Die Stadt Köln verschickt weiter emsig Bußgeldbescheide an Personen, die zu Zeiten des Corona-Regimes gegen die erwiesenermaßen sinnlosen Maßnahmen verstoßen haben. 13.000 Bescheide wurden schon verschickt, Tausende weitere werden noch folgen. Eine junge Frau berichtet im WDR von ihrem absurden Fall: Sie hatte im März 2021 einen Salat im Freien gegessen und dabei naturgemäß keine Maske getragen. Weil sie zu lange gebraucht hatte, um die Gabel zum Mund zu führen, schritt das Ordnungsamt ein. Sie soll nun tatsächlich Strafe zahlen.
Die Maskenpflicht hatte nicht einmal in Kliniken einen Effekt: Das stellten Forscher im Vereinigten Königreich jüngst fest. Dass Maskenpflichten im Freien an Sinnlosigkeit nicht zu überbieten waren, ist jedem vernunftbegabten Menschen seit langer Zeit klar. Selbiges galt für andere Maßnahmen – das war nicht nur empirisch offensichtlich, sondern wird mittlerweile durch ausreichend viele Studiendaten belegt. Das hindert die Stadt Köln aber nicht daran, Personen, die seinerzeit gegen die Unsinnsregeln verstoßen haben, auch heute noch kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist Bußgeldbescheide zuzustellen. Eine vierstellige Anzahl von Bescheiden stehe noch aus, so berichtete jüngst der WDR.
Ein besonders peinliches Beispiel für den Kadavergehorsam der eifrigen Maßnahmenkontrolleure veröffentlichte man gleich mit: Eine junge Frau saß im März 2021 auf den Rheintreppen in Köln-Deutz, genoss die Sonne und aß einen Salat. Dann kam das Ordnungsamt: Sie trage keine Maske, bemängelte man. Der Hinweis, dass sie ihren Salat esse, zählte nicht: Offensichtlich hatte man seinerzeit beim Ordnungsamt nichts Besseres zu tun, als mit der Stoppuhr bewaffnet unbescholtene Bürger auszukundschaften. Denn die Mitarbeiter des Ordnungsamtes entgegneten, sie habe seit etwa fünf Minuten keine Gabel mehr zum Mund geführt und somit eine Ordnungswidrigkeit begangen. 80 Euro soll sie nun zahlen.
Bei einem 54-jährigen Kölner sind es sogar 278,50 Euro, die er zahlen soll, wie der Focus berichtet: Er erhielt jüngst einen Bußgeldbescheid, weil er es gewagt hatte, vor zwei Jahren mit Freunden zusammen an einem Stromkasten zu stehen. Es habe sich nicht um Angehörige gehandelt und Mindestabstände seien auch nicht eingehalten worden.
Die Stadt Köln findet, es wäre ungerecht, wenn die Bescheide nun nicht mehr zugestellt werden würden. Oft lohnt es sich allerdings, Einspruch einzulegen: Ein Rechtsanwalt erörterte gegenüber dem WDR, dass „ein erheblicher Zeitraum seit dem vermeintlichen Verstoß“ sich tendenziell zu Gunsten des Betroffenen auswirke und die Chancen steigen, dass das Verfahren eingestellt wird.
Ob die Mitarbeiter des Ordnungsamtes, die das langsame Salatessen und das „illegale Treffen“ am Stromkasten bestraften, sich heute so richtig heldenhaft fühlen? Offenbar setzte man seinerzeit alles daran, sich die Verachtung der Bevölkerung redlich zu verdienen. Ach, wenn in Deutschland doch einmal so gegen echte Kriminelle vorgegangen werden würde…