Singen, kotzen, blaue Farbe sprühen: So dürfen Sie sich in Deutschland gegen Angreifer wehren

Symbolbild: KI

Sich im besten Deutschland gegen Messermänner und Vergewaltiger zur Wehr zu setzen, bringt einen rasch ins Visier der Justiz. Stellt sich die Frage: Was tun, wenn man angesichts allgegenwärtiger Buntheit attackiert wird? Die Behörden geben Tipps: Nach dem alten Klassiker, lautstark ein Liedchen anzustimmen, rät man Frauen im Falle von Vergewaltigungen nun dazu, sich zu erbrechen. Medial außerdem gefeiert: blaue Lebensmittelfarbe in Sprayform. Doch Obacht! Auch das Blaufärben eines Angreifers ist in Buntland potenziell strafbar.

Ein Kommentar von Vanessa Renner

Erinnern Sie sich an die Messerkontrollen auf Weihnachtsmärkten, denen der öffentlich-rechtliche Rundfunk 2024 eine Reportage widmete? Dort kontrollierte man die Taschen alter Damen auf Schweizer Taschenmesser und andere „Waffen“. So sieht der Kampf gegen Islamismus im buntesten Deutschland aller Zeiten aus. Bevorzugte Opfer polizeilicher Maßnahmen sind im Zweifelsfall eben jene autochthonen Bürger, die klassischerweise Opfer von Übergriffen durch die immer gleiche Klientel werden.

Ebenfalls unvergessen: 2025 wurde der Fall einer 20-jährigen Frau verhandelt, die sich mit einem Messer gegen einen grapschenden Eritreer verteidigte, der sich nach Widerstand ihrerseits auf sie zubewegte und sie am Arm packte. Der Migrant hatte Pech, denn die junge Frau erwischte mit ihrem Taschenmesser mit sieben Zentimeter langer Klinge die Hauptschlagader am Herz. Er starb. Das Gericht sah hier keine Notwehr: Die junge Frau wurde zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Damit hat sie eine härtere Strafe bekommen als mancher migrantische Gewalttäter – nur, dass sie nicht durch die Straßen zog, um Menschen Schaden zuzufügen, sondern sich lediglich selbst verteidigte, als jemand anderes sie angriff.

Singen und Erbrechen

Was also soll man tun, wenn man Opfer jener Gewalt wird, die in Buntland wuchert wie Tumorgewebe? 2024 ging die Polizei mit grandiosen Tipps zur Deeskalation viral: „Verblüffen Sie Täter mit überraschenden Aktionen. Täuschen Sie z.B. Telefonate mit dem Handy vor. Simulieren Sie Krankheiten, Übelkeit oder fangen Sie laut an zu singen, um dadurch die Täter aus dem Konzept zu bringen.“ Schon damals warnten wir vorsorglich davor, „L’amour toujours“ von Gigi d’Agostino anzustimmen – nicht, dass diese Form der „Notwehr“ mit einer Klage wegen Volksverhetzung endet. Man würde das gern als dummen Witz abtun, aber im deutschen Linksstaat darf man sich da nie zu sicher sein.

Kürzlich sorgte dann ein Ratschlag einer Bremer Polizeisprecherin in der „Kreiszeitung“ für Furore. Hier ging es explizit um die Abwehr von sexualisierter Gewalt: „Im Notfall, etwa einer versuchten Vergewaltigung, wehren Sie sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln. Auch das Sich-Erbrechen kann eine wirksame Möglichkeit sein, ein Sexualdelikt abzuwehren.“ Achso? Sollte man des Abends vielleicht vorsichtshalber immer den Finger in Mundnähe halten? Dieser lebensfremde Hinweis sorgte für einen solchen Shitstorm, dass die Polizei auf „Bild„-Anfrage eilig betonte, dass es sich nicht um eine allgemeine Empfehlung handele. Niemand müsse sich im Falle eines Übergriffs auf eine bestimmte Weise verhalten, hob man hervor, und welche Reaktion helfen könne, lasse sich auch nicht vorhersagen.

Darf man Täter blau einsprühen?

Immerhin: Wer seinen Vergewaltiger anspeit, kann dafür kaum belangt werden. Beim Einsatz von Abwehrsprays wird schon genauer hingesehen. Eine „Lösung“ aus den Niederlanden soll inzwischen auch in Deutschland trenden: Statt Pfefferspray, das – wenn es trifft – Angreifer vorübergehend außer Gefecht setzen kann, soll man Angreifer mit „Schlumpfspray“ besprühen. Dessen einziger Job ist es, den Täter für einen längeren Zeitraum blau einzufärben.

Als der Trend aus den Niederlanden 2025 in die Schweiz überschwappte, machte die Berichterstattung deutlich, wie groß die Angst von Frauen ist, für den Einsatz von Abwehrspray belangt zu werden: „Es darf nur in Notwehrsituationen eingesetzt werden, sonst kann eine Anzeige wegen Körperverletzung drohen. Klar würde ich es nur im äußersten Notfall nutzen, aber die Sorge bleibt, dass ich am Ende trotzdem belangt werde“, zitierte 20min.ch damals eine 28-Jährige. Ihre Einschätzung des Rechtssystems: „Täter werden verharmlost, Betroffene geraten unter Druck.“

Passend dazu suchte 2018 die Polizei im deutschen Rinteln tatsächlich eine Frau wegen „gefährlicher Körperverletzung“, weil sie es gewagt hatte, Pfefferspray gegen einen zudringlichen Libanesen einzusetzen. Das Opfer wurde zum Täter erhoben. Nach einer Welle der Empörung sprach ein Pressesprecher von einer „etwas unglücklichen Formulierung“. Doch die Frage bleibt, ob man sich darauf verlassen kann, dass der Linksstaat Notwehr wirklich als Notwehr anerkennt.

Blaue Farbe in Deutschland: „potenziell strafbar“

Das harmlosere „Schlumpfspray“ sei rechtlich sicherer, so also das Argument. Leider ist es auch nutzloser, denn Reizstoffe enthält es nicht. Trotzdem ist es inzwischen auch in Deutschland angekommen, wie kürzlich RTL berichtete.

Deutschland wäre aber nicht Deutschland, wenn Täterschutz hier nicht Priorität hätte. Selbst das Einfärben eines Angreifers kann einen zum Opfer der Justiz machen, wie der RTL-Bericht hervorhebt: Dort kommt ein Strafrechtler der Goethe Universität Frankfurt und ehemaliger Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main zu Wort. Er lehne die Verwendung des Sprays ab. Wer es nutze, wolle damit die spätere Identifizierung des Angreifers ermöglichen, postuliert er. Die Strafverfolgung obliege jedoch dem Staat, nicht dem Opfer: „Die länger anhaltende Markierung des Angreifers könne dazu führen, dass sich das Opfer selbst strafbar mache“, so RTL auf Basis seiner Einschätzung.

Fazit: Eigentlich dürfen Sie im besten Deutschland nur singen und kotzen, wenn Sie angegriffen werden. Das kann durchaus Brechreiz verursachen. Dass sich auf diese Weise Angreifer in die Flucht schlagen lassen, darf aber bezweifelt werden.

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