Die nächste Schlappe fürs wackere linke Establishment: Die Staatsanwaltschaft Hannover hat die Ermittlungen gegen Besucher des Schützenfests in Kleinburgwedel, die „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“ gesungen hatten, eingestellt – es lag kein strafbares Verhalten vor.
Mitte Mai hatten mehrere Besucher des Schützenfests in Kleinburgwedel im Festzelt „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“ zu Gigi D‘Agostinos „L‘amour toujours“ gesungen. Ein Video des Vorfalls machte anschließend in den sozialen Medien die Runde.
Kleinburgwedels Ortsbürgermeister Lars Wöhler (CDU) hatte den Zwischenfall dem Ordnungsamt gemeldet, welches Anzeige erstattete. Der Staatsschutz ermittelte aufgrund dessen wegen des Tatverdachts der Volksverhetzung und übergab den Fall schließlich an die Staatsanwaltschaft Hannover. Diese hat die Ermittlungen nun eingestellt, da laut einer Sprecherin der Behörde„ein strafbares Verhalten nicht vorlag“.
Grundsätzlich könnte zwar eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung beim Singen der Parolen „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“ vorliegen. Aber „in diesem konkreten Einzelfall war das Singen der genannten Parolen jedoch nicht geeignet, den Straftatbestand der Volksverhetzung zu erfüllen, diese seien „im Rahmen einer ausgelassenen Partystimmung“ gesungen worden, so die Sprecherin. „Das alleinige Bestreiten des Aufenthaltsrechts von Ausländern an sich stellt noch keinen Angriff auf die Menschenwürde dar“, argumentierte sie. Dafür sei „eine gesteigerte Feindseligkeit oder eine schwerwiegende Form der Missachtung gegenüber einem Teil der Bevölkerung“ erforderlich. In diesem Fall hätten sich „keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass über die Kundgabe bloßer Ablehnung und Verachtung hinausgehend zum Hass gegen Ausländer aufgestachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufgefordert worden ist“.
Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Entscheidung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 – die 1. Kammer des Ersten Senats hatte damals entschieden, dass die Parole „Ausländer raus“ ausschließlich „unter Hinzutreten weiterer Begleitumstände“ die Menschenwürde verletze und ansonsten von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.
Die Staatsanwaltschaft Hannover hat nun ebenfalls entschieden, dass die „Ausländer raus“-Gesänge an sich keinen Strafbestand darstellen – die Parolen alleine verletzen demnach nicht die Menschenwürde und sind durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Zuvor hatten schon andere Staatsanwaltschaften, etwa in Augsburg oder Neubrandenburg, ebenso entschieden. Damit erweisen sich die zahlreichen Polizeieinsätze – zwischen Oktober 2023 und Juni 2024 wurde die Polizei in mindestens 368 Fällen wegen „Döp-Dö-Dö-Döp“-Gesängen gerufen – abermals als unsinnig. Vielleicht konzentrieren Einsatzkräfte sich fortan verstärkt auf echte Straftaten?