Covid-Stationen voller Migranten doch Behörden geben Tipps für Umgehung der Ausgangssperre

Symbolbild: Freepik

Deutschland. Wie Report 24 berichtete, verschickte vergangene Woche das Integrationsbüro der Kreisverwaltung im hessischen Groß-Gerau ein vor Anbiederung nur so strotzendes Schreiben an die Moscheegemeinden der Region, in dem die Moslems ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht wurden, dass sie zum Zweck der ‚Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen“ auch bei geltenden nächtlichen Ausgangssperren ihre Wohnung verlassen dürfen. Vorwand ist das Grundrecht auf freie Religionsausübung.

Eigentlich soll damit das gemeinsame Ramadan-Nachtgebet in den Moscheen gemeint sein. Weil die meisten Moslems jedoch auch das allabendliche Fastenbrechen als wichtige religiöse Zeremonie betrachten, das großen Familienzusammenkünften gefeiert wird, wird die willkommene Umgehungsmöglichkeit der für Nicht-Moslems absolut und strikt geltenden Ausgangssperre todsicher auch hierauf ausgeweitet. Und wenn nicht, dürfte es auch keinen Unterschied machen – weil sich die meisten Gläubigen sowie schon vor 21 Uhr in ihren Wohnungen zum Iftar-Schmaus versammeln.

Erstaunlich ist, dass von all den Grundrechten, die im Namen von Corona seit einem Jahr nach und nach über den Haufen geworfen wurden, gerade die Religionsfreiheit unangetastet bleiben soll. Dies geschieht ganz offensichtlich nur zum Nutzen einer Religion, des Islam, der im Gegensatz zu allen anderen gar keine Trennung zwischen kulturellen Geboten, Verhaltensvorschriften im Alltag und religiösen Riten kennt. Denn das Prinzip der „Unterwerfung“ (so auch die wörtliche Übersetzung von Islam) betrifft für gläubige Moslems alle Lebensbereiche. Die Befreiung von der Ausgangssperre zur Teilnahme zum Gottesdienst gilt natürlich nicht nur für Moslems, sondern für Anhänger aller Glaubensgemeinschaften. Bloß: Welche religiösen Pflichten haben zu dieser Jahreszeit denn Christen, Hindus, Juden oder Buddhisten mitten in der Nacht zu erfüllen – vor allem innerhalb der nächsten vier Wochen, in denen die Ausgangssperren gelten und zugleich Ramadan ist?

Parallelgesellschaften als Superspreader

Mit Informationsschreiben wie dem aus Groß-Gerau macht der deutsche Staat gerade die Bevölkerungsteile, die bisher schon einen überproportionalen Anteil am Infektionsgeschehen hatten, noch zusätzlich auf bestehende Ausnahmen aufmerksam. Sie werden indirekt dazu ermuntert, die Ausgangssperren zu umgehen. Denn Migranten, vor allem moslemische, stellen die große Mehrheit der Covid-Patienten auf deutschen Intensivstationen. Dies bestätigte nicht nur der Präsident des Robert-Koch-Instituts Lothar Wieler in einem vom „Spiegel“ enthüllten Telefonat mit Klinikärzten sondern auch neue Zahlen aus Köln, wo zwei von drei ITS-Patienten einen Migrationshintergrund haben; in In Berlin und Leverkusen befanden sich darunter sogar Clan-Bosse.

Während migrantische Parallelgesellschaften also mit ihrer Nichtbeachtung von Regeln und Maßnahmen (nach eigener Logik der Regierung, wohlgemerkt!) die Inzidenzen nach oben treiben und das deutsche Gesundheitssystem an den Rand des angeblichen Kollapses bringen, trägt die nichtmoslemische (Noch-)Mehrheit der Bevölkerung tapfer alle Grundrechtseinschränkungen und Lockdown-Zumutungen mit – und wundert sich, wieso die Zahlen nicht sinken. Und jetzt animieren die Behörden sogar noch dieselben Parallelgesellschaften, zum Ramadan den Lockdown zu umgehen. Manches kann man sich nicht ausdenken.

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