Rundschreiben aus Groß-Gerau regt auf: Lockdown-Sonderregeln für Moslems?

Symbolbild: Moslemische Gebetsfeier (Sufi, Zikr)

Frau Yildiz vom Büro für Integration verschickte am 9. April 2021 ein Rundschreiben an die moslemischen Mitbürger des Landkreises. In diesem wird ausdrücklich erklärt, dass die Regeln von Lockdown und Ausgangssperre für Mohammedaner im Rahmen religiöser Ramadan-Feiern nicht gelten. Der Brief sorgt in Sozialen Medien für Kontroversen. Zudem fühlen sich Christen benachteiligt, man erinnert an Vorfälle von polizeilichen Kirchenstürmungen.

Erst im März rückte die Polizei in München zu einem christlichen Gottesdienst aus, um die Besucher wegen Nichteinhaltung der staatlichen Hygienebefehle zu drangsalieren. Im Jänner ging ein vergleichbarer Bericht aus Essen durch die Medien, zuvor gab es ein staatliches Einschreiten in Herford. Durchforstet man das Netz, findet man aus vielen deutschen Gemeinden ähnliche Begebenheiten.

Demgegenüber empfinden es viele Deutsche als Hohn, dass für ihre moslemischen Mitbürger offenbar Sonderrechte gelten sollen. Speziell der Umstand, dass diese extra mit Rundschreiben auf religiöse Sonderbestimmungen hingewiesen werden stößt vielen sauer auf. Solche Rundschreiben wären anlässlich des wichtigen Osterfestes nicht an christliche Gemeinden ergangen.

Andere Stimmen im Internet sehen die Vorgangsweise des deutschen Amts als Versuch, die Bevölkerung zu spalten und die Menschen gegeneinander aufzuhetzen. Man soll auf diesen plumpen Versuch nicht hineinfallen, schreiben die Mahner. Tatsächlich hat auch diese Sichtweise einiges für sich, denn es kann nur unweigerlich zu Spaltung und Neid führen, wenn verschiedene religiöse Gruppen angesichts der angeblich schrecklichsten Pandemie seit 100 Jahren unterschiedlich behandelt werden.

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