Der Verfassungsschutz hat seine neue Einstufung der AfD vorerst zurückgenommen. Hintergrund ist die Klage der AfD per Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Köln.
Die AfD wehrt sich mit einer Klage per Eilantrag gegen die Einstufung als “gesichert rechtsextrem”: Wie das Landgericht Köln heute bekanntgab, hat der Bundesverfassungsschutz nun eine sogenannte “Stillhaltezusage” abgegeben. Das bedeutet, dass die Behörde die Partei zunächst nicht mehr als “gesichert rechtsextrem” bezeichnen wird. Auch die entsprechende Presseaussendung ist von der Website verschwunden.
Der Mainstream rechtfertigt dieses Vorgehen als Verfahrenstaktik: Der Verfassungsschutz wolle mit diesem freiwilligen Schritt gewissermaßen umgehen, dass die Partei eine Untersagung durch das Gericht feiern könne. Man will also einer möglichen Niederlage zuvorkommen. Sollte das Verwaltungsgericht Köln die umstrittene Einstufung der unliebsamen Oppositionspartei durchwinken, wird die dem Innenministerium unterstellte Behörde die AfD wieder als “gesichert rechtsextrem” bezeichnen.
Im Falle einer Niederlage kann man sich dagegen vermeintlich einreden, sein Gesicht nicht gänzlich verloren zu haben. Angesichts der massiven internationalen Kritik am Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen die inzwischen in vielen Umfragen stärkste politische Kraft in Deutschland hat der Ruf der Behörde (ebenso wie der der Bundesregierung) aber längst massiv gelitten.
US-Senator Tom Cotton, republikanischer Vorsitzender des Geheimdienstausschusses, fordert gar, dass die US-Geheimdienste keine Informationen mehr an deutsche Inlandsgeheimdienste geben sollten, sofern sie zur Verfolgung der AfD genutzt werden könnten: Er will den repressiven Umgang mit der Opposition in Deutschland offensichtlich nicht unterstützen. In einem Schreiben an Gemeindienstkoordinatorin Tulsi Gabbard konstatierte er:
„Anstatt zu versuchen, die AfD mit den Mitteln autoritärer Staaten zu unterminieren, wäre die künftige deutsche Regierung besser beraten, sich mit den Gründen für den anhaltenden Zuwachs der AfD auseinanderzusetzen und zu überlegen, wie die deutsche Regierung auf die berechtigten Sorgen ihrer Bürger eingehen kann.“
Prominente Juristen in Deutschland werten den jüngsten Schritt des Verfassungsschutzes durchaus schon als ersten Teilerfolg: Joachim Steinhöfel etwa bezeichnete es gegenüber “Nius” als “fachliche Kapitulationserklärung des Inlandsgeheimdienstes”. Sonderlich siegessicher gibt man sich in der Behörde mit dem Sammelsurium vermeintlich “rechtsextremer” Aussagen von AfD-Politikern als Argumentationsbasis jedenfalls nicht. Die AfD, etliche Juristen und nicht zuletzt die Öffentlichkeit fordern immer noch die vollständige Veröffentlichung des sogenannten Gutachtens, das die Einstufung begründen soll.