Österreichs Systemversagen: Kindesmörderin erhielt Gelegenheit zu Messerangriff auf Tochter

Symbolbild: Fall der Kindsmörderin, Report24 KI

In herkömmlichen, etablierten Medien muss man das Wesentliche im hintersten Absatz suchen – wenn überhaupt. Einer dieser Fälle ist die „45-jährige Wienerin“, die in einem Bus in Bad Goisern versuchte, ihre Tochter mit einem Messer zu ermorden. Offenbar wollte sie ihr den Hals durchschneiden. Knackpunkt der Geschichte ist aber: Die Frau hat 2018 ihren acht Monate alten Sohn ermordet. Statt lebenslänglicher Haft kam sie auf freies Füßchen, sie erhielt auch wieder Zugang zu ihrer Tochter. Dass all dies möglich ist, zeigt ein Systemversagen in Österreichs Justiz und Gerichtspsychiatrie auf.

Das Erste, das nach der versuchten Bluttat in Bad Goisern zu tun wäre, wäre die Untersuchung der Umstände, weshalb die Wiederholungstäterin auf freiem Fuß war. Weshalb hatte sie Zugang zu ihrer Tochter, die sie vor acht Jahren ebenso ermorden wollte? Man muss sich genau ansehen, welche Gerichtspsychiater das Gutachten verfasst haben, welches zur Freilassung der Frau aus der geschlossenen Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher führte – und wie es argumentiert ist. Statt lebenslänglicher Haft für den Mord an ihrem Baby konnte sie nach nur vier Jahren Psychiatrie wieder auf freiem Füßchen durch Österreich streifen.

Die Frau erstickte am 3. Jänner 2018 ihr Baby auf der Kinderstation eines Wiener Spitals. Laut eines psychiatrischen Gutachtens wäre sie nicht schuldfähig gewesen. „Die Mutter hat demnach in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustand gehandelt, der auf einer höhergradigen geistigen oder seelischen Abartigkeit beruht.“, berichtete damals der ORF. Die Staatsanwaltschaft mutmaßte völlig zu Recht, dass von der Frau weiterhin Gefahr für Dritte ausgeht: gemäß § 21 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) sollte sie in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden.

Schon damals war ihre Tochter, die sie jetzt mit einem Messer ermorden wollte, in das kranke Wahnbild der Frau integriert. Die Frau, die ihrer Aussagen nach in ihrer Kindheit missbraucht wurde, unterstellte dem Großvater, die Tochter vergewaltigt zu haben. Diese Vorwürfe ließen sich im Prozess nicht erhärten. Diese möglicherweise frei imaginierte Tat nahm sie zum Anlass, ihr Baby zu ermorden. Der Großvater wiederum soll früher als Diplomat tätig gewesen sein – aufgrund der Vorwürfe kam er im Jahr 2018 kurzfristig in Untersuchungshaft. Und: Die Frau hatte vor acht Jahren auch versucht, die damals vierjährige Tochter zu töten – diese überlebte.

Nach dem Mord an ihrem Kind versuchte sich die Frau damals selbst zu richten – dies misslang. Die Frau wurde am 31. August 2022 bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen. Zuständig war das Landesgericht Linz. Die Probezeit wurde auf zehn Jahre festgesetzt; außerdem wurden sechs Weisungen erteilt. Vor der Entscheidung wurde zusätzlich eine Sozialnetzkonferenz durchgeführt. Laut Gericht waren die psychiatrischen Prognosen günstig.

Eine Psychiaterin habe der Frau vor der Entlassung ausreichende Behandlungs- und Krankheitseinsicht attestiert. Zu den Auflagen gehörten demnach Kontrollen der Medikamenteneinnahme mittels Blutanalysen, Psychotherapie und Bewährungshilfe. Laut Wiener Straflandesgericht seien die erforderlichen Therapie- und Blutprobenbestätigungen regelmäßig vorgelegt worden. Die Gutachterin sei zu dem Schluss gekommen, dass die Gefährlichkeit abgeklungen sei.

Es wäre für die Öffentlichkeit überaus interessant zu wissen, wer diese Gutachterin ist – allerdings gibt es in Österreich ohnehin nur zwei bekannte Gutachterinnen, die immer wieder durch die Medien gereicht werden. Eine davon hielt im Jahr 2023 eine Spottrede bei der Verleihung des „Goldenen Bretts“ gegen Prof. Dr. Stefan Homburg. Ob es sich dabei um die Gutachterin des vorliegenden Falles handelt, kann derzeit nicht bestätigt werden.

In Folge ihrer Entlassung gelang es der Frau offenbar, die Beziehung mit dem offenbar sorgeberechtigten Kindsvater wieder aufzunehmen – sie lebte mit ihm und ihrer Tochter im Familienverbund. Laut Kronenzeitung wäre der Mann davon ausgegangen, dass die Frau „krank“ sei – und er habe versucht, ihr beizustehen.

Die Verkettung der „interessanten Umstände“ in diesem Fall sind ganz erstaunlich – wenn man bedenkt, wegen welchen Argumenten in Österreich oft Kindesabnahmen vom Amt angeordnet werden. Ebenso erstaunlich ist, dass man nach einem Babymord nach nur vier Jahren wieder auf freies Füßchen gelangen kann und die Gelegenheit erhält, einen Mordversuch an einem Kind zu verüben, das man schon vor acht Jahren ermorden wollte. Ein gutes Bild wirft dies gewiss nicht auf alle Beteiligten.

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