Aus zahlreichen Behinderten- und Pflegeeinrichtungen dringen seit Dezember des Vorjahres Gerüchte über Zwangsimpfungen und zeitnahe auftretende Todesfälle. Hier lässt der jeweilige Staat die Muskeln spielen und bestimmt für die eigentlich Schutzbefohlenen, was vermeintlich gut für Sie wäre. Aus dem Behindertenheim Karlshöhe in Ludwigsburg kommt eine Nachricht die als weiteres Puzzlestück beweist, dass man an der Aufklärung merkwürdiger Todesfälle keinerlei Interesse hat.
Auf den Seiten der WIM-Zeitung (siehe Link) wurde jüngst ein interessantes Schriftstück, datiert auf den 30. Juli veröffentlicht. Es handelt sich um die Antwort der Staatsanwaltschaft Baden-Württemberg zu einer Presseanfrage durch die WIM-Zeitung. Im Behindertenheim Ludwigsburg war es im Umfeld der Corona-Impfungen zu drei merkwürdigen Todesfällen gekommen. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass in solchen Einrichtungen nicht nur steinalte Personen, sondern alle Altersgruppen untergebracht werden. Laut WIM-Zeitung kam am 29. April, am 6. und am 7. Mai jeweils ein geistig Behinderter zu Tode (früherer Bericht in WIM). Die Umstände der Imfpung erscheinen etwas dubios, denn scheinbar hätten die Anverwandten einer Impfung schriftlich widersprechen müssen. Ob dies rechtlich haltbar ist, müssen Juristen beurteilen – eigentlich scheint die genau umgekehrte Vorgangsweise – nämlich dass eine schriftliche Zustimmung nötig ist – rechtskonform zu sein.
Beweislose Behauptung, Behinderte wären „an Corona“ gestorben
Mainstream-Medien hätten in Folge der Todesfälle behauptet, die Männer wären „an Corona“ gestorben. Zu lesen war von einem „Corona-Ausbruch nach der Impfung“ und 32 Infizierten Bewohnern, später war von 64 Infektionen die Rede. Sollte dies der Wahrheit entsprechen, wäre schon das Grund genug, eine medizinische Untersuchung einzuleiten. Denn auch diese Geschichten treten auffällig häufig auf: zahlreiche frisch Geimpfte würden an Covid-19 sterben. Ein verantwortungsvoller Staat, ein funktionierendes Gesundheitssystem müsste doch Interesse daran zeigen, wo und wie Menschen sterben – um weitere Todesfälle zu verhindern. Doch dies ist auffällig selten bis nie der Fall. Vielmehr werden Fragen abgeblockt und Untersuchungen vermieden oder gar verhindert.
Kein Interesse an Aufklärung
Im vorliegenden Fall wollte die WIM-Zeitung von der zuständigen Staatsanwaltschaft wissen, ob ein Ermittlungsverfahren zur Todesursache aufgenommen wurde. Die Antwort erfolgte kurz und knapp: Nein. Niemand interessiert sich für das Schicksal der drei toten Behinderten. Sehr verdächtig ist auch, dass deren Alter nirgendwo veröffentlicht wurde. Offenbar interessiert sich auch niemand dafür, mögliche Impf-Nebenwirkungen und Impfschäden, die im Extremfall zum Tod führen könnten, aufzuklären. Während man bei einem Seniorenheim meinen könnte, dass drei zeitnahe Todesfälle auch ohne behauptete Corona-Pandemie im Rahmen der statistischen Wahrscheinlichkeit liegen, sollten bei einer Staatsanwaltschaft eigentlich alle Alarmglocken läuten, wenn in einem Behindertenheim knapp hintereinander Menschen sterben – denn dies zählt dort nicht zum normalen Alltag.
Deutsche Staatsanwaltschaft ist der Politik weisungsgebunden
Abschließend wies die WIM-Zeitung darauf hin, dass die Gewaltentrennung in Deutschland nicht funktioniert. Denn die Staatsanwaltschaften wären Teil der Exekutive und hätten der jeweiligen Landesregierung zu gehorchen. „Laut Gerichtsverfassungsgesetz § 146 gilt: “Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“, so WIM. Das bedeutet, der jeweilige Landesjustizminister kann sämtliche Untersuchungen per Weisung unterbinden.