Die Organisation UNITED FOR FREEDOM und die deutsche Bürgerinitiative GemeinWohlLobby haben dem Gesundheitssprecher der FPÖ umfangreiche Unterlagen übergeben, die nach Angaben der Initiativen die rechtliche Ungültigkeit der 2024 beschlossenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) belegen. Mit der Übergabe soll verhindert werden, dass Österreich den Änderungen zustimmt.
Bereits am 17. Juli 2025 hatte Österreich den WHO-Generaldirektor darüber informiert, dass es die am 1. Juni 2024 beschlossenen Änderungen vorläufig ablehnt. Diese Ablehnung sollte wieder zurückgenommen werden, sobald der Nationalrat seine Zustimmung erteilt hat. Die nun übermittelten Dokumente sollen dazu beitragen, eine Ratifizierung der aus Sicht der Initiativen rechtswidrig zustande gekommenen Änderungen zu verhindern.
Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften
Die Internationalen Gesundheitsvorschriften wurden von einem Großteil der WHO-Mitgliedsstaaten angenommen. Sie sehen vor, dass die WHO im Falle eines pandemischen Gesundheitsnotstands „Empfehlungen“ an ihre Mitgliedstaaten richten kann. Diese Empfehlungen sollen zwar rechtlich nicht bindend sein, wurden während der Corona-Jahre aber trotzdem weitgehend umgesetzt – auch nachdem sich die WHO von bestimmten Maßnahmen distanziert hatte, wie UNITED FOR FREEDOM und die GemeinWohlLobby in einer Presseaussendung anmerken.
Im Jahr 2022 leiteten mehrere Länder, darunter Deutschland und Togo, einen Prozess zur Überarbeitung der IGV ein. Ziel war es unter anderem, Pandemien künftig schneller ausrufen sowie Impfstoffe rascher entwickeln und verordnen zu können. Im Jahr 2024 wurden die Änderungen schließlich als angenommen erklärt.
Kritik am Verfahren zur Annahme der Änderungen
Der Änderungsprozess kam zunächst nur schleppend voran und war nach Ansicht der Initiativen von zunehmenden Verstößen gegen geltende Verfahrensvorschriften geprägt. Insbesondere bei der Weltgesundheitsversammlung am 1. Juni 2024 seien sowohl Bestimmungen der IGV als auch die Geschäftsordnung der Weltgesundheitsversammlung und völkerrechtliche Vorgaben missachtet worden. Obwohl laut den Initiativen nur wenige Staaten ausdrücklich zugestimmt hätten, seien die Änderungen offiziell als angenommen verkündet worden.
Mehrere Staaten, darunter Italien, die Slowakei, Israel, die USA und Argentinien, wiesen die Änderungen mit Verweis auf mögliche Eingriffe in ihre staatliche Souveränität zurück.
Nach der von den Initiativen vertretenen Rechtsauffassung können Änderungen, die unter Verstoß gegen geltende Vorschriften zustande gekommen sind, auch durch eine spätere Ratifizierung anderer Staaten keine Rechtsgültigkeit erlangen. Sie berufen sich dabei auf das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge. Demnach seien auch die auf dieser Grundlage erfolgten Ratifizierungen rechtlich nichtig.
Deutschland ratifizierte die Änderungen im November 2025. Das dazugehörige Zustimmungsgesetz ermöglicht unter anderem Maßnahmen wie Quarantäne, Impfpflichten, Lockdowns, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit sowie die Überwachung von Kommunikation und den Austausch von Daten. Wie UNITED FOR FREEDOM und die GemeinwohlLobby anprangern, wurde die Verhältnismäßigkeitsprüfung, die das Grundgesetz verlangt, bei der letzten Pandemie nicht beachtet.
Finanzierung der WHO und Interessenkonflikte
Ein weiterer Kritikpunkt der Initiativen betrifft die Finanzierung der Weltgesundheitsorganisation. Die WHO ist zur Deckung ihrer Ausgaben in erheblichem Umfang auf freiwillige Beiträge und Spenden angewiesen. Gemäß WHO-Verfassung können Geldgeber bestimmen, für welche Zwecke ihre finanziellen Mittel eingesetzt werden. Da ein beträchtlicher Teil dieser Zuwendungen aus dem pharmazeutischen Umfeld stammt, ergeben sich strukturelle Abhängigkeiten und Entscheidungen zugunsten von Impfstoffherstellern müssen befürchtet werden.
Die an den FPÖ-Gesundheitssprecher übergebenen Unterlagen bestehen nach Angaben von UNITED FOR FREEDOM und GemeinWohlLobby ausschließlich aus offiziellen Dokumenten der WHO. Diese wurden chronologisch zusammengestellt und sollen die verorteten Rechtsverstöße sowie die daraus abgeleitete Ungültigkeit der IGV-Änderungen aus dem Jahr 2024 nachvollziehbar dokumentieren.