Vor wenigen Wochen verlor der ORF vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Prozess infolge einer so genannten Popularbeschwerde. Von Hunderten Sehern wurde kritisiert, dass der ORF die Coronakritiker-Darstellergruppe „Phantome“ als Rechtsradikale titulierte und in die Nähe von Gottfried K. rückte, ohne die betroffenen Künstler zu befragen. Dieser Kritik schloss sich nicht nur die Regulierungsbehörde KommAustria, sondern auch das Bundesverwaltungsgericht an. Der im Widerstand sehr bekannte Anwalt der Beschwerdeführerin, Mag. Alexander Todor-Kostic erklärt den Fall gegenüber Report24 im Detail.
Die Nazikeule war nicht nur unangemessen, sie hat sich auch abgenutzt. Während der Corona-Krise war der österreichische Staatsfunk ORF stets sehr bemüht, Kritiker als radikal, gewaltbereit, rechtsextrem oder schlimmer darzustellen. Dies ließ sich eine Seherin nicht gefallen. Sie versuchte am Beispiel der Phantome, die ihrer Meinung nach vom ORF verleumdet wurden, den Aufstand – und siegte mittlerweile in der zweiten Instanz.
Diesen mittlerweile sehr bekannten Fall kommentierte jüngst auch Report24 Redakteurin Edith Brötzner. Sie hat einen besonderen Bezug zu den Vorkommnissen – denn sie hatte die friedlichen und frechen Aktionen der Künstlergruppe initiiert. Dafür durfte sie sich direkt und indirekt als Rechtsradikale, Antisemitin und als Neonazi beschimpfen lassen. Nichts davon ist wahr – doch die ach so integeren, ach so sauber recherchierenden ORF-Leute hatten schlichtweg verabsäumt, sich mit ihr in Verbindung zu setzen. Damit verstießen sie auch gegen den freiwilligen Ehrenkodex der österreichischen Presse – der allerdings für den ORF ohnehin nicht gilt, da der Privatverein Presserat für den Staatsfunk nicht zuständig ist.
Sehr wohl zuständig ist die Aufsichtsbehörde KommAustria. Diese ist dafür zuständig, über mögliche Verstöße gegen das ORF-Gesetz zu entscheiden. Rechtsanwalt Mag. Todor-Kostic war in diesem Verfahren von Anfang an davon überzeugt, dass hier die Gesetzesbestimmungen mehrerer Paragraphen verletzt wurden.
Wer sich die Zeit nicht nehmen will oder kann, die oben verlinkten 20 Minuten Interview anzusehen, kann in diesem Artikel nachlesen, worum es dabei ging und weshalb das Urteil Meinungsfreiheit und Bürgerrechte in Österreich stärkt. Unseriöser Rechtsradikalismus-Vorwurf gegen Corona-Demonstranten: ORF verliert Verfahren
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