Fragebogen oft einzige Aufklärung vor Impfung: „3. Dosis nicht zugelassen“

Symbolbild: Hintergrund pixabay, sipa

Mit verschiedenen Tricks versucht man die Haftung bei Impfschäden auf die Geimpften abzuwälzen. Dazu gehört die „Einverständniserklärung“ in klein gedruckten Buchstaben, welche die Impflinge meist innerhalb von dreißig Sekunden lesen und verstehen sollen. Das erste Blatt verweist auf weiter Unterlagen, für die man gleich mit unterschreibt. Dabei weichen die Angaben teilweise stark von jenen auf der Homepage des Herstellers ab.

Ein Kommentar von Willi Huber

Hier finden Sie das offizielle Dokument der Einverständniserklärung: Dowload Link im Sozialministerium. Es handelt sich nach vielfachen Zeugenaussagen um die einzige Aufklärung vor der Impfung. Niemand interessiert sich für die Vorgeschichte der Menschen, niemand weist auf mögliche Nebenwirkungen und Impfschäden hin. Es ist eine stupide Fließband-Abfertigung mit einem experimentellen Gen-Wirkstoff mit unklarer Wirkung. Dafür sind die Verdienste für Helfer und Impfärzte enorm.

Mit 150 Euro pro Stunde verdienen Impfärzte – mehr Entlohnung als der Bundeskanzler. Begründet wird dies mit der großen Verantwortung. Welche Verantwortung es sein soll, jemanden einen Zettel unterschreiben zu lassen, den ohnehin niemand durchliest – und dann eine Injektion zu verabreichen steht in den Sternen. Viel Geld beruhigt vermutlich erst einmal die Gewissensbisse.

Das unterscheiben Sie vor der Impfung

Mit meiner Unterschrift bestätige ich:
• dass ich die Gebrauchsinformation zum genannten Impfstoff gelesen und verstanden habe oder dies für mich ausreichend erklärt wurde. Ich konnte mich dort über mögliche Nebenwirkungen und Umstände, die gegen meine Impfung sprechen, informieren.
• dass ich Nutzen und Risiko der Impfung dadurch ausreichend verstehe und daher kein weiteres persönliches Gespräch benötige,
• dass ich mit der Durchführung der kostenlosen Schutzimpfung einverstanden bin und
• dass ich darüber informiert bin, dass die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten im Impfregister
gemäß Gesundheitstelematikgesetz 2012 vorgesehen ist (siehe https://www.elga.gv.at/datenschutzerklaerung).

Die Anwendung von COVID-19-Impfstoffen als 3. Dosis ist derzeit teilweise noch nicht zugelassen. Die Datenlage ist zum Teil noch begrenzt und über Art und Häufigkeit von Nebenwirkungen sind noch nicht alle Informationen verfügbar. Dies gilt auch bei der Anwendung von mRNA-Impfstoffen als 2. Dosis nach Vektorimpfstoffen.

Die erwähnte Gebrauchsinformation, beispielsweise für das beliebte Spritzmittel „Comirnaty“ von Pfizer/Biontech finden Sie hier. Es handelt sich dabei um 12 klein bedruckte A4-Seiten. Diese Gebrauchsinformation wird den Impflingen gar nicht ausgehändigt. Sie müssen einen QR-Code scannen und können sie dann als Online-Dokument lesen. Dass dies nicht jedem Menschen zumutbar ist, sollte klar sein – die meisten werden darauf völlig verzichten. Jedenfalls unterschreiben sie, dass sie diese gelesen und verstanden hätten. Damit hoffen die Verantwortlichen wohl, aus der Haftung zu sein, wenn dann doch etwas schief geht. Dennoch erhalten Impfärzte besagte 150 Euro „wegen der großen Verantwortung“. Ziehen Sie selbst ihre Schlüsse.

Würden sich Menschen bei ausreichender Aufklärung anders entscheiden?

Würde ein Impfarzt die Patienten persönlich über Risiken, Nebenwirkungen, die experimentelle Beschaffenheit des Spritzmittels, die Notzulassung bzw. die nicht vorhandene Zulassung der dritten Dosis informieren, würden sich möglicherweise einige Menschen anders entscheiden. Auch die schrecklichen Risiken im Zusammenhang mit Krebserkrankungen werden nicht erwähnt (Prof. Bhakdi erläutert Hintergründe: Covid-Impfung und beschleunigtes Krebswachstum). Generell interessiert sich weder der gekaufte Medienmainstream noch die Politik für die weltweit mittlerweile Millionen Meldungen schwerer Nebenwirkungen und Todesfälle.

Brisant: Die Informationen auf dieser offiziellen Gebrauchsinformation entsprechen nicht jenen auf der Homepage von Biontech. Dort wird ganz klar von Schwächen der Impfstoffe und Bereichen zu denen es keine Studienergebnisse gibt gewarnt. Diese Inhalte finden sich in der Gebrauchsinformation nicht oder in abgeschwächter Form.

Beispiel: Schwangere

Es liegen nur begrenzte Erfahrungen mit der Anwendung von COMIRNATY® bei schwangeren Frauen vor. Die Verabreichung von COMIRNATY® in der Schwangerschaft sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn der mögliche Nutzen die möglichen Risiken für Mutter und das ungeborene Kind überwiegt.

Es ist nicht bekannt, ob COMIRNATY® in die Muttermilch übergeht.

Homepage Biontech, 18. Oktober 2021

In der Gebrauchsinformation findet sich dazu folgende schwammige Formulierung:

Schwangerschaft und Stillzeit
Wenn Sie schwanger sind oder stillen, oder wenn Sie vermuten, schwanger zu sein oder beabsichtigen,
schwanger zu werden, fragen Sie vor dem Erhalt dieses Impfstoffes Ihren Arzt oder Apotheker um
Rat.

Beispiel: Wechselwirkungen

Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln oder die gleichzeitige Verabreichung von COMIRNATY® mit anderen Impfstoffen sind nicht untersucht worden.

In der Gebrauchsinformation klingt das völlig anders:

Anwendung von Comirnaty zusammen mit anderen Arzneimitteln
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel anwenden, kürzlich andere
Arzneimittel angewendet haben oder beabsichtigen andere Arzneimittel anzuwenden, oder kürzlich
eine andere Impfung erhalten haben,

Interessant ist diese Aussage (Gebrauchsinformation), welche sowohl der Impfpropaganda als auch den ständigen „Experten“- und Politikeraussagen widerspricht. Diese erklären ja eine sichere Wirkung:

Wie bei jedem Impfstoff schützt Comirnaty möglicherweise nicht alle geimpften Personen und es ist
nicht bekannt, wie lange Sie geschützt sind.

Eingestandene Nebenwirkungen

Interessant ist der Umstand, dass offenbar Frauen die eine gewisse Form von Schönheitskorrektur durchführen ließen ein besonderes Risiko für Gesichtsschwellungen haben.

Seltene Nebenwirkungen: kann bis zu 1 von 1.000 Behandelten betreffen
– vorübergehendes, einseitiges Herabhängen des Gesichtes
– allergische Reaktionen wie Nesselsucht oder Schwellung des Gesichts

Nicht bekannt (Häufigkeit auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht abschätzbar)
– schwere allergische Reaktionen
– Entzündung des Herzmuskels (Myokarditis) oder Entzündung des Herzbeutels (Perikarditis), die
– zu Atemnot, Herzklopfen oder Schmerzen in der Brust führen können
– ausgedehnte Schwellung der geimpften Gliedmaße
– Anschwellen des Gesichts (ein geschwollenes Gesicht kann bei Patienten auftreten, denen in der
Vergangenheit dermatologische Filler im Gesichtsbereich injiziert wurden)

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