In Bayern fehlen rund 110 Richterstellen und 169 Stellen für Staatsanwälte. Unter anderem deshalb mussten in den letzten beiden Jahren 25 Verdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen werden, weil ihre Verfahren zu lange dauerten. Vielleicht liegt die Personalknappheit aber auch mit daran, dass der eine oder andere Staatsanwalt unschuldige Bürger verfolgt, anstatt die Bösen zu jagen.
Ein Kommentar von Oliver Flesch – zuerst erschienen auf 19vierundachtzig.com
So wie im Fall des AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron aus Bayern. Der soll auf einer Rede in München den Hitlergruß gezeigt haben. Eine Anschuldigung, die so lächerlich ist, dass selbst der ewig AfD-hassende SPIEGEL schreibt: „Der Fall ist alles andere als eindeutig.“
Was, wie so oft beim SPIEGEL, nur so halb stimmt. Der Fall ist sehr wohl eindeutig, wie unteres Video belegt.
Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron. Die Ermittler hegen den Verdacht, dass der Rechtsaußen-Politiker bei einer AfD-Kundgebung in München den Hitlergruß gezeigt haben könnte. Die Veranstaltung war Teil eines bundesweiten Protesttags der Partei gegen die damals diskutierte Impfpflicht.
Bystron habe bei seiner Rede am 5. März »bewusst seinen rechten ausgestreckten Arm in Richtung der Teilnehmer der Kundgebung« gehoben, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft dem SPIEGEL mit. Dies »könnte einen verbotenen Hitlergruß nach Paragraf a Strafgesetzbuch darstellen«, der das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sanktioniert.
Zuvor hatte der Deutsche Bundestag – gegen die Stimmen der AfD – »die Durchführung eines Strafverfahrens« gegen Bystron genehmigt .
SPIEGEL | 8. Juli 2022
Die betreffende Staatsanwaltschaft in München versucht bereits seit Jahren und schon fast verzweifelt Petr Bystron, der seit 2017 für die AfD im Bundestag sitzt, das Leben schwer zu machen. Erst mit einer Hausdurchsuchung, die sich im Nachhinein als unrechtmäßig herausgestellt hat, und nun eben mit dem hanebüchenen Vorwurf, Bystron hätte den Arm zum Hitlergruß erhoben.
Wir haben den renommierten Rechtsanwalt Markus Roscher um eine Einschätzung gebeten:
Es gibt mittlerweile von allen möglichen Politikern derartige Bilder, unter anderem von Bundeskanzler Scholz. Deshalb sollte die Staatsanwaltschaft für einen Anfangsverdacht die Messlatte sehr hoch legen.
Hätte sie dies hier getan, wäre ein Ermittlungsverfahren, das ja bereits eine Belastung des Politikers darstellt, hier niemals eröffnet worden. Denn für einen Hitlergruß muss ein klares und deutliches Bekenntnis (Hände gestreckt, zackige Haltung, Fersen aneinander, Heilrufe etc.) hinzutreten.
Ansonsten besteht die Gefahr einer unverhältnismäßigen Ausuferung dieses Tatvorwurfs.
Scholz, ja, richtig, und der Witz an unterer Grafik ist ja eh: Jeder dieser Politikergrüße sieht eher nach einem Hitlergruß aus als die lockere Verabschiedungsgeste Petr Bystrons.
Wenn die Immunität eines Bundestagsabgeordneten aufgehoben wird, ist es keineswegs üblich, dass die jeweilige Partei geschlossen hinter ihrem Mann steht. Im Fall Bystron, der ja an Lächerlichkeit kaum zu überbieten ist, schon. Stephan Brandner, Parlamentarischer Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, sagte gegenüber 1984 – Das Magazin:
Dies ist ein besonders krasser und glasklarer Fall des politischen Missbrauchs der Justiz zur Einschüchterung der Opposition. Wir haben daher geschlossen gegen die Aufhebung der Immunität gestimmt.