Atteste zur Befreiung von Maskenpflicht einwandfrei: Bochumer Hausarzt freigesprochen!

Bild: freepik / user21908677

Großer Jubel: Ein Hausarzt aus Bochum wurde am Dienstag vom Vorwurf, unrichtige Atteste zur Befreiung von der Corona-Maskenpflicht ausgestellt zu haben, freigesprochen. Seine Patienten widerlegten geschlossen den Vorwurf, die Atteste wären „pauschal“ aus „politischen“ Gründen ausgestellt worden. Für polizeiliche Durchsuchungen seiner Praxis muss der Arzt nun außerdem entschädigt werden.

Der Bochumer Arzt Andreas Triebel (77), der mehrfach als Redner auf Demos auftrat und Kritik an den staatlichen Corona-Maßnahmen übte, soll seinen Patienten ohne vorherige Untersuchung und somit unrichtige Maskenbefreiungsatteste ausgestellt haben – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Es ging dabei um 21 Atteste aus dem Jahr 2020, die der Mediziner angeblich aus „politischen und medizinfremden Gründen“ ausgestellt haben sollte, um es seinen Patienten zu ermöglichen, sich in der Öffentlichkeit ohne Maske bewegen zu können. Der Staatsanwalt hatte eine Geldstrafe in Höhe von 36.000 Euro (360 Tagessätze) gefordert.

Da jedoch alle betroffenen Patienten im Zeugenstand aussagten, dass sehr wohl ein Untersuchungsgespräch stattgefunden habe, hatte das Bochumer Landgericht Zweifel an einem strafbaren Verhalten des 77-Jährigen – er wurde freigesprochen.

Triebel tadelte den Ankläger mit den Worten: „Gesinnungsprüfung durch die Justiz ist in Deutschland schon sehr lange her und soll auch nicht wiederkommen.“

Im November 2020 und im Februar 2021 war die Praxis des Mediziners von der Polizei durchsucht worden, dabei wurden Unterlagen beschlagnahmt. Dafür muss der Arzt nun entschädigt werden, entschied die Strafkammer. Auch seine Auslagen wegen des Prozesses übernimmt der Staat.

Der Freispruch sorgte für Jubel und Applaus bei den zahlreichen Sympathisanten des Arztes – fast 100 waren an allen sechs Sitzungstagen anwesend. Dieser bedankte sich bei ihnen für die große moralische Unterstützung. Auf den Stufen vor dem Gerichtsgebäude fand nach der Urteilsverkündung eine „Siegerparty“ statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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