Der SWR berichtet von einer „Revolution“ in der Weinregion Landau. Erstmals dürften sich alle Geschlechter auf die Nachfolge der Weinprinzessin bewerben. Wie viele Geschlechter dabei gemeint sind, wurde nicht näher spezifiziert. Es wurde auch ein interessantes Bildbeispiel für einen künftigen Weinkönig gezeigt – sehen und lesen Sie mehr in diesem Bericht.
Ein Kommentar von Willi Huber
Männer, die Radrennen für Frauen gewinnen. Männer, die bei Gewichtheber-Bewerben für Frauen gewinnen. Männer, die beim Frauen-Schwimmen gewinnen. All das ist keine Diskriminierung der Frau, sondern bunt – und jede Kritik daran gilt inzwischen als Hassrede.
Wann die Tradition deutscher Weinprinzessinnen in der Pfalz begründet wurde, ist unklar. Auf der Seite „pfaelzische-weinkoenigin.de“ wird jedenfalls Christa Jung aus dem Jahr 1968 als erste Vertreterin aufgelistet, Wikipedia weiß von einer Ruth Bachrodt als pfälzische Weinkönigin für die Saison 1931/1932. Die Tradition ist also mindestens 91 Jahre alt. Nun will man damit aufräumen, dass nur Frauen Weinprinzessinnen oder -königinnen sein dürfen. Verständlich. Der Weintrinker ist gewiss völlig angeödet von schönen Frauen und will wie beim Song Contest endlich einmal eine bärtige Transsexuelle in wallenden Kleidchen sehen. Das regt den Weingenuss besonders an.
Als Beispiel zeigt man den amtierenden Weinkönig von Kesten. Immerhin wird er (noch) nicht als Königin geführt.
Laut SWR ist die Bewerbung als Weinprinzessin für „männlich“, „weiblich“ und „divers“ geöffnet. Es komme auf Fachwissen und Charisma an, nicht auf das Geschlecht. Man hat dort sicherlich sehr gut verstanden, dass es in der Menschheitsgeschichte beim Titel „Königin“ oder „Prinzessin“ bislang gewiss nicht auf das Geschlecht ankam, oder?
Auch ein deutscher Weinkönig sei grundsätzlich denkbar, so ein Sprecher des Deutschen Weininstituts auf Anfrage des SWR. Allerdings müsste entsprechender Kandidat ja zunächst einmal Gebietsweinkönig werden. Sollte eines der deutschen Weinanbaugebiete einen Mann zum Vorentscheid für die Wahl schicken, dann würde man ihm die Teilnahme auch nicht verwehren.