Während CDU und Grüne vergleichbare Familienmotive verwendeten, wird ein AfD-Politiker wegen eines angeblichen Hitlergrußes auf einem Wahlplakat verurteilt. 11.600 Euro Geldstrafe, rechtskräftig vorbestraft! Ins Rollen brachte das Verfahren eine Linken-Politikerin. Rechtsanwalt Markus Haintz spricht von einem „politischen Urteil, kein rechtliches“. AfD-Europaabgeordneter Petr Bystron sieht darin gezielten Justizmissbrauch gegen die Opposition.
Der brandenburgische AfD-Landtagsabgeordnete Wilko Möller wurde wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) zu 100 Tagessätzen à 116 Euro verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf am 13. Oktober 2026 seine Revision gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom Februar. Damit ist die Verurteilung rechtskräftig.
- Wir berichteten bereits im Februar erstmals über den Fall: „Bekannte Dachgeste auf Plakat: Gericht verhängt Strafe wegen Hitlergruß gegen AfD-Politiker„
Schützendes Familiendach als Hitlergruß gewertet
Auf dem AfD-Wahlplakat von 2024 mit dem Slogan „Wir schützen Eure Kinder“ bilden ein Mann und eine Frau mit ausgestreckten Armen ein schützendes Dach über drei Kindern auf einem Sofa.
Welcher Arm ist eigentlich mehr Hitler? Der auf dem CDU-Plakat oder der auf dem AfD-Plakat?
— René Springer (@Rene_Springer) October 26, 2026
Auf beiden Plakaten bilden Eltern mit ausgestreckten Armen ein schützendes Dach über ihre Kinder.
Doch wegen des AfD-Plakats wurde unser Landtagsabgeordneter Wilko Möller rechtskräftig… pic.twitter.com/TFLiL5sTFR
Das Motiv stammt aus einer Bilddatenbank und wurde von einer Werbeagentur für die Kampagne gespiegelt. Dadurch zeigt der rechte Arm des Mannes schräg nach oben. Das Gericht wertete die Haltung als einem Hitlergruß zum Verwechseln ähnlich.
Die Richter gingen davon aus, dass Möller diese Ähnlichkeit erkannt und dennoch rund 50 Exemplare des Plakats drucken und in Frankfurt (Oder) aufhängen lassen hatte. Der mitangeklagte Grafiker wurde hingegen freigesprochen.
Linken-Politikerin schaltete Staatsschutz ein
Ausgelöst wurde das Verfahren durch einen Hinweis der Linken-Kreisvorsitzenden Anja Kreisel. Sie machte 2024 über Instagram den Staatsschutz auf das Wahlplakat aufmerksam und äußerte den Verdacht einer verbotenen nationalsozialistischen Geste. Polizei und Feuerwehr entfernten daraufhin die Plakate.
Möller und die AfD wiesen den Vorwurf zurück und bezeichneten das Verfahren als politisch motiviert. Brandenburgs AfD-Landeschef René Springer stellte die Unabhängigkeit der Justiz infrage. Seiner Ansicht nach gehe es nicht um das Plakat, sondern um die Partei.
Rechtsanwalt Haintz: „Ein politisches Urteil“
Auch Rechtsanwalt Markus Haintz kritisierte die Entscheidung des BGH scharf: „Mit Recht hat das nichts mehr zu tun, was der BGH in Sachen Wilko Möller entschieden hat. Hierfür einen (vermeintlichen) zu verurteilenden Hitlergruß zu sehen, also die Revision zu verwerfen, ist ein politisches Urteil, kein rechtliches. §§ 86, 86a, 130, 185 ersatzlos aus dem StGB streichen!“
Bystron: „Wahnsinn“ – selbst wegen Merkel-Meme vor Gericht
AfD-Europaabgeordneter Petr Bystron bezeichnete das Urteil als „Wahnsinn“. Gegenüber dem tschechischen Nachrichtenportal ParlamentníListy.cz sprach er von einem klaren Fall politischer Instrumentalisierung der Justiz zur Unterdrückung der Opposition.
Bystron ist selbst von einem Strafverfahren betroffen: Wegen eines satirischen Memes, auf dem Ex-Kanzlerin Angela Merkel dem ehemaligen ukrainischen Botschafter Andrij Melnyk zum Abschied zuwinkt, wurde er zunächst zu 11.250 Euro Geldstrafe verurteilt, in der Berufungsverhandlung jedoch freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte gegen den Freispruch Revision ein. Eine weitere gerichtliche Entscheidung steht aus.
Zweierlei Maß vor Gericht?
Der Fall wirft grundsätzliche Fragen nach der Gleichbehandlung politischer Parteien auf. Kritiker verweisen auf vergleichbare Familienschutz-Motive von CDU und Grünen, die keine entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen nach sich zogen.
Rechtsethisch und demokratiepolitisch ist die Debatte brisant: Die Strafbarkeit einer Handlung darf nicht von der Parteizugehörigkeit abhängen. Schon der begründete Verdacht politischer Ungleichbehandlung kann das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz nachhaltig beschädigen.