Nicht nur in der Schweiz und in Italien droht man „Energiesündern“ mit empfindlichen Strafen: Auch das beste Deutschland aller Zeiten reiht sich in die Liga der Heiz- und Energiespardiktaturen ein. Nach dem Energiesicherungsgesetz sind Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro und bei Wiederholungstätern gar Haftstrafen von zwei Jahren möglich.
Im Rahmen der „Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung“ (EnSikuMaV) sind diverse Maßnahmen festgeschrieben worden, die Privatleute und Unternehmen zu ergreifen haben, um Strom und Gas zu sparen. Tatsächlich drohen bei Verstößen empfindliche Strafen: Das „Energiesicherungsgesetz“ (EnSiG) sieht bei Zuwiderhandlung Geldbußen in Höhe von bis zu 100.000 Euro vor. In schweren Fällen sind auch Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren möglich.
Wehe also jenen, die es noch immer wagen, ihren privaten Pool zu beheizen oder die Werbetafel ihres Unternehmens außerhalb der Öffnungszeiten zu beleuchten. Am Ende könnte so mancher Energiesünder aber doch Glück haben und einer Strafe entgehen: So wirklich zuständig fühlt sich für die Durchsetzung aktuell nämlich niemand. Die Verordnung ist im Hinblick auf die Zuständigkeit nicht eindeutig, sodass weder Bezirksregierungen noch örtliche Ordnungsbehörden die Verantwortung für die Kontrolle und Feststellung von Verstößen übernehmen wollen. Das berichtete am 14. Oktober der „General-Anzeiger“ und zeigte sich pikiert: Bis die Zuständigkeit geklärt sei, könne also möglicherweise jeder weitermachen, wie er will.
Wer sich an das aufblühende Denunziantentum in der „Pandemie“ und die regelrecht lustvoll anmutende Ahndung von Verstößen auch gegen die albernsten Corona-Maßnahmen erinnert, könnte zu einem anderen Schluss kommen. Zumindest ortsweise könnte es in den kommenden Monaten durchaus zur Bildung einer besonders eifrigen „Energiepolizei“ kommen. Das scheint so manchem Deutschen noch im Blut zu liegen…