Seit dem 15. April haben Arbeitnehmer in Deutschland im Quarantänefall keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung mehr, sofern sie nicht dreifach gegen Covid geimpft sind. Damit werden ein- und zweifach Geimpfte endgültig auf dieselbe Stufe wie Ungeimpfte gestellt.
Wer dachte, mit zwei Spritzen hat er seine „Pflicht“ erfüllt, wird spätestens jetzt eines Besseren belehrt: Längst sind es nicht mehr nur die Ungeimpften, die in Deutschland einen schlechten Stand haben. Auch all jene, die den „Booster“ ablehnen, sollen sanktioniert werden.
Den Anfang machen nun Arbeitnehmer, die sich aufgrund eines positiven Corona-Tests staatlich angeordnet in Isolation begeben sollen und ihrer Arbeit daher nicht nachkommen dürfen. Ungeimpften wurde der Anspruch auf Verdienstausfall-Entschädigung schon vor vielen Monaten aberkannt: Nun folgen all jene, die ihren Boosterschuss verweigert haben. Die Begründung: Alle Bürger hätten ausreichend Zeit gehabt, ihr Impfangebot sowie eine Auffrischungsimpfung wahrzunehmen. Brandenburgs Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft erläutert: „Das Infektionsschutzgesetz sieht ausdrücklich vor, dass eine Entschädigungsleistung nicht gewährt wird, wenn das Tätigkeitsverbot oder die Absonderungsanordnung durch Inanspruchnahme einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung hätte vermieden werden können.“ Dass die Impfungen Ansteckungen und das Verbreiten des Virus in keiner Weise verhindern, dafür aber beträchtliche Nebenwirkungen haben können, wird dabei nach wie vor ignoriert.
Von der Regelung ausgenommen sind nur jene, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies per Attest belegen können. Auch Genesene und zweifach Geimpfte, die sich wegen der Mindestabstände zwischen Genesung und Impfung bzw. zweiter und dritter Impfung noch nicht wieder impfen lassen konnten, werden noch verschont.
Wenn im Herbst wieder 2G-Regeln gelten, schauen Ungeboosterte übrigens ebenfalls in die Röhre: Ab Oktober sollen sie generell mit Ungeimpften gleichgestellt werden (Report24 berichtete) – trotz zweifacher Impfung könnten sie dann etwa Lokale mit 2G-Zwang entsprechend nicht mehr betreten. Und auch die „einfach“ Geboosterten dürfen sich wahrscheinlich bald warm anziehen: Immerhin ist die Kampagne für die Viertimpfungen bereits angelaufen…