Deutscher Behördenwahnsinn: Winzer darf keinen Wein verkaufen

Symbolbild: KI

Unternehmertum im besten Deutschland? Der Behördenapparat sagt „Nein“. Ein Weinautomat sollte für einen 26-jährigen Winzer aus Rheinland-Pfalz ein zweites Standbein werden. Doch der deutsche Regulierungswahn hat etwas dagegen. Wein darf der Winzer in seinem Automaten bis heute nicht verkaufen …

Wer in Deutschland unternehmerisch tätig werden will, braucht neben einer guten Geschäftsidee vor allem eines: Geduld. Und Nerven aus Stahl. Ein junger Mosel-Winzer, Max A., durfte das am eigenen Leib erfahren. Rund 10.000 Euro investierte der 26-Jährige in einen Weinautomaten, mit dem er seine Flaschen unabhängig von Ladenöffnungszeiten verkaufen wollte. Drei Jahre später steht das Gerät zwar auf seinem Grundstück im Hunsrück. Wein darf er darin aber bis heute nicht anbieten.

Seine Geschäftsidee ist in Wahrheit nicht ungewöhnlich: In den Corona-Jahren stellten etliche Winzer an der Mosel solche Automaten auf. Kunden weisen sich mit ihrem Personalausweis als volljährig aus, bezahlen mit der Bankkarte und können anschließend eine Flasche Wein mitnehmen. Eine unkomplizierte Möglichkeit, regionale Produkte direkt an den Mann zu bringen. A.s Fehler: Er wollte alles richtig machen.

Architektonisches Gutachten für einen Automaten verlangt

Im Jahr 2022 beantragte A. bei der Verbandsgemeinde Zell eine Baugenehmigung. Er habe alles richtig machen wollen, berichtete der Winzer dem SWR. Mit wenigen Wochen Bearbeitungszeit habe er gerechnet. Tatsächlich entwickelte sich daraus ein mehr als dreijähriges Verfahren.

Immer neue Unterlagen verlangte die Verwaltung nach Darstellung des Winzers. Zwischenzeitlich sollte er sogar ein architektonisches Gutachten für den Automaten vorlegen. „Wir reden hier von einem Kühlschrank mit Weinflaschen drin. Ich bau ja nichts.“

Schließlich schien die Odyssee beendet: Nach Angaben des Winzers teilte ihm die Verbandsgemeinde mit, dass er seinen Bauantrag zurückziehen könne. Eine Genehmigung sei doch nicht erforderlich. Doch die nächste Hürde ließ nicht lange auf sich warten. Nun wurde das Jugendschutzgesetz zum Problem.

Alterskontrolle reicht den Behörden nicht

Obwohl der Automat über eine technische Alterskontrolle verfügt, untersagten die zuständigen Behörden den Weinverkauf. Der Grund: Das Jugendschutzgesetz stellt für öffentlich zugängliche Alkoholautomaten zusätzliche Anforderungen. Ein Automat auf einem Privatgrundstück ist demnach nicht automatisch zulässig. A.s Gerät steht lediglich unter einem Scheunendach und nicht in einem gewerblich genutzten Raum.

Dass diese Auslegung rechtlich Bestand haben kann, zeigen zwei Gerichtsentscheidungen aus Rheinland-Pfalz. Im Fall eines Winzers aus Bad Kreuznach bestätigten das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Koblenz 2024 beziehungsweise 2025 ein entsprechendes Verbot. Eine elektronische Altersprüfung allein genügt demnach nicht.

Für A. bedeutet das: Sein teurer Weinautomat verkauft jetzt Cola, Limonade und Energydrinks. Sein eigenes Produkt, für das der Automat angeschafft wurde, darf nicht hinein.

Kurios: Anderswo geht’s

In benachbarten Gemeinden soll das Konzept aber funktionieren: In der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues verzichtete man nach Angaben von Bürgermeister Leo Wächter (CDU) auf Bauanträge für solche Automaten. Konflikte mit dem Jugendschutz seien ihm auch nicht bekannt. Man fragt sich fast: Haben mancherorts vielleicht einzelne Beamte ein Problem mit Unternehmertum? Bereitet es ihnen Vergnügen, jungen Menschen den Aufbau einer Existenz zu erschweren?

Warum das Verfahren in Zell derart lange dauerte, erklärte die Verwaltung auf Anfrage des SWR nicht. Sie verwies lediglich darauf, dass die Zulässigkeit solcher Automaten im Einzelfall geprüft werden müsse. Das rheinland-pfälzische Sozialministerium wiederum betont wacker den Vorrang des Jugendschutzes. Lockerungen seien nicht geplant.

A. zieht aus seinen Erfahrungen jedenfalls eine ernüchternde Bilanz. Seine Kollegen seien offenbar cleverer gewesen und hätten „keine schlafenden Hunde geweckt“, sagte er dem SWR. Er selbst habe alles korrekt machen wollen. „Ich war bereit, mir etwas aufzubauen und zu investieren und mir wurden nur Steine in den Weg gelegt“, beklagt der Jungunternehmer.

Eine klare Botschaft an diejenigen, die in Deutschland noch etwas wagen wollen. Vielleicht versucht man sein Glück doch lieber im Ausland?

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