Ewigkeitschemikalien und Mikroplastik aus Windrädern: EU-Abgeordneter Gerald Hauser berichtet in einem Gespräch mit Florian Machl direkt im Herzen des EU-Parlaments Straßburg über Antworten der Europäischen Kommission auf seine parlamentarischen Anfragen. Während man den Windkraftausbau vorantreibt, steht die Bewertung einer Beschränkung von Ewigkeitschemikalien seit 2023 aus. Mikroplastikemissionen werden anerkannt, ihre Bedeutung jedoch relativiert. Hauser fordert einen Ausbaustopp und kritisiert den Umgang der EU mit möglichen Gesundheitsrisiken als politisch verantwortungslos. Zum Infraschall bleibt die Antwort noch aus …
Die Europäische Union treibt den Ausbau der Windenergie voran. Doch wie sie künftig mit Ewigkeitschemikalien in den Anlagen umgehen will, ist nach einer von Gerald Hauser im Interview wiedergegebenen Antwort der Europäischen Kommission weiterhin offen. Der freiheitliche Europaabgeordnete sieht darin einen erheblichen Widerspruch: Eine Technologie werde politisch forciert, während die Bewertung problematischer Stoffe noch nicht abgeschlossen sei.
Ausgangspunkt ist ein Beschränkungsvorschlag, den fünf nationale Behörden im Jahr 2023 vorgelegt haben. Seither befasse sich die Europäische Chemikalienagentur ECHA mit dem Verfahren, berichtet Hauser. Die Kommission verweise auf die ausstehende wissenschaftliche Bewertung und könne deshalb noch nicht einschätzen, wie mit der Verwendung von Ewigkeitschemikalien in Windkraftanlagen umzugehen sei. Hauser fragt: „Wieso liegt das Ergebnis immer noch nicht vor?“
Hauser verlangt Konsequenzen aus der offenen Bewertung
Ewigkeitschemikalien stehen im Zentrum seiner Kritik, weil sie besonders beständig sind und sich in der Umwelt anreichern können. Hauser thematisiert im Gespräch mögliche Einträge durch Beschichtungen, Schmierstoffe und weitere Bestandteile von Windkraftanlagen. Er verweist auf mögliche gesundheitliche Folgen und fordert Auskunft darüber, wann die Bewertung abgeschlossen werde und welche Konsequenzen die Kommission daraus ziehen wolle.
Für den Abgeordneten rechtfertigt die offene Bewertung keinen ungebremsten Ausbau. Seine Forderung lautet: „Solange das nicht feststeht, ist der weitere Ausbau der Windenergie zu stoppen.“ Er kündigt eine Folgeanfrage an. Dabei soll es auch um die Verantwortung für mögliche Gesundheitsschäden gehen. Die Kommission müsse erklären, wie sie den Ausbau mit den noch offenen Fragen zu diesen Stoffen vereinbare.
Mikroplastik: Die Kommission kennt das Problem
Eine weitere Anfragebeantwortung habe Hauser am 12. August 2026 erhalten. Sie betrifft Mikroplastik und dessen Freisetzung durch Windkraftanlagen. Nach dem im Gespräch wiedergegebenen Wortlaut erklärt die Kommission, sie sei sich der ökologischen Herausforderungen durch Mikroplastik bewusst. Das betreffe sowohl absichtlich zugesetzte Partikel als auch solche, die unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen.
Die Kommission verweise zugleich auf Untersuchungen, wonach Kunststoffemissionen aus Windkraftanlagen deutlich geringer seien als jene aus anderen Quellen. Hauser kritisiert diese Relativierung. Für ihn ist entscheidend, dass entsprechende Emissionen überhaupt anerkannt werden. Er stellt dem die europäischen Vorgaben zur Verringerung der Umweltbelastung gegenüber: Auch eine politisch erwünschte Energiequelle müsse an den eigenen Umweltzielen gemessen werden.
Streit um Abriebmengen und Aussagekraft der Untersuchungen
Hauser beruft sich auf eine norwegische Untersuchung, die einen Abrieb von bis zu 62 Kilogramm pro Windrad und Jahr annehme. Er habe diese Angabe in seine Anfrage aufgenommen. Die Kommission habe sie in ihrer Antwort nicht bestritten, sondern übergangen. Hauser wertet das als Argument für die Untersuchung. Eine ausdrückliche Bestätigung der genannten Menge durch die Kommission ergibt sich aus seiner Wiedergabe der Antwort allerdings nicht.
Zugleich bemängelt er die Grundlage der angeführten Untersuchungen. Seiner Darstellung zufolge habe die Kommission auf Modellierungen und auf Offshore-Windenergie verwiesen. Für Anlagen an Land verlangt er weitergehende Untersuchungen unter tatsächlichen Betriebsbedingungen. Machl spricht im Gespräch zudem die unterschiedlichen Belastungen an: Anlagen auf See seien durch Salz- und Sandpartikel anderen Bedingungen ausgesetzt. Entsprechend wichtig sei es, unterschiedliche Standorte und Betriebsbedingungen auseinanderzuhalten.
Infraschall: Die zuerst gestellte Anfrage bleibt unbeantwortet
Beim dritten Schwerpunkt des Gesprächs, dem Infraschall, berichtet Hauser von einer ausstehenden Antwort. Diese Anfrage habe er noch vor jenen zu Mikroplastik und Ewigkeitschemikalien eingebracht. Dennoch seien die späteren Anfragen bereits beantwortet worden, während eine Stellungnahme zu den gesundheitlichen Risiken des Infraschalls weiterhin fehle.
Hauser verweist auf eine Untersuchung aus dem Umfeld der Universitätsmedizin Mainz und auf Gerichtsentscheidungen in Frankreich und Belgien, die er als Belege für seine Bedenken anführt. Er verlangt eine konkrete Bewertung durch die Kommission und Maßnahmen zum Schutz der Anwohner. Dass Brüssel wegen der Studienlage Schwierigkeiten mit einer Antwort habe, ist seine Vermutung. Eine entsprechende Erklärung der Kommission liegt dem Gespräch zufolge nicht vor.
Rückbau und Landschaft: Wer trägt die langfristigen Kosten?
Neben möglichen gesundheitlichen Belastungen beschäftigt sich das Interview mit den wirtschaftlichen Folgen. Hauser warnt Grundeigentümer davor, bei der Verpachtung ausschließlich auf die laufenden Einnahmen zu schauen. Entscheidend sei auch, welche Verpflichtungen die Verträge für den späteren Rückbau vorsehen. Er berichtet von ihm zugespielten Vereinbarungen und befürchtet erhebliche finanzielle Belastungen für Eigentümer. Könnten diese die Kosten nicht tragen, drohe am Ende die Allgemeinheit einzuspringen.
Für Tirol und Osttirol sieht er darüber hinaus einen Konflikt mit dem Tourismus. Windräder auf Bergkämmen und die dafür notwendigen Zufahrtswege würden jene Landschaft verändern, mit der die Regionen um Gäste werben. Hauser kündigt an, sich mit seiner Partei gegen entsprechende Projekte einzusetzen. Eine Landschaft ohne Windräder betrachtet er auch als langfristigen touristischen Vorteil.
Bürger sollen verbindlich entscheiden
Hauser verweist auf einen Entschließungsantrag, den er am 7. Juli im Europäischen Parlament eingebracht habe. Darin fordert er, auf beschleunigte Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen zu verzichten. Umwelt- und Gesundheitsbelange sowie Auswirkungen auf Landschaft und Tourismus müssten umfassend geprüft werden. Auch bei der Verbindung von Rechenzentren und zusätzlichem Energiebedarf verlangt er eine Gesamtbetrachtung statt einzelner, voneinander getrennter Verfahren.
Vor allem sollen die betroffenen Gemeinden selbst entscheiden können. Hauser fordert eine verpflichtende Befragung der Bevölkerung nach entsprechender Aufklärung über das Projekt. Ein ablehnendes Ergebnis müsse verbindliche Folgen haben: „Die Bevölkerung ist verpflichtend zu befragen und wenn sie dagegen ist, ist dieses Ergebnis auch verpflichtend zu respektieren.“
Das vollständige Gespräch: Gerald Hauser und Florian Machl über Windkraft und die Antworten der EU-Kommission