Wohnraum ist in Berlin knapp und teuer – die Massenmigration und die zunehmende Verteuerung und Erschwerung von neuen Bauprojekten sorgen für eine stetige Verschärfung der Lage. Statt einer Neubau-Offensive plant der CDU-geführte Senat nun eine drastische Wohnraumregulierung: Bei Neuvermietung der landeseigenen Wohnungen könnte Mietern zukünftig eine Maximal-Größe vorgeschrieben werden. Die Liberalen bezeichnen diesen massiven Eingriff in den Wohnungsmarkt als „Wohnungs-Sozialismus“, noch schärfere Kritik kommt von der AfD.
In Deutschland fehlt es an Wohnraum, der Neubau kommt seit Jahren nicht voran. Allein in Berlin fehlen schätzungsweise schon jetzt 100.000 Wohnungen und der Bedarf steigt weiter. Jetzt will der schwarz-rote Senat offenbar zu drastischen Maßnahmen greifen.
In einem Entwurf, der der B.Z. vorliegt, heißt es: „Bei der Neuvermietung aller landeseigenen Wohnungen soll grundsätzlich maximal ein Wohnraum pro haushaltsangehörige Person zur Verfügung gestellt werden.„ Zuerst hatte der Tagesspiegel darüber berichtet.
Eine „Kooperationsvereinbarung“ mit den sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und dem landeseigenen Immobilien-Verwalter Berlinovo ist in Planung. Sollte der Entwurf umgesetzt werden, hätten Alleinstehende zukünftig nur noch Anspruch auf eine Ein-Zimmer-Wohnung und Paare auf eine Zwei-Zimmer-Wohnung.
Maximal-Größe für Mieter wird kommen
Am Freitag ruderte man dann wohl doch erstmal wieder zurück. Eine Sprecherin der Bauverwaltung erklärte gegenüber der B.Z., der Entwurf wäre vom Tisch, er sei nur „eine Diskussionsvorlage“ gewesen. Das Vorhaben des Senats, künftigen Mietern eine Maximal-Größe ihrer Wohnung vorzuschreiben, bleibt aber bestehen. „Was wir angesichts der Diskussion um zu große Wohnungen wollen, ist ein angemessenes Verhältnis zwischen Familien- und Wohnungsgröße.“ Der „Flächenverbrauch“ der Bürger wird seit jeher von roten und grünen Sozialisten kritisiert: Wer sich, weil er fleißig arbeitet oder gearbeitet hat, eine größere Wohnung leisten kann, soll diese im Zweifelsfall lieber an Familien mit etlichen Kindern abgeben. Welche Klientel hiervon wie so oft besonders profitiert, liegt auf der Hand.
Wie die Reglementierung umgesetzt werden soll, bleibt offen. Dabei wirft sie viele Fragen auf: Wie prüfen Vermieter, ob jemand tatsächlich Single ist oder einen Partner hat? Muss das Baby erst geboren sein oder haben Paare, die ein Kind erwarten, Anspruch auf eine größere Wohnung? Sind Wohngemeinschaften künftig tabu oder gelten die Mitbewohner als Haushaltsgemeinschaft? Gibt es Kontrollen, ob die größere Wohnung durch ein Paar bewohnt wird? Setzt man auf denunzierfreudige Nachbarn oder werden die Behörden bemüht? Was passiert bei Paaren bei einer Trennung?
Die Antworten auf diese Fragen bleibt die Verwaltung von Bausenator Christian Gaebler (58, SPD) schuldig. Die Sprecherin der Behörde äußerte sich dazu ausweichend. „Wie die genaue Formulierung dazu im Kooperationsvertrag aussehen wird, können wir Ihnen erst sagen, wenn die Verhandlungen zu der Kooperationsvereinbarung abgeschlossen sind.“ Die Pläne sollen Ende September vorgestellt werden.
Auch die landeseigenen Gesellschaften wollen sich zu laufenden Verhandlungen nicht äußern, sie wollen nicht einmal Auskunft darüber geben, wie viele Ein- und Zwei-Zimmer-Wohnungen sich im Bestand der Unternehmen befinden. Fürchtet man Maßregelungen durch den Senat?
Einführung des Wohnungs-Sozialismus
Selbst die SPD meldete Zweifel hinsichtlich der Pläne an. „Ich weiß nicht, ob man das so pauschal regeln kann. Wir wollen doch das Recht auf Home Office beschließen, das könnte dann in kleinen Wohnungen zum Problem führen“, gab die baupolitische Sprecherin der Fraktion, Sevim Aydin (51), zu bedenken.
Die FDP verurteilte die Pläne scharf. „Wird hier von Schwarz-Rot der Wohnungs-Sozialismus eingeführt? Jahrzehntelang die Neubauziele verfehlt und nun müssen die Berliner es ausbaden?“, so die berechtigte Frage von Lars Lindemann (52), dem Berliner FDP-Generalsekretär. Er bezog sich dabei darauf, dass in der DDR Wohnungen größtenteils durch staatliche Gesellschaften zugewiesen wurden, wobei viele jahrelang auf eine Zuteilung warten mussten. Dabei waren die Aussichten für Familien mit Nachwuchs etwas besser, für Alleinstehende ohne Kinder deutlich schlechter.
Kritik kam auch von dem Bauexperten der AfD-Hauptstadtfraktion, Harald Laatsch (66):
„Jetzt ist der Berliner Wohnungsmarkt, zumindest bei den Landeseigenen, endgültig wieder in der Mangelverwaltung angekommen. Staatliche Vorgaben darüber, wie viele Zimmer jemand anmieten darf, gab es zuletzt 1989 in Berlin. Jetzt sind sie wieder da, und mit ihnen die grotesken Auswirkungen.
Beispielhaft seien junge Paare genannt, denen bald nur noch Zweizimmerwohnungen zustehen: Dürfen diese dann bereits bei Formulierung eines Kinderwunschs anfangen, nach einer größeren Wohnung zu suchen, müssen sie warten, bis eine Schwangerschaft ärztlich bescheinigt wird oder gar, bis der Nachwuchs da ist?
Berlins Landesregierungen schaffen es seit Jahren nicht, dass genügend neuer Wohnraum entsteht. Sie sehen zu, wie immer mehr Menschen nach Berlin kommen und wie Menschen, die das Land längst verlassen müssten, weiterhin Wohnraum belegen. Und sie lassen ihre eigene Unfähigkeit nun die Berliner ausbaden. Den Sozialismus in seinem Lauf hält offenbar auch ein CDU-geführter Senat nicht auf. Die Wähler sollten sich bei jeder Gelegenheit daran erinnern.“
Wie immer ist der AfD-Politiker der einzige, der die ungebremste Massenmigration als Ursache der Probleme klar anspricht (den Deutschen ist diese Tatsache aber ohnehin bewusst). Von den politisch Verantwortlichen dürften die Zustände gewollt sein. Das Gängeln und Beschränken der Bürger scheint hier zum liebsten Sport der Politikerkaste zu werden: Dass die angeblich so konservative CDU dieses Spiel mitspielt, dürfte vielen AfD-scheuen Menschen jetzt verdeutlichen, wo sie ihr Kreuz bei der nächsten Wahl unter keinen Umständen mehr machen sollten. Am Ende werden die Blauen profitieren – auch eine sozialistische Wagenknecht-Partei wird diesen Kurs nämlich kaum aufhalten, sondern vielmehr fortführen.