30 Tage hat die belgische Regierung Zeit, um sämtliche Corona-Maßnahmen aufzuheben – sonst drohen Geldstrafen von bis zu 200.000 Euro. Ein Gericht in Brüssel hat entschieden, dass die Rechtsgrundlage, auf der die Maßnahmen beruhen, nicht ausreicht.
Die Liga für Menschenrechte hatte den belgischen Staat vor einigen Wochen verklagt, weil es für die im Land geltenden strengen Regeln keine gesetzliche Grundlage gebe. Den Einschränkungen zufolge dürfen Belgier mit nur einer Person außerhalb des eigenen Haushalts engen Kontakt pflegen; im Freien dürfen sich vier Personen mit Maske treffen. Die Gastronomie ist seit Monaten dicht, nacht gilt eine Ausgangssperre. Shopping geht nur mit Termin. Ein- und Ausreise sind nur mit triftigem Grund erlaubt.
Legalitätsprinzip verletzt
Die Maßnahmen fußen derzeitig auf einem Zivilschutz-Gesetz von 2007 und zwei weiteren Gesetzen. Eingeführt wurden diese nach der Gaskatastrophe in Ghislenghien – dem Richter in Brüssel zufolge können sie aber nicht als Grundlage für die Ministerentscheidungen dienen, nach denen die Corona-Maßnahmen erlassen werden. Kati Verstrepen von der Liga für Menschenrechte berichtete: „Der Richter entschied, dass das Legalitätsprinzip verletzt wurde, weil die derzeitige Arbeitsweise nicht vorhersehbar genug ist.“ Das Legalitätsprinzip ist ein fundamentaler Teil des rechtsstaatlichen Grundprinzips, demzufolge jede staatliche Handlung von einem Gesetz gedeckt sein muss. So sollen Willkürakte verhindert werden: Staatliches Handeln soll für den Bürger vorhersehbar und berechenbar sein.
Das Urteil aus Brüssel kommt kurz nach Bekanntwerden eines bahnbrechenden Urteils aus Wien, das die österreichische Corona-Politik regelrecht in der Luft zerrissen hat und aktuell europaweit große Wellen schlägt.
Belgischer Staat könnte mit neuem Gesetz reagieren
Der belgische Staat kann Berufung gegen das Urteil einlegen, eine aufschiebende Wirkung hätte das jedoch nicht. Das Medium „De Standaard“ äußert im Artikel die Befürchtung, dass die belgische Regierung versuchen wird, durch die Verabschiedung eines neuen Pandemiegesetzes eine Grundlage für die Maßnahmen zu schaffen und so an den Einschränkungen festzuhalten.