Armutszeugnis: Diese Verbote und Vorgaben für die Bürger sollen Regierungsversagen ausbügeln

Bild: Habeck via Michael Brandtner, CC BY 4.0 , via Wikimedia Commons, Glühbirne via freepik / pvproductions

Im kommenden Herbst und Winter stehen die Zeichen dank Politikversagens auf Energiesparen. Nachdem die Bürger schon monatelang mit fragwürdigen Energiespartipps überschüttet wurden, hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) nun zwei Energiespar-Verordnungen auf den Weg gebracht. Für seine Partei ist es ein Fest: Immerhin bedeuten die Verordnungen massenhaft neue Verbote und Vorgaben für die Bürger. Die Energiekrise wird so aber nicht gelöst.

Russland drosselt schon seit Wochen die Gaslieferungen nach Deutschland, Ende August wird zudem die Gaspipeline Nord Stream 1 für drei Tage ganz abgeschaltet. Die Bevölkerung ist zum Energiesparen aufgerufen. Habeck hat dazu zwei Maßnahmen-Listen veröffentlicht. Eine verpflichtet zum kurzfristigen Energiesparen und die andere enthält langfristige Verordnungen. Erstere soll bereits am 1. September in Kraft treten und bis 28. Februar 2023 gelten. Sie muss vorher noch vom Kabinett beschlossen werden, Bundestag und Bundesrat müssen nicht zustimmen, da es sich nicht um ein Gesetz, sondern um eine Verordnung handelt.

Folgende Maßnahmen sind für öffentliche Gebäude vorgesehen:

  • Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume sollen nicht mehr geheizt werden – außer, es gibt dafür sicherheits­technische Gründe.
  • Öffentliche Gebäude sollen nur noch bis höchstens 19 Grad geheizt werden. Bisher lag die empfohlene Mindest­temperatur laut Ministerium bei 20 Grad. Für Kliniken, Pflege­einrichtungen oder andere soziale Einrichtungen soll die neue Regelung nicht gelten.
  • Boiler und Durch­lauf­erhitzer sollen nicht mehr für die Warm­wasser­bereitung am Waschbecken genutzt werden – es sei denn, das ist aus hygienischen Gründen vorgeschrieben.
  • Die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen soll ausgeschaltet werden.
  • Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen in öffentlichen Gebäuden soll auf bestimmte Höchsttemperaturen begrenzt werden:
    • für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit 19 °C,
    • für körperlich leichte Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 18 °C,
    • für mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit 18 °C,
    • für mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 16 °C und
    • für körperlich schwere Tätigkeit 12 °C

Für den Privat- und Gewerbebereich:

  • Klauseln in Mietverträgen, die eine bestimmte Mindest­temperatur vorsehen, sollen vorübergehend ausgesetzt werden.
  • Private Pools, ob drinnen oder draußen, sollen nicht mehr mit Gas und Strom geheizt werden dürfen.
  • Gasversorger und Besitzer größerer Wohngebäude sollen ihre Kunden beziehungsweise Mieter frühzeitig informieren müssen – über den voraussichtlichen Energie­verbrauch, dessen Kosten und mögliche Einspar­möglichkeiten. Das soll spätestens zum Beginn der Heizsaison passieren.
  • Beleuchtete Werbeanlagen sollen von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens ausgeschaltet werden.
  • Einzelhändler sollen ihre Türen nicht mehr dauerhaft offen haben. Ausnahmen seien Notausgänge und Fluchtwege.

Das zweite Maßnahmen-Paket für öffentliche, private und Firmengebäude soll ab 1. Oktober für die nächsten zwei Jahre gelten und benötigt die Zustimmung von Kabinett und Bundesrat.

Folgende Schritte sind vorgesehen:

  • Jährliche Heizungs­prüfungen sollen für Gebäude mit Gasheizungen zur Pflicht werden. Dabei sollen die Anlagen zum Beispiel auf niedrigere Vorlauf­temperaturen und eine Absenkung während der Nacht eingestellt werden.
  • Auch der so genannte hydraulische Abgleich kann Heizungen effizienter machen, indem das Wasser optimal verteilt wird. Er soll verpflichtend werden für große Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung durch Erdgas, falls er bislang nicht gemacht wurde.
  • Ineffiziente, ungesteuerte Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizung sollen ausgetauscht werden müssen, weil sie laut Ministerium Energiefresser sind.
  • Unternehmen mit einem Energieverbrauch ab 10 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr werden zu Energieeffizienzmaßnahmen verpflichtet – falls sie bereits ein Energieaudit gemacht haben, bei dem Verbräuche und Einsparmöglichkeiten aufgeschlüsselt werden.

Habeck will mit diesen Verordnungen das freiwillige Energiesparziel der EU von 15 Prozent für die Zeit von August bis April, gegenüber dem Schnitt der letzten fünf Jahre, noch übertreffen. Laut Berechnungen seines Ministeriums muss Deutschland ca. 20 Prozent Gas einsparen, um einen Mangel zu verhindern. Derzeit liegt die Einsparung erst bei 5 bis 8 Prozent. Daher sind auch weitere „freiwillige“ Anstrengungen erforderlich. Mit einer Absenkung der Raumtemperatur in Wohngebäuden und Arbeitsstätten um durchschnittlich 2 Grad könnte der deutsche Gasverbrauch um etwa drei Prozent gemindert werden, rechnet das Ministerium vor.

„Regierung mit gesundem Menschenverstand“ gefordert

Für die Verordnungen hagelte es bereits heftige Kritik. Die Mittelstands- und Wirtschafts­union der CDU beispielsweise äußerte sich gegenüber der „Bild“ zu dem Verbot für Einzelhändler, ihre Türen dauerhaft geöffnet zu halten, damit keine Heizwärme „unkontrolliert entweichen“ kann mit den Worten: „Die Betriebe sparen schon Energie, wo sie können. Sie brauchen keine Diktate, sondern eine Regierung mit gesundem Menschenverstand.“

Sinnlose „Schnellschüsse aus der ideologischen Mottenkiste“

Scharfe Kritik gab es auch vom CDU-Wirtschaftsrat. Generalsekretär Wolfgang Steiger sagte dem Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND): “Der Verordnungs­entwurf verdeutlicht, dass die Bundesregierung keinem geordneten Plan folgt, der Bürger und Wirtschaft für die nächsten Jahre zuverlässig mit Energie versorgt und Energie wieder bezahlbar macht.“ Anstatt das Problem mit längeren Atomlaufzeiten und langfristigen Gasverträgen zu lösen, „ergeht sich der Bundes­wirtschafts­minister in exzessivem Mikromanagement und will dezidiert vorgeben, wann Türen im Einzelhandel geschlossen, Handwaschbecken nur mit kaltem Wasser betrieben und Poolheizungen ganz verboten werden. Es wird nur mit Schnellschüssen aus der ideologischen Mottenkiste auf die Energieknappheit reagiert, die nur einen minimalen quantifizierbaren Effekt zeigen und setzen unseren Industriestandort fahrlässig auf Spiel setzen“, kritisierte Steiger weiter.

Jetzt prasselt also mal wieder eine wahre Flut an Regelungen auf die Deutschen nieder. Schließlich stehen die Grünen für Verbote, aber ganz sicher nicht für gesunden Menschenverstand. Eigentlich ist es die Aufgabe der Regierenden, für Energiesicherheit und bezahlbare Energiepreise zu sorgen. Aber mit diesen Regeln und Verboten werden sie diese Aufgabe bestimmt nicht erfüllen können. Auch weitere Energiespar-Appelle werden da nicht helfen, mit großer Wahrscheinlichkeit spart bereits jetzt jeder Einzelne so viel Energie wie möglich.

Wo bleiben also die Lösungen für die selbst verschuldete Energiekrise? Nicht umsonst werden die Rufe nach der Öffnung von Nord Stream 2 stetig lauter. Zudem werden einige der „Maßnahmen“ der Regierung die Mieter noch weiter belasten, Kosten für Heizungswartung und neue Heizungspumpen werden nämlich erfahrungsgemäß zumindest teilweise auf die Mieter umgelegt. Sehen so die immer wieder versprochenen „Entlastungen“ für die Bürger aus, die durch die beschlossene Gasumlage bereits ad absurdum geführt werden? Fakt ist, mit der Ampel-Regierung gehen in Deutschland die Lichter aus – nicht nur an öffentlichen Gebäuden.

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