Obwohl der Anteil an Kindern, die an Covid-19 erkranken, so minimal ist, dass er statistisch kaum ins Gewicht fällt, werden Kinder in Deutschland weiterhin schikanösen Maßnahmen wie einer willkürlichen und medizinisch sinnlosen (wenn nicht kontraproduktiven) Maskenpflicht sowie permanenten Coronatests an Schulen ausgesetzt. Die bayerische Landesregierung, der das Verwaltungsgericht des Freistaates erst vor kurzem die Verfassungswidrigkeit und damit Unwirksamkeit ihrer Ausgangssperre vom März 2020 bescheinigt hat (Report24 berichtete), ist dabei Vorreiter: Hier werden die Maßnahmen nach den Herbstferien sogar weiter verschärft.
War die Maskenpflicht zumindest am Platz zwischenzeitlich gelockert worden, so soll sie nun wieder verschärft werden und im Unterricht durchgehend gelten. Und auch von der ohnehin umstrittenen Testpflicht rückt man nicht ab – im Gegenteil: Schüler, die nicht getestet werden und der Schule entsprechend fern bleiben müssen, gelten nunmehr als „Schulschwänzer„. Ein Recht auf Distanzunterricht haben diese Kinder demnach nicht mehr. Dafür können Schüler, die wegen Ablehnung der Corona-Testungen der Schule fernbleiben, nun sanktioniert werden: Sie fehlen schließlich „unentschuldigt“ in der Schule, heißt es seitens des Kultusministeriums. Es handele sich aber keinesfalls um einen Testzwang, behauptet das Ministerium.
Das muss es auch sagen, denn ein Testzwang war vom Verwaltungsgerichtshof im April abgelehnt worden: Damals war entschieden worden, dass Schultestungen nur so lange rechtmäßig sind, wie die Freiwilligkeit gewahrt bleibt und Kinder, die sich nicht testen lassen wollen, ihrer Schulpflicht im Distanzunterricht nachkommen können. Juristen bezweifeln entsprechend, dass der Vorstoß des Kultusministeriums vorm Verwaltungsgerichtshof standhält. So zitiert die Süddeutsche Zeitung den Münchner Anwalt für Schulrecht David-Joshua Grziwa: „Faktisch führt die Situation zu einem Testzwang.“ Die Schüler müssen nun in die Schule, um ihre Schulpflicht zu erfüllen – ohne Corona-Test ist ihnen das aber nicht erlaubt. Bei einem Verstoß gegen die Schulpflicht drohen schulrechtliche Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen und Bußgelder. Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom April ist das letztendlich unvereinbar.
Testpflicht an den Schulen umstritten
Generell ist die Corona-Testpflicht an den Schulen umstritten. Schon Anfang Oktober hatte sich dagegen Widerstand in der Elternschaft geregt: Fast 4.000 Eltern hatten sich zu einer Initiative zusammengefunden, um mit juristischem Beistand gegen die unverhältnismäßigen Maßnahmen in bayerischen Schulen aufzubegehren. Die Initiative bezeichnete die geltende Testpraxis in einem offenen Brief als „völlig unverhältnismäßige invasive medizinische Maßnahme“, die weder von Laien noch von Kindern selbst durchgeführt werden dürfe. Darauf beruhende Quarantänemaßnahmen seien wegen mangelnder Qualität rechtswidrig. Außerdem sei es medizinisch unsinnig, gesunde Kinder ohne Symptome regelmäßig zu testen.
Wie wenig aussagekräftig und irreführend die geltende Testpraxis ist, hatte sich bereits in Thüringen gezeigt: Bei 772.500 Testungen von Kindern und Lehrern, die öffentliche Kosten von ca. 8 Millionen Euro verursacht hatten, waren gerade einmal 2.029 positive Ergebnisse – entsprechend 0,26 Prozent – ermittelt worden, von denen sich unfassbare 94 Prozent im Nachtest noch als falsch positiv herausstellten.