Ein 16-jähriger kroatischer Staatsangehöriger soll am Schongauer Welfen-Gymnasium zwei Mädchen mit einem Messer schwer verletzt haben. Die Ermittler ordnen den Angriff als rechte Gewalttat ein. Begründet wird das mit einem dem Beschuldigten zugeschriebenen Manifest. Der Fall zeigt, dass Kriminalstatistiken in Deutschland keinesfalls die Realität abbilden, sondern politische Begehrlichkeiten. Ausländergewalt wird zu rechter Gewalt umgedeutet und die Bevölkerung dann mit solchermaßen falschen Zahlen beschallt.
Nach bisherigen Erkenntnissen kam der ehemalige Schüler am 8. Juli 2026 mit einer Pistole und zwei Messern zum Welfen-Gymnasium. Er gab zunächst einen Schuss ab, anschließend versagte die Schusswaffe. Danach verletzte er zwei damals 13-jährige Schülerinnen durch Messerstiche schwer. Der Täter konnte durch Lehrkräfte festgehalten werden, er befindet sich in Haft.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sprach am Tatabend von Zufallsopfern und einer psychischen Ausnahmesituation des Jugendlichen. Inzwischen stellen die Ermittler einen politischen Hintergrund in den Vordergrund. Darüber berichteten neben der Jungen Freiheit auch BR24, der Münchner Merkur und ntv.
Das Manifest des Täters
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann erklärte am 14. Oktober im Innenausschuss des Landtags, der Beschuldigte habe nach dem derzeitigen Ermittlungsstand ein Manifest verfasst. Dieses sei von Frauenhass, Feindseligkeit gegen sexuelle Minderheiten, Rassismus und Antisemitismus geprägt. Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse habe die Polizei den Angriff als rechte Gewalttat eingestuft. Die Ermittlungen werden unter Führung der bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelten Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus geführt.
Eine öffentlich nachvollziehbare Prüfung sämtlicher Einzelheiten ersetzt diese Zusammenfassung allerdings nicht. Welche Passagen belegen konkret die Motivation für den Angriff auf die beiden Mädchen? Welche Rolle spielten persönliche Konflikte, Gewaltfantasien und die Verherrlichung früherer Amokläufe? Und ist eine solche Einordnung nicht eine grobe Verfälschung der Statistik? Die Bevölkerung würde unter „rechte Straftaten“ vielmehr jene erwarten, die sich von rechten Tätern ausgehend gegen Opfergruppen wie „Migranten“ oder „Linke“ richten.
Was „rechts“ in der Statistik bedeutet
Für die Prüfung der Zuordnung ist entscheidend, was die Kategorie überhaupt erfasst. Nach der polizeilichen Definition werden Taten dem Bereich „PMK – rechts“ zugeordnet, wenn die Umstände oder die Einstellung des Täters entsprechende Anhaltspunkte liefern. Insbesondere können Bezüge zu Rassismus, völkischem Nationalismus, Sozialdarwinismus oder Nationalsozialismus maßgeblich sein, wenn diese für die Tat zumindest teilweise ursächlich waren. Eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Zielsetzung ist für diese Kategorie nicht zwingend erforderlich. „Rechts“ und „rechtsextremistisch“ sind deshalb keine deckungsgleichen statistischen Begriffe.
Die kroatische Staatsangehörigkeit widerlegt eine rechte Tatmotivation nach dieser Methodik nicht. Ebenso wenig bedeutet die Kategorie „ausländische Ideologie“ einfach, dass ein Tatverdächtiger Ausländer ist. Nach der BKA-Definition kommt es dort auf eine aus dem Ausland stammende, nichtreligiöse Ideologie an, die für die Tat entscheidend war, die Staatsangehörigkeit sei dafür unerheblich.
Daraus ergibt sich für Medienschaffende eigentlich eine Verpflichtung zu präziser Berichterstattung: Wer Zahlen über „rechte Gewalt“ verwendet, muss erklären, welche unterschiedlichen Täter und Tatkonstellationen darin zusammengefasst werden. Aus einer solchen Sammelzahl lassen sich inzwischen weder die Staatsangehörigkeit der Täter noch deren Zugehörigkeit zu einer bestimmten Partei ablesen. Werden diese Zusammenhänge dennoch suggeriert, wie es speziell bei linkstendenziösen Medienhäusern üblich ist, entsteht ein irreführendes Bild.
Die Bluttat: Warnsignale waren längst vorhanden
Erheblichen Erklärungsbedarf gibt es beim Behördenhandeln vor dem Angriff. Nach Recherchen des Münchner Merkur soll der Jugendliche bereits im März 2025 Amokläufe in sozialen Medien verherrlicht haben. Das erinnert an den schrecklichen Massenmord in Graz.
Bei einer Hausdurchsuchung im September 2025 fanden Beamte eine Schutzweste, Messer und eine Sturmhaube. Später kam ein weiterer Verdacht wegen einer möglichen Straftatandrohung hinzu. Dennoch wurde er nicht als Risikoperson eingestuft.
Ein bereits im Frühjahr 2026 veranlasstes psychiatrisches Gutachten lag zum Zeitpunkt des Angriffs im Juli noch nicht vor. Ein Vertreter des Justizministeriums erklärte dem Bericht zufolge, diese Bearbeitungsdauer falle zeitlich nicht aus der Reihe. Ein Vertreter des Innenministeriums verwies auf jährlich weit über 600 entsprechende Drohungsfälle,nicht jeder könne in das Bedrohungsmanagement aufgenommen werden.
Diese Erklärungen verdienen mindestens ebenso viel öffentliche Aufmerksamkeit wie das politische Etikett der Tat. Welche Erkenntnisse lagen wann vor? Wer bewertete die Gefährlichkeit? Welche Maßnahmen wurden geprüft und weshalb verworfen? Und soll mit der Diskussion über die politische Zuordnung jetzt abgelenkt werden?
Eine statistische Kategorie ersetzt keine Aufklärung
Der Staatsanwaltschaft lag das Gutachten zur Beurteilung des Beschuldigten bis zum 14. Oktober noch nicht vor. Erste Einschätzungen gingen von voller Schuldfähigkeit aus. Die öffentliche Bewertung muss diesen vorläufigen Ermittlungsstand berücksichtigen.
Die Bürger haben Anspruch auf eine nachvollziehbare Darstellung der Tatmotivation und auf eine vollständige Aufarbeitung möglicher Versäumnisse. Der Stempel „rechts“ beantwortet die entscheidende Frage nicht: Weshalb wurde ein bereits wegen einschlägiger Warnsignale bekannter Jugendlicher vor diesem Angriff nicht wirksam gestoppt?
- BR24: Schongauer Angriff – laut Innenminister Herrmann rechte Gewalttat
- Münchner Merkur: Innenminister Herrmann nennt neue Details
- ntv: Polizei stuft Schulattacke als rechte Gewalttat ein
- Polizei Berlin: Begriffsbestimmungen zu den Phänomenbereichen
- BKA: Politisch motivierte Kriminalität – ausländische Ideologie
- Junge Freiheit: Der Täter ist Ausländer, die Tat ist rechtsextrem