Anwalt Todor-Kostic prangert an: Medien verharmlosen Impfschäden in Österreich weiter

Bilder: A. Todor-Kostic via Telegram, Hintergrund: freepik

Impfschäden? Zu 99,9 Prozent Mythos: Das befindet aktuell der österreichische Mainstream. Denn nur in 0,01 Prozent der Impfungen sei ein Antrag nach dem Impfschadengesetz gestellt worden. Bewilligt wurden nur 735 Anträge. Dann hatte Karl Lauterbach ja doch recht, als er die Impfung als “nebenwirkungsfrei” bezeichnete, oder? Keinerlei Verständnis für diese Milchmädchenrechnung hat Rechtsanwalt Alexander Todor-Kostic: Er hält in einem Kommentar fest, was die Medien unter den Tisch fallen lassen.

Gastkommentar von RA Alexander Todor Kostic (via Telegram):

Impfschäden in Österreich: Wie die Medien die Situation weiterhin verharmlosen

Wie vereinfachend und falsch die Mainstream-Medien die Situation der Impfschäden und Nebenwirkungen nach der Covid-19-Injektion darstellen, beweist der beigefügte Beitrag in der “Kleinen Zeitung“. Geradezu triumphierend wird festgehalten, dass seit dem Jahr 2021 exakt 2.655 Anträge nach dem Impfschadengesetz gestellt wurden, wovon es nur 735 Fälle zur (behördlichen) Anerkennung schafften. Daraus ergäbe sich in Relation zur Anzahl der bisher in Österreich verabreichten 21,5 Millionen Corona-Impfungen, dass nur in 0,01 Prozent der Impfungen ein Antrag nach dem Impfschadengesetz gestellt wurde. Mit dieser Milchmädchenrechnung fühlen sich die für ihre Impfpropaganda bezahlten Leitmedien bestätigt und wollen aus diesem Ergebnis ableiten, dass die neuartige mRNA-Impfung absolut sicher war!?

In Wahrheit hinkt diese Betrachtungsweise aber erheblich und zeigt, dass es jenen Journalisten, die sich in den letzten Jahren bei Impfkampagnen und der Hetze gegen Ungeimpfte besonders verdienstlich gemacht haben, weiterhin primär um (evidenzlose) Beschwichtigung geht. Mittlerweile steht nämlich längst gesichert fest, dass nur ein Bruchteil der durch die Covid-19-Injektion geschädigten oder gesundheitlich beeinträchtigen Menschen überhaupt Anträge zur Anerkennung eines Impfschadens gestellt hat. Sie wurden und werden noch immer davon aufgrund des öffentlich erzeugten Narrativs und des politisch dominierten Gesundheitssystems geradezu abgehalten. Insbesondere wird ihnen suggeriert, dass alle ihre (noch so zeitlich kausalen) Unbefindlichkeiten nach der Covid-19-Injektion nicht auf diese zurückzuführen sind. Alles wird vielmehr auf den Stellvertreterbegriff “Long Covid” geschoben.

Mittlerweile ist aber bekannt, dass die Krankheitsbilder und Symptome von Long-COVID und dem Post-Vac-Syndrom teilweise sehr ähnlich sind. Wem von ärztlicher Seite daher nach in Anspruch genommenen Impfungen gegen Sars-Cov-2 mitgeteilt wird, er habe “Long Covid”, dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit an Impfnebenwirkungen oder -schäden leiden, was Patienten aber grundsätzlich ausgeredet wird. Wir vertreten in unserer Kanzlei einige Impfschadensfälle, bei welchen den Betroffenen über längere Zeit sogar vorgeworfen wurde, an psychischen Störungen zu leiden, um später – meistens nach Ärzte-Odyseen – zugestanden zu bekommen, dass doch eine auf die Covid-19-Injektion zurückzuführende Schädigung vorliegt. Meist wird Patienten auch geraten, sich besser gegen “Long Covid” behandeln zu lassen, da es nur dann auch Ersatz für die Kosten der ärztlichen Leistungen gibt.

Fazit: Impfschäden werden in Ö und D nach wie vor ausgeblendet, sie sollen auch wissenschaftlich nicht näher untersucht werden. Weder gab es bei zahlreichen Todesfällen nach der Covid-19-Injektion die erforderlichen Obduktionen, noch wird ermittelt, wie hoch der Anteil von Millionen an “Long Covid” erkrankten Menschen ist, die ungeimpft sind, um die Vielzahl der unter dieser Etikette verschleierten Post-Vac-Erkrankungen weiter zu verheimlichen. Es wird alles in einen Topf geworfen und vernebelt, um ja nicht in die Gefahr zu gelangen, die experimentelle mRNA-Impfung nachträglich als problematisch oder gar als unvertretbar darzustellen. Zu viele Mittäter aus Politik, Medien, Medizin und Wissenschaft haben mitgemacht und dafür gesorgt, dass ein Großteil der Bevölkerung ohne valide Nutzen-Risiko-Abwägung und konkrete Aufklärung mit einem problematischen Impfstoff behandelt wurden, den sie mangels Individualschutzbedürfnisses gar nicht benötigt hätten.

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