Corona-Terror: Baden-Württemberg plant schon den Lockdown für Ungeimpfte

Bild: freepik / kostikova

Da werden bei Karl Lauterbach und anderen „Corona-Psychopathen“ sicher die Korken knallen: Als erstes deutsches Bundesland plant Baden-Württemberg einen Lockdown speziell für Ungeimpfte. Die Grünen im Land, als eingefleischte staatsgläubige Verbotsanhänger- und autoritäre Bevormundungspartei schlechthin, machen Nägel mit Köpfen. Ab „200 bis 250 belegten Intensivbetten“ im Land soll es erste Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Erwachsene geben, berichtet „Bild“ über die Pläne der grün-schwarzen Stuttgarter Landesregierung. 

Ab „300 Covid-Intensivpatienten“ soll außerdem landesweit „2G“ in Kraft treten: Das heißt, kerngesunde, beschwerdefreie, nachweislich nicht ansteckende Menschen dürfen wegen ihrer Nichtteilnahme an einem Impf-Großexperiment nirgendwo mehr einkehren, trainieren oder sich amüsieren gehen. Eine Schikane, die jeden Bürger zuerst einmal zur Virenschleuder und „Gefährder“ stempelt.

Diffuse Belegungszahlen

Zu den Kontaktbeschränkungen sollen etwa „Maßnahmen, wie man sie schon aus früheren Lockdowns kennt“, gehören. So dürfen sich dann nur noch zwei Familien treffen. Wolfgang-Schäuble-Schwiegersohn und CDU-Innenminister Thomas Strobl gibt sich als Corona-Hardliner: Man könne „bei hohen Inzidenzen unter den Ungeimpften“ nicht tatenlos zusehen. Was er nicht sagt: Geimpfte werden ja gar nicht mehr getestet – womit die Ungeimpften quasi gezwungen werden, für ihre eigenen Inzidenzen zu sorgen; ab Oktober dann übrigens sogar auf eigene Kosten. 

Prompt finden die Pläne natürlich den Zuspruch anderer Länder, wo „Coronazis“ am Ruder sind; etwa aus Bayern, wo CSU-Gesundheitsminister Klaus Holetschek es ausdrücklich begrüßt, „schon jetzt über künftige Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen nachzudenken“. 

Besonders bedenklich an den Plänen: Die reine Belegung der Intensivbetten mit „Covid-Patienten“ folgt derselben oberflächlichen und schwammigen Definition wie schon im letzten Lockdown, wo es zu massenhaft falschen Angaben über die Belegungszahlen kam. Denn wer letztlich als „Covid-Patient“ geführt wird, ist völlig diffus und irreführend. Ein Verkehrsunfallopfer auf der Intensivstation, das dort positiv abgestrichen wird, gilt als „Covid-Patient“. Und noch bizarrer wird es, wenn – wie in vielen Ländern bereits zu beobachten – die Mehrzahl der Covid-Betten von Geimpften belegt wird. In diesem Fall würden die Ungeimpften dann in Geiselhaft für die Unwirksamkeit einer Impfung in Anspruch genommen, die sie aus nachweisbar guten Gründen für sich abgelehnt haben… (DM)


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