Abschaffung des Veto-Rechts in der EU: Meinl-Reisinger verrät Österreichs Souveränität

Symbolbild: KI

Wenn Beate Meinl-Reisinger nicht gerade ukrainische Orden entgegennimmt, fordert sie die Abschaffung des Veto-Rechts, das die Wahrung der österreichischen Interessen in Brüssel schützt. Die Außenministerin untergräbt damit die Souveränität der Republik und es stellt sich die Frage, ob ihr Handeln noch im Interesse des Landes erfolgt.

Ein Kommentar von Chris Veber

Die österreichische (wer’s glaubt) Außenministerin Beate Meinl-Reisinger hat die Abschaffung des Vetorechts der Republik Österreich gefordert. In einer parlamentarischen Anfragebeantwortung vom 9. April 2026 schreibt sie: „Daher ist eine stärkere Nutzung qualifizierter Mehrheitsentscheidungen in außen- und sicherheitspolitischen Fragen im Interesse der EU und Österreichs, um Handlungsfähigkeit und Stärke zu gewinnen.“

Das Veto-Recht, das bisher jeder Mitgliedstaat besitzt, soll fallen. Österreich wäre davon direkt betroffen. Nur wenige Tage später legten die NEOS nach. In einem Text zur ungarischen Wahl vom 13. April 2026 heißt es, das Einstimmigkeitsprinzip müsse abgeschafft werden. NEOS-Europaabgeordneter Helmut Brandstätter wird dort mit den Worten zitiert: „Ohne diese Vetomöglichkeit jedes einzelnen Staates wäre die Europäische Union nicht nur effizienter und schneller, sondern auch handlungsfähiger und stärker.“

Das Veto-Recht, das Österreich seit dem EU-Beitritt 1995 als letztes Bollwerk gegen Beschlüsse dient, die seinen Interessen widersprechen, soll weg. Das Veto-Recht garantiert bisher, dass Österreich bei Entscheidungen zum Beispiel über Sanktionen, Militärunterstützung oder Erweiterungsfragen nicht überstimmt werden kann. Es schützt die österreichische Neutralität, die wirtschaftlichen Interessen des Landes und die österreichische Freiheit, eigene Entscheidungen zu vertreten. Oder es würde sie schützen, wenn Österreichs Regierung eigene Entscheidungen treffen und eigene Interessen vertreten würde. Dieses Instrument will die Ministerin nun im Namen einer „handlungsfähigeren“ EU opfern. Das ist ein direkter Angriff auf die nationale Souveränität. Ohne Veto-Recht haben kleinere Länder wie Österreich keine Stimme und keinen Einfluss mehr in Brüssel.

Es stellt sich die Frage, ob dieses Agieren gegen die eigenen Landesinteressen nicht inzwischen eine Gefahr für die Republik und ein Verbrechen darstellt. Eine Außenministerin, die aktiv dafür eintritt, dass Österreich sein wichtigstes Druckmittel in der EU verliert, handelt nicht mehr als Anwältin der Republik. Sie handelt als Erfüllungsgehilfin der Brüsseler Zentralmacht. Die österreichische Bevölkerung hat den EU-Beitritt 1994 unter ganz anderen Bedingungen beschlossen. Damals galt noch das Prinzip der Einstimmigkeit als unverhandelbarer Kern. Ändern sich diese Bedingungen grundlegend (und genau das fordert Meinl-Reisinger), dann muss das Volk neu entscheiden dürfen, ob es unter den neuen Regeln in der EU bleiben will. Ein Verein, dessen Statuten einseitig geändert werden, verliert seine Legitimität. Wer die Vereinsbedingungen ändert, muss die Mitglieder fragen, ob sie weiter Mitglied sein wollen.

Das österreichische Volk hat ein Recht darauf, dass seine Regierung zuerst das eigene Land an erste Stelle setzt und nicht fremde Interessen bedient. Kanzler Christian Stocker muss den Bundespräsidenten um die Absetzung der irrlichternden Außenministerin ersuchen. Auch eine rechtliche Prüfung, ob das Verhalten Meinl-Reisingers nicht ein Verbrechen gegen den Staat Österreich darstellt, wäre angesagt. Das Wort Landesverrat steht im Raum.

Sollte das Einstimmigkeitsprinzip tatsächlich fallen, bleibt nur eine Konsequenz. Die Österreicher müssen an die Urnen, um über den Austritt aus dieser veränderten Union zu entscheiden. Denn ein Land, das sein Veto-Recht verliert, verliert seine Stimme. Ich wage zu bezweifeln, dass die Österreicher sich vorbehaltlos unter die Herrschaft der ungewählten Frau Ursula von der Leyen und ihrer EU-Kommission begeben wollen. Denn die Pläne der EU mit ihren offenen Grenzen, den 2030-Zielen, der Klimaneutralität und dem Krieg gegen Russland sind jetzt schon suizidär. Mit Veto-Recht. Man stelle sich vor, Frau von der Leyen hätte keinerlei Einschränkungen mehr zu befürchten.

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