Das von einer Young Global Leaderin herausgegebene Boulevardmedium „HEUTE“ entzückte seine Leser mit dem Zwischentitel „Infizierte dürfen wählen, aber müssen Luft anhalten“. Diese Behauptung wird seither in Sozialen Medien viral verbreitet. Wir haben das betreffende Bundesgesetzblatt gelesen – das steckt dahinter.
Ein Kommentar von Willi Huber
Am 8. September wurde die 1. Novelle zur COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung erlassen. Darin wurden nun Ausnahmebestimmungen dafür festgelegt, wie Covid-Infizierte sich in der Öffentlichkeit bewegen dürfen.
Vorab wollen wir nicht vergessen, dass wir uns angeblich in der gefährlichsten Pandemie seit der spanischen Grippe befinden, welche die Welt bedroht und auf jeden Fall die Gesundheitssysteme ins Wanken bringt. Deshalb darf man sich als Covid-19-Infizierter jetzt relativ frei bewegen, obwohl man zweieinhalb Jahre lang wegen einer angeblichen Infektion weggesperrt wurde. Zeitgleich wird dafür geworben, sogar Kinder mit experimentellen Gen-Spritzen gegen die schreckliche Gefahr zu impfen.
Nicht ohne meine Staubschutzmaske
Infizierte müssen in Österreich aber als Zeichen ihrer Unterwürfigkeit gegenüber dem System eine Maske tragen – am besten eine FFP2 Maske eines Handelsunternehmens, das enge Beziehungen zu ÖVP und Grünen pflegt. Diese Staubschutzmasken sollen vor Ansteckung schützen, obwohl ihr Maschengewebe aus Plastikfasern auf keine Art und Weise dazu geeignet ist, Viren zurückzuhalten. Die Öffnungen einer ordnungsgemäß gefertigten Maske, wovon bei vielen China-Modellen nicht ausgegangen werden kann, sind etwa 20 Mal so groß wie ein Coronavirus.
Teststäbchen müssen nicht mehr durch die Maske geschoben werden
Nun hat der amtierende grüne Gesundheitsminister Rauch die Verpflichtung des Maskentragens präzisiert. Wenn man beispielsweise einen Covid-19-Test absolviert, darf man die Maske abnehmen. Das liegt vermutlich daran, dass man die mit Ethylenoxid verseuchten Teststäbchen nicht durch das Maskengewebe in die Nase schieben kann. Das mag man in Kreisen grüner Funktionäre und Wähler begeistert als große Errungenschaft grüner Politik beklatschen – Menschen mit Intellekt über der gesetzlich zulässigen Zimmertemperatur klatschen auch: sich selbst aufs Hirn.
„Aerolsolausstoß gering halten“
Wenn nun also ein positiv auf Covid-19 Getesteter sein demokratisches Recht auf die Teilnahme bei einer Wahl wahrnehmen möchte, darf er zum Zweck der Identifizierung die Maske abnehmen, muss aber zuvor auf seine Infektion hinweisen und muss dabei im Grunde genommen die Luft anhalten. So kann man den Passus „wobei der Aerosolausstoß möglichst gering zu halten ist“ verstehen. In Wahrheit ist das natürlich eine größtmöglich infantil-peinliche Formulierung in einem Gesetzestext, der an sich präzise und uninterpretierbar sein sollte. Was ist denn ein „möglichst geringer Aerosolausstoß“? Sollen das vielleicht die Höchstgerichte klären, wenn irgendwelche jungen Staatsanwälte eine Karrierechance wittern und Wähler vor Gericht bringen, die zu viel geatmet haben?