft oder von Sprickler-Falschlunger erfolgen, werden wir diese selbstverständlich im Artikel ergänzen.

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