Eine Ausweitung der Maskenpflicht in Berlin konnte zum Leidwesen der grünen Gesundheitssenatorin erst einmal noch nicht durchgesetzt werden – aber einen neuen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen gibt es bereits. Tritt er planmäßig in Kraft, so können Verstöße mit bis zu 5.000 Euro Strafe geahndet werden.
Der Berliner Senat konnte sich auch am gestrigen Dienstag nicht auf eine Ausweitung der Maskenpflicht auf Innenräume einigen. Es bleibt bei einem Appell der Landesregierung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske in öffentlich zugänglichen Innenräumen – die bestehende Infektionsschutzverordnung wird bis zum 24. November verlängert.
Berlins grüne Gesundheitssenatorin Ulrike Gote hatte schon in der letzten Woche versucht, eine Verschärfung der Regeln im Senat durchzusetzen – die Koalitionspartner SPD und Linke stehen dem Vorschlag skeptisch gegenüber. Derzeit gilt die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen, Gote möchte diese jedoch auf bestimmte öffentliche Innenräume wie Geschäfte, Universitäten (interessante Ausnahme: Prüfungen), Volkshochschulen, Musikschulen, Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken, Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge ausweiten. Mit ihrem Vorstoß ist sie zwar wieder gescheitert, aber einen Entwurf für eine Neufassung des Bußgeldkatalogs hat sie bereits vorgelegt.
Verstöße gegen die Corona-Regeln sollen wie folgt geahndet werden:
- ohne Maske für Besucher: 100 bis 500 Euro
- keine Test-Kontrolle für Betreiber: 1000 bis 5000 Euro
- kein Test-Nachweis für Besucher: 100 bis 500 Euro
- trotz positivem Test nicht nach Hause: 1000 bis 5000 Euro (für Infizierte)
- Verstoß gegen 10-Tage-Quarantäne: 1000 bis 5000 Euro (für Infizierte)
- Verstoß gegen Besuchsverbot: 1000 bis 5000 Euro (für Beteiligte)
Innerhalb dieser Spanne entscheidet die jeweils entstandene „Gefahr“, die „Einsicht des Täters“ und ob es ein Wiederholungsfall ist und daraus ein wirtschaftlicher Vorteil entsteht, über die Höhe des Bußgelds.
„Mit Vorschriften übertrieben“
In den anderen Bundesländern ist eine Ausweitung der Maskenpflicht nicht geplant, nur in Brandenburg hatte die Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher, ebenfalls eine Grüne, eine Ausweitung der Maskenpflicht gefordert – SPD und CDU lehnten dies ab. CDU-Chef Michael Stübgen sagte dem RBB, nach drei Jahren Covid gebe es „eine Ermüdung, auch eine gewisse Aggression in der Bevölkerung“. „Das hat auch damit zu tun, dass wir mit bestimmten Vorschriften und Lockdowns der letzten Jahre übertrieben haben„, so Stübgen weiter.
Es ist davon auszugehen, dass eine Ausweitung der Maskenpflicht nicht vom Tisch ist und früher oder später durchgesetzt wird. Die Gesundheitsminister der Länder wollen sich bei einer möglichen Maskenpflicht in Innenräumen auf eine gemeinsame Linie verständigen. Schwellenwerte, die dann bundesweit gelten sollen, werden derzeit von einer Arbeitsgruppe erarbeitet.
Angesichts der Tatsache, dass die sogenannte Pandemie weltweit kaum noch eine Rolle spielt, wirkt es doch mehr als befremdlich, dass nur noch in diesem Land auf Biegen und Brechen an „Schutzmaßnahmen“ festgehalten wird und die Bürger sogar noch mit weiteren Einschränkungen rechnen müssen. Hat das Virus inzwischen seine Zentrale nach Deutschland verlegt oder haben die Regierenden einfach zu viel Gefallen daran gefunden, die Bevölkerung einzuschränken und zu schikanieren?